Beiträge von A 662 E

    In der EEG Novelle ist das Datum wann das Gesetz in Kraft tritt noch gar nicht festgelegt, das fehlt in den Entwürfen. Ein Gesetz kann auch rückwirkend in Kraft treten, muss es aber eben nicht. Das ist der Strohhalm an dem sich die meisten klammern die jetzt grade IBN haben oder hatten. Alternativ warten bis es feststeht !

    Eine Novelle ist kein Gesetz sondern ein Entwurf über den noch die Entscheidungsträger verhandeln. Richtig ist, das die Einspeisevergütung nicht rückwirkend erstattet wird. Diese muß durch eine geeignete Messstelleneinrichtung erfasst werden. Nur der Netzbetreiber ist befugt diese zu installieren.


    Einfach ins Blaue eine PV-Anlage zu installieren kann in die Hose gehen. Der Netzbetreiber muss vor der Baumaßnahme sein OK geben. Ist die PV-Anlage installiert, tauscht der Netzbetreiber ( bitte nicht verwechseln mit dem Stromanbieter) die Messstelleneinrichtung aus. Der alte Zähler wird ausgebaut und ein Zweirichtungszähler eingebaut. Ob mit oder ohne Speicher spielt keine Rolle.


    Wenn der Mensch mit dem neuen Zweirichtungszähler kommt, muss ein Befugter der die PV-Anlage installiert hat vor Ort sein.


    Bezüglich Einspeisevergütung gibt es Unterschiede. Werden max. 9,99 kwpik installiert, ist die Einspeisevergütung pro kw höher. Für den Fiskus wird eine solche Anlage als Hobby eingestuft. Also die Einspeisevergütung nicht versteuert. Alles mehr an Leistung kwpik ist Verhandlungssache mit dem Netzbetreiber. Allerdings nicht mit dem Fiskus.


    Unternehmen die PV-Anlagen errichten bieten für einen schmalen Taler alle notwendigen Dienstleistungen an. Die das nicht machen, denen sollte man keinen Auftrag geben. Wir haben eine 9,9 kwpik Anlage inls. 15 kw Speicher.


    Da macht es Laune ein E-Fahrzeug zu tanken. 1.680 Kilometer bislang mit dem Enyaq gefahren und 2 kw aus dem Netz gezogen. Im Jahr 2021 waren wir auch elektrisch mobil. 18.000 km abgespult, immer nur Sonne getankt. 140 € betrug die Jahresstromrechnung.


    PS: für jedes eingespeißte kw bekommen wir 9,33 Cent. Freunde von uns die 32 kwpik auf dem Dach haben, bekommen 2,10 Cent.

    was soll dir da Dämmern, die Quote ist egal ob 80ziger oder 60ziger oder 50ziger, quote ist das Auto egal in welcher Ausstattung.

    scheinbar nicht. Der IV 80 scheint andere und/oder mehr Komponenten zu haben und ist mehr nachgefragt wie der IV 60. Uns hätte auch ein IV 50 gereicht. Leider gibt es für den keine Anhängerzugvorrichtung mit 1.000 kg Anhängerlast.

    Die brauchen wir, um nicht noch ein Verbrennerfahrzeug zusätzlich zu unterhalten. Daher haben wir uns für den IV 60 entschieden und unser vorheriges BEV am Ende der Leasingzeit zurückgegeben, weil eben dieses keine AHK hatte und es auch keine dafür gibt. Wir sind keine Langstreckenfahrer und benötigen nur ein Fahrzeug.

    Jetzt dämmert es mir. Im August 2021 fragten wir den Verkäufer nach der Lieferzeit. Er zeigte uns auf seinen Monitor eine Tabele mit vielen Kästchen die rot, gelb und grün hinterlegt waren. Oh sagte er, das sieht nicht gut aus mit dem IV 8o. Meine Frau sagte, wir möchten einen IV60. Entschuldigung ich habe mich vertan kam von dem Verkäufer. Weiter.....da sieht es gut aus mit dem IV 60. Haben sie noch ein Stündchen Zeit, damit ich das abklären kann. Hier ist der Schlüssel von dem Vorführwagen. Also noch einmal eine Runde gefahren.


    Danach war er sichtlich erleichetert und legte uns ein Angebot vor mit den Worten: so wie er aussieht wird ihr Fahrzeug wie sie es wünschen in der ersten Kalenderwoche 2022 vorraussichtlich produziert.


    Leasingvertrag unterschrieben. Der wurde von der Bank angenommen. Am 4.10.2021 kam die schriftliche Auftragsbestätigung.