Beiträge von Langstreckenfahrer

    Eventuell hat sich darüber aber auch jemand Gedanken gemacht und es steht jetzt wieder mit Absicht drin.

    Worüber??? Über Benzin, Diesel und Hybrid im Enyaq MJ 26 zu schreiben


    Da im Zweifel nur das Gedruckte zählt, gilt ab jetzt wohl wieder (zumindest für die erste Inspektion) eine km-Begrenzung.

    Ich denke, im Zweifel wird die Anzeige im Enyaq zählen.

    Ich habe jetzt im Netz eine Tabelle gefunden, wo die Angabe steht, nach der goofy1966 gefragt hat. Meine begründete Vermutung, da hat jemand die Tabelle, die aus der Verbrennerzeit stammt genommen und den Enyaq reingepresst. Bei der Wartung hat man vergessen, den Passus anzupassen. Begründung: Obwohl die Tabelle nur BEV beinhaltet stehen ganz am Ende viele Hinweise zu Diesel, Benzin und Hybrid, aber kein Wort über BEV.

    Ich kenne das nur so:


    Variabler Serviceintervall nach Serviceintervall-Anzeige, erste nach 2 Jahren oder 30.000 km, je nachdem was zuerst eintritt. Heißt, spätestens nach 2 Jahren ist der erste Service fällig. Alleine schon wegen der Bremsflüssigkeit, die alle 2 Jahren gewechselt wird, oder zumindest auf ihren Wassergehalt getestet wird.

    Also mit meinem alten 80er bin ich nach 2 Jahren und deutlich über 60.000 km zur ersten Inspektion gerufen worden. Da gab es keine 30.000 km Begrenzung. Die ist noch aus der Verbrennerzeit. Bei meinem neuen 85er steht nach 9 Monaten und knapp 24.000 km folgender Hinweis im Auto: Inspektion in 450 Tagen.


    Die Frage von goofy1966 habe ich so verstanden, dass bei den neuen Enyaqs womöglich wieder eine Kilometerbegrenzung eingeführt wurde. Zumindest bei meinem Enyaq 85 mit EZ 07/2025 gibt es hierfür keine Anzeichen.

    Indirekt die 100 km/h in Deutschland, wenn die Vorgaben erfüllt sind.

    Wenn man die 130 km/h mit dem COC-Papier nachweisen kann, ggf. auch im europäischen Ausland

    Ich habe kein CoC-Papier. Ich habe ein Sonderfahrzeug mit Einzelgenehmigung. Und dort gibt es im Einzelgenehmigungsbogen im Feld Höchstgeschwindigkeit keinen Eintrag. Das könnte ich ja dann vorweisen. Jetzt habe ich noch ein wenig gekramt und in dem 11seitigen TÜV-Gutachten finde ich dann doch im Kleingedruckten versteckt eine Höchstgeschwindigkeitsangabe von 100 km/h. Aber eigentlich alles theoretisch, da ich sowieso nicht schneller als 100 km/h mit dem Anhänger fahre. Aber Du könntest bei Änderung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung dann tatsächlich die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h in Frankreich ausnutzen. Aber noch spannender sind Länder wie Italien, wo auch auf der Autobahn mit dem Anhänger nur 80 km/h erlaubt sind. Auf der Autobahn um Mailand haben mich die Brummis rechts und links überholt, bis ich mich dann mal der heimischen Fahrweise angepasst habe.