Mal eine Frage an die Steuerfüchse und die PV-Anlagen Neubesitzer. Verkürzt und vereinfacht gesagt: Zum 1.1.2023 sollen PV-Anlagen auf privaten Einfamilienhäusern bis 30 kWp umsatzsteuerfrei sein. Wenn ich meinen Solateur dazu bekomme, dass er die Anlage also erst in 2023 in Betrieb nimmt, dann zahle ich nur die Nettosumme (brauche mir also nichts erstatten zu lassen) und hätte den Vorteil, dass ich gleich die Kleinunternehmerregelung ziehen könnte und keine Umsatzsteuermeldung machen müsste. Und bei der Einkommensteuer wäre ich auch gleich befreit. Sehe ich das richtig oder übersehe ich da etwas?
Wie gestaltet Ihr das steuerlich, die Ihr gerade in der Planungs- und Realisierungsphase seid? Meine Anlage sollte Mitte/Ende Oktober kommen und nun überlege ich, die Installation zu verschieben.