Die sollen sich gar nicht erst damit aufhalten, eine "Lex EnBW" zu verfassen.
Durchleitungspflicht des "Zu Hause Stroms" mit gedeckeltem, geringem Aufschlag.
Da sich die notwendigen Investitionen in Grenzen halten, und sich nicht für die Anbieter bei der ersten Ladung rechnen müssen, darf der Aufschlag auch nur klein sein.
Schließlich geht es nur noch um die Abrechnung an verschiedenen Verbrauchsstellen.
Alles Andere bietet die Chance des Lobby-Eingriffs.
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Alles gut, aber dass sich die notwendigen Investitionen in Grenzen halten, stimmt nicht. Höchstens, wenn Du immer an der gleichen Ladesäule laden würdest. Wir reden hier ja nicht von einem Wochenendhaus mit eine, fix eingebauten Zähler. Sondern, man fährt das ganze Jahr lang durch die Republik und lädt an zig Ladesäulen von zig Anbietern. Das ist eine ganz andere Nummer. Da sind erhebliche Investitionen in Software, Schnittstellen und IT notwendig und das bei jedem einzelnen Marktteilnehmer.
Wir reden ja davon, dass Du z.B. an einer EnBW Säule in Bayern lädst, dass EnBW dann weiß, wo Du Deinen Vertrag für Haushaltsstrom hast, die geladene Menge KWh von EnBW an Deine z.B. heimischen Stadtwerke gemeldet werden und die heimischen Stadtwerke Dir dann den geladenen Strom zum Preis des Haushaltsstroms in Rechnung stellen. Und dass soll dann mit jedem Säulenanbieter und mit jedem Anbieter von Haushaltsstrom untereinander reibungslos funktionieren? Und die dazwischenliegenden Netzbetreiber, die den Strom durchleiten müssten kommen dann auch noch ins Spiel.
Nur eine Detailfrage von vielen. In der Regel erhält man nur einmal im Jahr eine Stromrechnung für Haushaltsstrom. Soll dann Dein heimischer Versorger gegenüber dem Ladeanbieter unterjährig in Vorleistung treten? Oder soll Dir Dein heimischer Versorger monatlich eine separate Rechnung für Ladestrom zusätzlich schicken? Oder soll der heimische Versorger die monatlichen Abschläge erhöhen, aber um wieviel, er weiß ja nicht wann und wieviel Du laden wirst? Dein heimischer Versorger wird sich bedanken.
Nur mal so eine weitere Detailfrage. Wenn Du zu Hause umziehst, den Anbieter für Haushaltstrom wechselst, wie bekommt der Ladesäulenbetreiber das mit? Datum, Name neuer Anbieter usw.? Wo schickt EnBW, beispielhaft, dann die ermittelten Mengen/ KWh Ladestrom hin? Und was ist bei einem Wechsel mit Rechnungen, die quasi noch unterwegs sind, und bei Deinem, alten Anbieter landen?
Und das sind nur zwei Detailfragen, da fallen mir noch ganz viele ein. Was ist z.B. bei offene Forderungen, Zahlungsausfällen, Mahnungen, Inkasso usw..? Zuständigkeit, Haftung? Beschwerden bei falschen Abrechnungen, Rechnungskorrekturen? Umgang mit Insolvenzen von Marktteilnehmern?
Ich habe damals die Strommarktliberalisierung in der Softwareentwicklung eines der großen Energieunternehmen mitgemacht. Das waren damals 3-stellige Millionenbeträge, nur bei diesem einen Unternehmen, die investiert werden mussten, Stichwort Marktschnittstellen und Anpassungen der Abrechnungssoftware usw. usw. Und dabei ging es um 1 zu 1 Beziehungen, also ein fix installierter Zähler in einem Haushalt zu einem Stromanbieter. Hier reden wir von zig Zählern, sprich Ladesäulen, zu zig Anbietern von Ladestrom zu zig Lieferanten von Haushaltsstrom. Das umzusetzen wird eine echte Nummer.
Ich halte das, als jemand der weiß wovon er spricht, für äußerst komplex und entsprechend teuer, wenn überhaupt technisch machbar. Machbar wäre das sicher nur als Insellösungen, also innerhalb eines einzelnen Unternehmens, das Haushaltsstrom und Ladestrom anbieten, aber nicht alle mit allen in ganz Deutschland.
Realistischer ist, dass der Gesetzgeber regulierend bei Roaminggebühren eingreift, und auf der reinen Lieferseite freier Wettbewerb herrscht. Und auf der reinen Lieferseite die Kartellbehörden regulierend eingreifen, wenn sich ein Monopol oder Oligopol abzeichnet.