Mal ganz ohne juristisches Laienwissen:
die Bafa hat sich doch seit Februar 2021 nicht mehr um Bestellzeitpunkte geschert, ausschlaggebend für die Förderung war einzig und allein der Zeitpunkt der Erst-Zulassung, zusätzlich gefordert war und ist immer noch die Ausweisung des Postens "Herstelleranteil am Umweltbonus" auf der Rechnung.
Wir haben seit nunmehr 56 Tagen das Jahr 2023, der Herstelleranteil muss seit 1.1.2023 mit 2.250€ netto (ergibt für den Privatkunden 2.677,50€ incl. 19% MwSt.) ausgewiesen werden, kein Händler wird in 2023 den bis 31.12.2022 geltenden, höheren Wert von 3.000€ netto in der Rechnung ausweisen, warum sollte er auf 750€ verzichten?