Am Preis für das Auto ändert sich ja nichts. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils zählt aber nicht der Barpreis, was abzüglich Rabatte und so gezahlt wurde, sondern der Listenpreis. Ja und da ist das Steuerrecht leider so, dass der Zeitpunkt der Zulassung gilt. Vermutlich weil es sich dann leichter für die Beamten überprüfen lässt, ob die Zahlen da stimmen. Wenn die Variante so nicht mehr bestellt werden kann, rechnet der Beamte halt irgendwas aus. Wenn bspw. aktuell die Wärmepumpe Serie ist, du aber noch ohne bestellt hast (und keine bekommen hast), wird der Wert der Wärmepumpe vom aktuellen Listenpreis abgezogen.
Hätte der Händler nichts gesagt, wäre das Auto sicherlich etwas früher gekommen, aber der Kunde hätte nicht mehr von der 0,25% Regel profitiert, sondern müsste halt 0,5% versteuern.