Beiträge von A 662 E

    Was soll das beweisen? Wenn das Auto über die Kamera keine Schilder erkennt, nimmt er die Daten aus der Navikarte.


    Das Ergebnis war also zu erwarten, beweist aber nicht, dass über die Kamera keine Schilder erkannt werden.

    Umkehrschluß...........denke ich. Die Daten kommen generell über die Navikarte.

    Die Verkehrszeichen werden nicht über die Frontkamera vor dem Innenspiegel erkannt.

    Nachdem ich diese testweise blindgemacht habe, wurden mir die Verkehrszeichen immer noch im Tacho angezeigt. Eine weitere Kamera habe ich noch nicht gefunden, ausgenommen die Rückfahrkamera.

    natürlich darf jeder juristische Schritte gemäß den AGB einleiten. Bis das allerdings zu einem Erfolg führt bist du ca. 1 Jahr älter.

    was hast du eingetragen, mit welchen Restkilometer am Ziel ankommen möchtest?


    In solchen Fällen reicht es häufig, die Restreichweite runter zu setzen... Und wenn du am Ziel laden kannst, passt es ja.

    Ich habe nichts eingetragen. Fahre halt von A nach B. Die Zwischenladung habe ich genutzt sonstige Arbeiten die benötigt werden an der Ladesäule zu erledigt.

    Würden die BEV-Hersteller eine max. Reichweite von x Kilometer angeben und eine Mindestreichweite angeben mit einer angeführten Nutzungsanwendung die aus x Verschlägen besteht, können die die Produktion einstellen.


    Das WLTP Testverfahren ist für mich lediglich ein Anhaltspunkt. Einsteigen und fahren.


    Vor dem Kauf von unserem vorherigen BEV haben wir dieses 5 Tage testen können.

    Vor dem Kauf von unserem Enyaq haben wir ebenfalls 5 Tage einen ID 4 getestet.

    Vor dem Kauf von unserem IV 60 haben wir diesen ebenfalls 5 Tage getestet und bestellt.


    Unter Berücksichtigung der angegebenen WLTP-Reichweite mit der von uns ermittelten Reichweite sind wir zufrieden und werden weiterhin elektrisch unterwegs sein.


    Genau so haben das auch andere Menschen in unserem Freundeskreis gemacht.


    Wenn uns kein Geschenk einfällt zur einer Einladung bekommt der einen Gutschein von uns. Der soll einfach mal einen Tag mit unserem BEV fahren zu einem Ziel das er nicht kennt. Natürlich geht die Bewirtung am Zielort auf unsere Kosten.


    Etwas später teilte er uns mit, dass er sich ein BEV bestellt hat. Er ist zufrieden damit obwohl das BEV nicht aus dem VW-Konzern kommt.

    Meine Sorge ist, dass der Skoda-Händler die Bestellung nach Ablauf der 14 Tage nicht kostenfrei storniert! Wussten Sie, dass es für den Skoda-Händler kostenlos ist, die Bestellung zu stornieren?

    Frage

    handelst du als Person im Sinne dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder als Unternehmer wo das HGB (Handelsgesetzbuch) greift.


    Dein Händler unterliegt dem HGB. Er hat deine Bestellung angenommen und damit mit dem Vertragspartner, der dem HGB unterliegt abgeschlossen. Wie ich aus deinen Berichten lese, hat dein Vertragspartner einer Auflösung eines rechtswirksamen Vertrages nicht zugestimmt, denn er selbst hat einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen.


    Eine Stornierung hinzubekommen müssen sich die Vertragspartner einigen. Stimmt ein Vertragspartner einer gütlichen Lösung nicht zu trägt der der den Vertrag ausgelöst hat das Risiko. Also bleibt das Risiko schlussendlich bei dem Endverbraucher.


    Vermutlich ist deine Sorge, deine Handlung weder für dich noch für deinen Vertragspartner ohne Kosten aus den Vertrag rauszukommen. Dein Vertragspartner wird dich aus der Plicht nicht entlassen, den Vertrag den du mit ihm rechtskräftig geschlossen hast zu entlassen.

    FoG hat es regelmäßig geschafft.

    Warum auch nicht. Ich nicht.


    Was mir aufgefallen ist:


    mehrmals bin ich mit Anhänger ( Gesammtgewicht 550 kG ) unterwegs. auf Hin und Rückfahrt unterwegs bei einer Gesammtfahrstrecke von 204 Kilometer und davon 130 kM auf der A 45 ( Sauerlandlinie. Ich strate mit 100 % Akkuladung. Die Reichweitenanzeige sagt mir......310 Kilometer. Alles schön. Kannste zuhause anschließend PV Strom vom Dach oder aus dem Speicher laden. Nein Freunde. Der Bordcomputer denkt da anderst. Hinfahrt problemlos. Also zurück sollte kein Problem sein. Pustekuchen. Der BC hat die vorrausgegangen Daten gespeichert. Bei dem Start auf den Rückweg den Navi benutzt ( eigendlich nicht nötig, weil ich da auf der Strecke fast jedes Schlagloch kenne) fing der an zu meckern " Sie können das gewünschte Ziel nicht erreichen" Also am Rasthof Herborn an die Ladesäule und überlegt wieviel muss ich laden. 20 kW in den Akku geschoben. 2 Kilometer vor dem Zielort meckerte der schon wieder.


    Also zu Hause auf 100 % PV/Speicherstrom geladen. Und was zeigte die Reichweite an ?

    210 Kilometer. Anmerkung: Außenthemperatur betrug 21 Grad.


    Der BC hat einen Algoritmus, der für Verwirrung sorgt.

    Alle Fahrzeughersteller kaufen das Datenmaterial bei einem Anbieter. Schwarmdaten werden noch nicht genutzt. Allerdings kann der Fahrzeughersteller per OTA.....wenn vorhanden........ohne das es der Fahrzeugnutzer mitbekommt, das Kartenmaterial aktualisieren.

    Unter den optimalen Bedingungen, die ja beim WLTP für alle Hersteller vorgegeben sind, kann man die Werte sogar schlagen. Auch im Straßenverkehr. Das ist NICHT unmöglich. Nur kaum alltagstauglich.

    Wir haben es versucht mit unserem vorherigen BEV und mit unserem jetzigen. Sonntags Vormittag auf leeren Straßen mit dem Ergebnis dass wir für eine Fahrstrecke wo zwei Personen sich abgewechselt haben , den nicht erreicht haben. Auch ein dritter Fahrer hat es nicht geschafft. Wie du schreibst .........kaum alltagstauglich.

    Hier wird über das Vertragsrechts gefachsimpelt. Wurde ein fixes Datum in dem Vertrag schriftlich festgehalten. Mit Sicherheit nicht. Natürlich kann der Verkäufer in Verzug gesetzt werden, wenn ein fixes Datum schriftlich vorliegt. Der Gesetzgeber räumt eine Nachfrist ein, die aber nur möglich ist, wenn eine Nachfrist bezogen auf ein schrifliches fixes Datum vorhanden ist.