@GiMichael ja, genau das war der Sinn der Verordnung. Dennoch fahre ich immer zur Skoda-Werkstatt. A) Weil die gut sind, faire Preise machen und mein Vertrauen haben. B) Wegen der Kulanz. Die habe ich beim Octavia in den Jahren 2 - 3 öfters in Anspruch genommen. Und alles, was Skoda nicht zahlte, hat meist sogar meine Werkstatt draufgelegt. Und mein Enyaq feiert ja im nächsten Monat seinen 2. Geburtstag und der ist alles andere als fehlerfrei, auch wenn ich insgesamt mit dem Enyaq sehr zufrieden bin und ihn extrem gerne fahre.
Beiträge von Langstreckenfahrer
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Das gilt für die Werksgarantie.
Eine Garantieverlängerung ist eine andere Baustelle, auch die „originale“ Verlängerung. Ebenso Kulanz. Da diktiert Škoda die Bedingungen.
Und da der CO2-Wechsel erst nach 4 Jahren ansteht, ist es eben NICHT im Rahmen der Werksgarantie.
Da gibt es schon Unterschiede.
Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).
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Sicher? Meines Erachtens trifft das nur auf Gebrauchtwagengarantien zu, NICHT auf Neuwagengarantien.
Ich werde mal meine Frau dazu befragen, vielleicht weiß sie es ja noch.
Schmankerl am Rande. Meine Frau hatte mal ihren Dienstwagen (VW) vom Arbeitgeber (Bank) übernommen, als sie nach dem 2. Kind aufgehört hatte zu arbeiten. Dabei gab es eine Gebrauchtwagengarantie. Garantiegeber war die Daimler Chrysler AG (Ja, so hieß die damals noch). Wo hätte sie jetzt mit dem VW in die Inspektion? Zu Volkswagen oder zum Daimler?
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Sicher? Meines Erachtens trifft das nur auf Gebrauchtwagengarantien zu, NICHT auf Neuwagengarantien.
Ich werde mal meine Frau dazu befragen, vielleicht weiß sie es ja noch.
Sicher! Und die Hersteller wurden von der EU verpflichtet, Reparaturanleitungen zugänglich zu machen. Bei Skoda ist das ERWIN, was ja auch hier im Forum bekannt ist.
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Alles Vermutungen.
Fakt ist: Derzeit ist es vorgeschrieben. Hat man eine Garantieverlängerung, oder will man auf Kulanz hoffen, muss man das machen lassen. Und in den Garantiebedingungen kann Škoda sogar den Wechsel in der Vertragswerkstatt vorschreiben.
Der letzte Satz ist falsch. Lt. EU-Recht muss nur nach Herstellervorgabe in einer Fachwerkstatt gearbeitet werden, um die Garantie zu erhalten.
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Wenn 3 Minuten Filterwechsel teurer sind als der komplette Wechsel der Bremsflüssigkeit, dann stimmt doch etwas nicht.
Da hast Du durchaus recht. Das nennt sich in der BWL Mischkalkulation. Die von Skoda vorgegebenen Zeiten für die einzelnen Punkte sind kaum nachvollziehbar. Teilweise benötigen die Mechaniker länger und teilweise kürzer. Die Werkstätten können wohl aber nicht andere Zeiten verrechnen, da sie sonst nicht nach Herstellervorgabe gearbeitet haben und spätere Garantie- und Kulanzfälle abgelehnt würden. Sie können aber niedrigere Stundenverrechnungssätze ansetzen. Das liegt in ihrer Hoheit. Aber insgesamt bleibe ich dabei, dass zumindest für mich mit 30.000 - 35.000 km Jahresfahrleistung der BEV und insbesondere mein Skoda Enyaq sehr günstig ist. Das sieht natürlich bei denen anders aus, die nur wenig fahren.
