Beiträge von A 662 E

    Wenn die LED an der Ladebuchse rot anzeigt, liegt eine Störung vor. Ob diese angezeigt wird im Infotaiment weis ich nicht wenn ich nicht auf dem Fahrersitz sitze. Egal ob ich per Wallbox oder DC lade, sehe ich von außen nichts.


    Wie ist den deine Wallbox eingestellt und wie ist diese eingestellt ?.


    Was ich aber festgestellt habe ist, wenn der Akkustand über 50 % ist, dauert es länger bis sich das Fahrzeug mit der Stromquelle verbindet.


    Zu der Vorklimatisierung kann ich nichts sagen, da wir diese nicht nutzen.

    Wenn der Ladevorgang gestartet ist, ob auf-zu geschlossen wird, die Türen geöffnet werden, auch die Heckklappe, wird der Ladevorgang nicht unterbrochen. Egal ob AC oder DC geladen wird.


    Ich vermute hier liegt ein Verbindungsproblem zwischen Fahrzeug und Wallbox vor, weil die sich abgleichen. woro schrieb ja, das die Anzeige an der Ladebuchse vom Fahrzeug auch mal rot geleuchtet hat.


    Wie sieht es im Lademenü im Fahrzeug aus. Dort sind Einstellungen möglich.

    Wie schwer war den der Anhänger ? Peerfair . 50 kW-Verbrauch ist schon heftig. Hat der Anhänger eine Auflaufbremse ? Wenn ja kann diese nicht richtig geöffnet haben. In der Folge haben die Steuergeräte schwer gearbeitet, weil das eine dem anderen immer wechselweise Befehle mitgeteilt hat in der Art, hoher Strom, geringe Geschwindigkeit, es muss gebremst werden.

    Ideal währe es, wenn der DC-Strom von den Panelen direkt im Fahrzeugakku ankommt.

    Der Verlust vom Laderegler ist dann immer noch.


    PV-Überschussladen ist immer verlustreich weil der DC Strom von Wechselrichter in AC gewandelt wird und halt aus der Wallbox nur AC rauskommt. Jetzt kommen noch die Wandlungsverluste vom Laderegler ( AC in DC ) oben drauf.


    Die Firma E3DC entwickelt zur Zeit einen Wechselrichter um den zweifachen Wandlungsverlust zu umgehen. Dazu arbeiten die an einem Speicher, der natürlich nur DC speichern kann, diesen direkt anzuzapfen um direkt ab da mit in den Akku


    Insgesammt sollen sich die Verluste von jetzt 10-15 % auf um die 3 % reduzieren.

    Wo bitte sind im HGB Leasingverträge geregelt??


    Bitte unterlasst doch das juristische Pseudowissen.

    Natürlich sind die im HGB nicht geregelt. Handel ich als Privatperson ist das BGB anzuwenden. Handele ich als Firma, greift das HGB.

    Bin ja kein Jurist.


    Habe ich mit dem Vertragshändler einen rechtsgültigen Kaufvertrag in dem ich Barzahlung oder privater Finanzierung abgeschlossen habe, ist er mein Vertragspartner. Habe ich ein Leasingvertrag unterschrieben, ist der Leasingpartner mein Ansprechpartner.


    Sollte der zweite Fall gegeben sein, ich das Fahrzeug aus welchem Grund nicht haben möchte, muss ich mich im zweiten Fall mit der Leasingbank in verbindung setzen. Im ersten Fall ist der Verkäufer mein Ansprechpartner.


    Handel ich als Person nach dem BGB oder dem HGB, sieht das anderst aus.

    Freunde sind gerade aus dem Skiurlaub in Ö zurück. Alle Straßen waren frei vom Schnee.


    Ladepause bei den aktuellen Themperaturen werden 35 Minuten dauern, je nachdem wie leer der Akku ist an einem HPC-Lader. Wir stellen unterwegs immer auf 90 % ein, starten den Reisebeginn mit 100 %, weil es bei uns erstmal 10 Kilometer nur bergauf geht.


    Wir fahren max. 120 km/h und kommen immer 200 Kilometer weit mit einer 90 % Ladung.