Für gewöhnlich - zumindest hier bei uns - haben die Hausanschlüsse 30 KW. Da spielt eine 11 KW WB keine Rolle und muß bei uns auch nicht angemeldet werden.
Eine 22er im Gegensatz muss angemeldet werden, da man ja mit gleichzeitig laufender Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler etc. die Lastgrenze überschreiten könnte.
Ich habe hier 2 WB verbaut, lade meistens nur mit einer z.Z. und wenn beide macht das nichts, weil der Skoda auf 5,5 gedrosselt wird und der e-Up eh nur max. 7,2 zieht.
Ich kenne das so, dass eine 11 KW Wallbox „angemeldet“ werden muss, und eine 22 KW Wallbox „genehmigt“ werden muss. Das ist ein großer Unterschied. Die 11 KW WB kann vom Netzbetreiber gar nicht abgelehnt werden, spezielle Situationen mal außen vor, die 22 KW Wallbox kann vom Netzbetreiber abgelehnt werden.
Alle Wallboxen, Einbau ab 01.25, über 4,x KW müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Sie dürfen vom Netzbetreiber, bei Engpässen im Netz, auf 4,x KW gedrosselt werden, aber nicht ganz abgeschaltet werden. Mit Engpässen im Netz sind sehr selten vorkommende Ausnahmesituationen gemeint. Das wird in der Realität so gut wie nie vorkommen.