Ich bin aber bei Bert2024 Wir sprechen hier über ein Luxusproblem. Wir kaufen ein Auto für etwa 60.000 EUR und diskutieren dann seitenweise, dass die Inspektionen doch so schrecklich teuer sind. Wenn ich mal auf die Liste von Oberleinsiedler schaue, dann wären 600 EUR für die Inspektion sehr teuer (unter den 10% der teuersten Angebote), aber wir nehmen mal die 600 EUR. Aufs Jahr gerechnet bewegen sich die Inspektionskosten also bei 300 EUR oder 0,5% des Anschaffungswertes. Wenn ich jetzt den Filter selbst wechsele und 100 EUR spare - also 50 EUR pro Jahr, dann reden wir über eine Ersparnis bei den Inspektionskosten von 0,08%.
Fazit: macht Euch locker und genießt Euren Enyaq
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Bert2024 Ich hatte mich für einen Batteriespeicher mit 7,5 kWh entschieden und nach zwei Monaten auf 10 kWh aufgerüstet. Ursprünglich war der Hintergrund des Speichers eine Ersatzstromversorgung; und das funktioniert bei mir auch in der Tat unterbrechungsfrei und 3phasig für das gesamte Haus, wobei die Wallbox hier herausgenommen wurde, damit der Enyaq den Speicher nicht leersäuft (weil ich es ja nicht mitbekomme, wenn von Westnetz kein Strom mehr geliefert wird).
Mittlerweile bin ich aber auch zwecks PV-Überschussladung froh, den Speicher zu haben. Teilweise bediene ich das Auto aus einer Kombination direkt vom Dach mit Beifütterung aus dem Speicher, insbesondere, da meine Wallbox keine automatische Phasenumschaltung hat. Ich würde auch daher immer wieder den Speicher nehmen.
Ja, da ein Hausspeicher sehr teuer ist, wird die Amortisationszeit mit Speicher etwas länger als ohne, aber dennoch macht das Sinn. Was aus meiner Sicht keinen Sinn macht, ist ein 2,5 kWh Speicher. Der ist einfach zu teuer, da Du ja auch die Regelelektronik mitkaufen musst. Rechnen tut sich ein Speicher dann, wenn Du ihn aufgrund der Größe der Anlage voll bekommst (auf 100% laden kannst) und ihn auch komplett entleerst, bevor am nächsten Tag wieder Sonne kommt. Also nicht zu klein und nicht zu groß wählen.
Aus der Batterie ins Auto laden ist selbstverständlich mit Verlusten behaftet und Du musst schauen, mit welcher Leistung der Speicher entladen kann. Wenn ich eine C-Rate von 1 unterstelle und Du einen 2,5 kWh Speicher nehmen würdest, dann kämen nur 2,5 kW ins Auto. Wenn Deine Wallbox ebenfalls keine automatische Phasenumschaltung wie meine hat, dann zieht das Auto mindestens 4,1 kW. Das würde dann aber bedeuten, dass Du noch 1,6 kW aus dem öffentlichen Netz nimmst. Du siehst, der kleine Akku macht kaum Sinn. Und natürlich hast Du Umwandlungsverluste. Du wandelst von Gleichstrom (in der Batterie) zu Wechselstrom (im Haus und in der Wallbox) wieder auf Gleichstrom (im Auto). Also mindestens zwei mal Verluste. Wenn die Hausbatterie dann noch AC-seitig angeschlossen ist, würdest Du vom Dach in den Speicher auch nochmals umwandeln und hättest Verluste.
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Bei mir wurde auch schon eine Scheibe getauscht. Ich konnte und kann keine lauteren Geräusche feststellen.
matze-pe Hast Du ursprünglich die erweiterten Akustikmaßnahmen gekauft? Ggf. könnte ja eine falsche Scheibe (Standard) bei der Reparatur eingebaut worden sein.
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Das klingt ein bisschen nach MacGyver, fehlt nur das Schweizer Taschenmesser.
Aber da ich das gleiche Problem seit heute morgen habe, muss ich fragen: WIE GENAU?
Ja, wie SAXI schrieb war die zugefroren.