Beiträge von Langstreckenfahrer
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Lichtblick kassiert quasi die EEG Senkung… Hab das Schreiben auch bekommen. Somit bleibtˋs vorerst zumindest bei 28 bzw. 20 Cent…
Schätze dass das wohl überall so kommen wird. Der Andi ist bei der Maut mit dem Taschenspielertrick ja auf die Nase gefallen.
Ich wünschte ich könnte Strom in Europa einkaufen, selbst mit Netzentgeld on top wäre das bestimmt günstiger. Wo ist die EU wenn man sie mal braucht.

Frohe Ostern!
Wobei Lichtblick damit sehr transparent umgeht. Alle Positionen (9 Einzelposten plus MWSt.), aus denen sich der Strompreis zusammensetzt werden einzeln aufgeführt. Für mich kein Taschenspielertrick.
Du kannst doch zum Börsenpreis einkaufen. Viel Spaß mit Tibber und Co.
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Danke für den Hinweis auf den Ladepark. Dafür muss man aber wieder planen, da er nicht direkt an der Autobahn liegt. Von Norden kommend muss man erst die Autobahn (in die falsche Richtung) wechseln und dann von der Autobahn abfahren. Das scheint sich aber zu lohnen. Habe mir den Ladepark gerade angeschaut. Der Plan für nächstes Jahr ist dann dort aufladen, Pizza essen und den Espresso dann bei Familie Elektrisiert nehmen 😉
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An der Raststätte Ohligser Heide (West) waren wir Gestern auf der Rückfahrt von Norderney auch, aber zum letzten Mal mit dem Verbrenner. Familie Elektrisiert Dann kommen wir beim nächsten Urlaub zum Laden zu Dir 😉
Quattro Genau diese Beobachtung mache ich seit über einem Jahr bei den Dienstreisen und Urlaubsfahrten auch. Nachdem ich feststellte, dass an jeder Raststätte, die ich aufsuchte freie Ladesäulen waren, war klar, dass es jetzt einen BEV gibt. Reichweitenangst lasse ich den
OsterAngsthasen -
Da regelt halt jeder Nationalstaat sein eigenes Ding. Wundert mich das in D nicht jedes Bundesland eine eigene Regelung hat
Da hätte der Andi doch auch noch ein paar Millionen versenken können 😉
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jens__k Jetzt wird’s komplex. Grundsätzlich hast Du recht, aber es kommt darauf an, ob
a) der Vorgang überhaupt steuerbar ist. Hier vertreten auch namhafte Kanzleien die Ansicht eher nein.
b) handelt es sich um Gewinneinkünfte oder Überschusseinkünfte? Steuerrechtlich korrekt wäre m. E. hier der Begriff der Einkünfte, also die Formel Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten, sofern wir von Überschusseinkünften reden (Sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG dürften am ehesten hier zutreffend sein)
c) welche Einkommensart genau (§ 22 oder 23 EStG)
Aber kurz gesagt. Nach wie vor bin ich bei Stella und persönlich würde ich nicht die max. Auszahlung von 255 EUR beantragen. Damit machen wir es uns vielleicht leicht, verzichten aber zu Gunsten des Anbieters auf Geld, ohne zu wissen, ob evtl. der höhere Betrag auch steuerfrei wäre.
Aber: Selbst die 255 EUR könnten steuerpflichtig sein. Z.B. wenn das Finanzamt die Auffassung vertritt, dass es eine andere Einkommensart ist oder wir noch weitere Einkünfte haben, die unter die gleiche Einkommensart fallen.
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