Beiträge von Langstreckenfahrer

    Seltsam. B und Tempomat heißt ja nur, dass der Enyaq vorwiegend rekurriert und kaum die Bremse benutzt. Und dann ausgeglühte Bremsen auf diagonal gegenüber liegenden Seiten - hat der Enyaq zwei Bremskreise die getrennt sind und diagonal gegenüber liegen? Ich bin kein Bremsenexperte. So ein Verhalten habe ich bisher hier noch nicht gelesen.

    Ja, zwei getrennte, diagonale Bremskreise sind Vorschrift. Ob B oder D spielt für den Tempomat keine Rolle. Der Tempomat macht sein eigenes Ding. Hm, ich bin auch kein Bremsenexperte, aber das dürfte doch am ehesten ein Softwareproblem sein. Irgendetwas hat doch wohl den einen Bremskreis geschlossen.

    Mesto Das sagt die BA


    Schalten Sie die Zündung ein.

    ● Alle Fenster und Türen schließen.

    ● Ziehen Sie die Taste des entsprechenden Fensters nach oben und halten Sie sie einige Sekunde lang in dieser Stellung.

    ● Lassen Sie die Taste los, ziehen Sie sie wieder nach oben und halten Sie sie in dieser Stellung. Auf diese Weise wird die Hoch- und Tieflaufau- tomatik wiederhergestellt.

    Die Funktion kann für nur ein Fenster oder für mehrere Fenster gleichzeitig wiederhergestellt.

    Ulf007 Du musst wohl immer das letzte Wort haben und lässt Dich nicht belehren überzeugen. Schade.


    Hier mein letzter Kommentar zu diesem Thema:


    Auch für die Anschlussgarantien der Fahrzeughersteller gilt, dass diese nicht unter dem Vorbehalt der Wartung in der Vertragswerkstatt stehen dürfen. Für diese Wahlfreiheit sprach der Bundesgerichtshof 2011 ein Urteil (Az. VIIOI ZR 293/10): Der Garantiegeber haftet. Es sei denn, der Schaden ist auf eine unsachgemäße Wartung zurückzuführen.

    Wenn Du eine Garantieverlängerung abschließt, dann definiert der Geber die Bedingungen. Lies Dir mal den Vertrag durch, wenn du eine abgeschlossen hast.

    Was aber nicht bedeuten muss, dass der Vertrag in diesem Punkt rechtswirksam ist. Hier steht das allgemeine Recht höher als das individuelle Vertragsrecht. UND erläutere mir mal, wo der rechtliche Unterschied zwischen der Garantie (am Anfang des Autolebens) und der Anschlussgarantie ist. Die sogenannte Werksgarantie ist völlig freiwillig! Lediglich die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist gesetzlich verpflichtend.

    @GiMichael ja, genau das war der Sinn der Verordnung. Dennoch fahre ich immer zur Skoda-Werkstatt. A) Weil die gut sind, faire Preise machen und mein Vertrauen haben. B) Wegen der Kulanz. Die habe ich beim Octavia in den Jahren 2 - 3 öfters in Anspruch genommen. Und alles, was Skoda nicht zahlte, hat meist sogar meine Werkstatt draufgelegt. Und mein Enyaq feiert ja im nächsten Monat seinen 2. Geburtstag und der ist alles andere als fehlerfrei, auch wenn ich insgesamt mit dem Enyaq sehr zufrieden bin und ihn extrem gerne fahre.

    Das gilt für die Werksgarantie.

    Eine Garantieverlängerung ist eine andere Baustelle, auch die „originale“ Verlängerung. Ebenso Kulanz. Da diktiert Škoda die Bedingungen.

    Und da der CO2-Wechsel erst nach 4 Jahren ansteht, ist es eben NICHT im Rahmen der Werksgarantie.

    Da gibt es schon Unterschiede.

    Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).

    Sicher? Meines Erachtens trifft das nur auf Gebrauchtwagengarantien zu, NICHT auf Neuwagengarantien.


    Ich werde mal meine Frau dazu befragen, vielleicht weiß sie es ja noch.

    Schmankerl am Rande. Meine Frau hatte mal ihren Dienstwagen (VW) vom Arbeitgeber (Bank) übernommen, als sie nach dem 2. Kind aufgehört hatte zu arbeiten. Dabei gab es eine Gebrauchtwagengarantie. Garantiegeber war die Daimler Chrysler AG (Ja, so hieß die damals noch). Wo hätte sie jetzt mit dem VW in die Inspektion? Zu Volkswagen oder zum Daimler?

    Alles Vermutungen.

    Fakt ist: Derzeit ist es vorgeschrieben. Hat man eine Garantieverlängerung, oder will man auf Kulanz hoffen, muss man das machen lassen. Und in den Garantiebedingungen kann Škoda sogar den Wechsel in der Vertragswerkstatt vorschreiben.

    Der letzte Satz ist falsch. Lt. EU-Recht muss nur nach Herstellervorgabe in einer Fachwerkstatt gearbeitet werden, um die Garantie zu erhalten.