Beiträge von Langstreckenfahrer

    Hairy Porter Ich bin auch kein Jurist, hatte aber immer wieder beruflich viel mit Recht zu tun. M.E. wird es in einem Zivilprozess vor einem Amtsgericht (Niedrigstes Gericht in D) kein Grundsatzurteil geben. Ich kenne dies nur von BGH-Urteilen. Und selbst dann ist dies nicht für andere Gerichte bzw. Richter bindend. Aber lass uns, wie es Rumpelkammer ausdrückt weiter träumen.


    Wenn wir aufwachen, werden wir folgendes feststellen:

    1. Die Klage wurde abgewiesen, weil sie sich gegen die falsche Beklagte richtete

    2. Das Gericht wird einen Teufel tun, inhaltlich Stellung zu beziehen, wenn es aus formalen Fehlern das Verfahren beendet


    Ich bleibe gespannt, wie das Morgen ausgeht und wie groß die Beteiligung an der Demo sein wird.

    Die meisten hier wissen, dass ich Michael Schmitt nicht mag, zumal ich ihn schon mal live im Café neben der Ladesäule ertragen musste. Soviel sei schon mal der Transparenz wegen vorangestellt. Er klagt aber - soweit ich das in seinem Video richtig verstanden habe - auf Schadenersatz. Das ist dann eine zivilgerichtliche Klage, die nur dazu führen kann, dass ihm im besten Fall der entstandene Schaden (23 Cent) erstattet wird. Das wird dann zunächst nichts daran ändern, dass EnBW bis zu 89 Cent für Adhoc Laden verlangt. Wenn er - oder wir - für die E-Mobilität etwas erreichen wollen, dann hätte er bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafanzeige stellen müssen (geht auch online) und den Staat dazu bewegen müssen, EnBW zu zwingen, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Wobei ich nicht weiß, ob EnBW hier überhaupt gegen bestehende Gesetze verstößt. Wenn nein, dann müsste man an den Gesetzgeber heran, also nach Berlin, nicht zur EnBW-Zentrale.


    Klayer Nur dadurch, dass andere auch unsinnige Klagen einreichen, wird die Klage von MS nicht besser.


    Und jetzt versteht mich mal nicht falsch. Ich bin ja nicht gegen niedrige Adhoc Ladepreise. Ich finde das Vorgehen von MS unsinnig und sogar im schlimmsten Fall schädlich für die E-Mobilität. Ich sehe schon die Schlagzeilen "E-Auto Fahrer verliert vor Gericht".

    Wenn das Deine Art der Diskussion ist, wunderst Du dich nicht wirklich, oder?

    Ich wehre mich nur gegen Deine haltlosen Vorwürfe an mich. Du diskutierst nicht auf der Sachebene, sondern auf der persönlichen Ebene und hast mich nun schon mehrfach persönlich, aber eben nur wenig inhaltlich angegriffen. Wer im Glashaus sitzt …. Ich wollte nur hier nicht den Dissens zwischen uns ausarten lassen.


    Was ich allerdings nicht verstehe. Den freien Journalisten Michael Schmitt verteidigst Du, obwohl er gegen jegliche Regeln guten Journalismus verstößt. Ihm gestehst Du zu, extreme Meinungen zu äußern und anecken zu dürfen. Mir sprichst Du aber meine freie Meinungsäußerung ab und verdrehst sogar meine Aussagen.

    Hoinzi

    1. Wo habe ich meine Meinung als allgemeingültig dargestellt?

    2. Was verstehst Du unter einer Diskussion?

    3. Wo habe ich denn entschieden, wer nach Karlsruhe fahren darf?

    4. Warum unterstellst Du mir schon wieder, obwohl ich Dich vorhin schon darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich das nicht verstehe?


    Es handelt sich hier um rhetorische Fragen.

    Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass es dem Kanal B.E.N. eher um Klicks, Aufmerksamkeit und damit Monetarisierung über YouTube Einnahmen gehen könnte? Und dann versucht er Zuschauer zu unnötigen Reisen zu bewegen.


    Im Prinzip versucht er doch jetzt eine gerichtliche Regelung hinzubekommen (wobei er m.E. krachend scheitern wird) und womöglich im Anschluss den Gesetzgeber zu einem Gesetz oder einer Richtlinie zu treiben. Später regt er sich wieder künstlich über zu viel Regulierung und zu wenig freien Markt auf.


    Die Sache könnte so einfach sein. Einfach einen anderen Anbieter wählen oder mit der Ad hoc Map App günstig für unter 50 Cent pro kWh laden und so über den freien Markt die Preise beeinflussen (Angebot und Nachfrage).


    Aber ich freue mich weiter über mein Ionity Abo mit 10 EUR GG und 39 Cent pro kWh im Jahresabo. Man muss nur das für seinen Bedarf richtige Angebot finden.

    Jetzt platzt mir der Kragen. Wegen 26 Cent eine Klage erheben ist ökonomisch völlig unsinnig, da alleine das Porto für die Einreichung der Klageschrift mehr als dreimal so hoch ist. Von den Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten möchte ich gar nicht reden. Aber, warum bin ich stinksauer und mir platzt der Kragen? Der selbsternannte Anwalt der E-Autofahrer schädigt mich und alle anderen Steuerzahler massiv. Die Kosten für das Rechtsverfahren und vor allem die Zeit, die hier bei Gericht (die sind eh schon Land unter) verschwendet wird sind enorm. Und das alles nicht nur wegen 26 Cent, sondern weil der Experte der E-Mobilität einfach selbst einen Fehler gemacht hat, nämlich dass er anstatt mit seinem Tarif und seinem Abo zu laden, wider besseren Wissens den QR-Code benutzt hat.


    Und jetzt mal ganz im Ernst, jedes Zeitungsabo ist seit Jahrzehnten günstiger, als wenn ich mir die Zeitung jeden Morgen am Kiosk kaufe. Das Abomodell ist keine Neuerfindung der E-Mobility-Provider oder der CPO, wie er das ausdrückt. Hier verschwimmt auch wieder, wen er meint. In diesem Fall ist der CPO wohl auch der EMP, was aber nicht immer so sein muss. Dann ist er auch noch so dumm, dass er das falsche Unternehmen verklagt. Da kann ich nur den Kopf schütteln.


    Wenn ich ein Abo mit monatlicher Grundgebühr abschließe, dann erwarte ich im Gegenzug einen monetären Vorteil (oder eine Vergünstigung in irgendeiner anderen Form). Wenn also jemand per Ad-hoc Laden weniger oder gleich viel zahlt, dann könnte ich klagen, dass ich mit der Grundgebühr benachteiligt werde ohne in irgendeiner Form einen Vorteil durch die Tarifbindung zu haben. Aber doch nicht umgekehrt. Der Michael ist komplett auf dem Irrweg.


    Was erlauben Strunz, äh BEN. Hat gespielt wie Flasche leer. Ich habe fertig