Beiträge von Lars

    Ja, ich kann mir jederzeit die Umgebung des Tesla per App anschauen. Dieses geschieht aber nicht ohne Grund sondern weil ich es will. Dieses Feature am Tag zeitlich begrenzt und die Kamerabilder werden nicht gespeichert.

    Letzendlich ist es nichts anderes als wenn ich dreimal am Tag zum Parkplatz gehe und schaue was um mein Fahrzeug herum passiert.

    Ja, ich kann mir jederzeit die Umgebung des Tesla per App anschauen. Dieses geschieht aber nicht ohne Grund sondern weil ich es will. Dieses Feature ist am Tag zeitlich begrenzt und die Kamerabilder werden nicht gespeichert.

    Letzendlich ist es nichts anderes als wenn ich dreimal am Tag zum Parkplatz gehe und schaue was um mein Fahrzeug herum passiert.

    Wenn ich mir die Aufnahmen anschaue sind mir die anderen Menschen völlig egal. Tatsächlich sind es die die unbedarft mit dem Eigentum anderer umgehen die mich dann interessieren. Hab schon die eine oder andere Szene gehabt wo eine Tür gegen mein Tesla gedrückt wurde. Die Leute bekommen das sogar mit, machen aber uninteressiert weiter. Zum Glück ist der Lack doch recht robust. Es war nie etwas zu sehen.

    Übrigens wird auf dem GROSSEN Display angezeigt das eine Aufnahme gestartet wird. Das bekommen die Betroffenen auch immer mit. Das erkennt man daran, das die dann immer in den Innenraum schauen. Das kann man auf den Aufnahmen gut erkennen.

    Der Wächter-Modus beobachtet das Umfeld vom Fahrzeug automatisch im geparkten Zustand und zeichnet ebenfalls einen Clip auf, sobald jemand dem Fahrzeug zu nah kommt. Mit der Schaltfläche "Sehen Sie die Live-Kamera über Mobile App" kannst du außerdem auf die Kameras über die Handyapp zugreifen und ein Videostreamen.


    Ist der Wächter-Modus aktiviert, wird die Umgebung nicht etwa permanent aufgezeichnet. Vielmehr beginnt das Fahrzeug erst dann mit der Videoaufzeichnung, wenn eine erhebliche Bedrohung erkannt bzw. angenommen wird. Das bedeutet, dass nicht ständig alle Passanten:innen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG eingeschränkt werden (wie dies etwa an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Plätzen der Fall ist), sondern nur dann, wenn ein Ereignis, ausgelöst z.B. durch Einbruchssensoren, diese Maßnahme auslöst. Von einer anlasslosen Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld, zu der der vzbv eine Ähnlichkeit erkennt, kann daher keine Rede sein.

    Bei der Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Nutzer und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Passanten:innen kommt es aber auch auf die konkreten Umstände der Videoaufnahmen an. Der Nutzer kann sich etwa entscheiden, auf welchen Parkplätzen er den Wächter-Modus aktiviert oder darauf verzichtet, je nach seiner Sicherheitseinschätzung. Und obwohl dem informationellen Selbstbestimmungsrecht ein hohes Schutzniveau zukommen muss, so darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den Videoaufnahmen nicht um Aufnahmen des Privat- oder Intimbereichs handelt und unbeteiligte Personen in der Regel nur kurz im Vorbeigehen aufgezeichnet werden.


    Oh, SAXI war schneller.