Beiträge von A 662 E

    Bei meinem funktioniert die Spurerfassung so genau, das ich auf der AB wenn ich gegen das Navi eine Abfahrt eher runter fahre, schon auf der Abbiegespur die Meldung kommt, "bitte eine Spur nach links fahren".

    Das liegt aber nicht an Skoda. Seltsamerweise ist es in bei anderen Fahrzeugherstellern auch so.


    Wer findet den Fehler ?

    Wir freuen uns jetzt schon mit unserem sechziger mit Anhänger und 2 E-Bikes auf der Zugdeichsel 600 Kilometer auf den Campingplatz Hammehafen höhe Bremen zu fahren.

    Bei der letzten Fahrt hatten wir ca. 1 Stunde Stau, eine Stunde Mittagspause, die zum laden genutzt wurde und waren 11,5 Stunden insgesammt unterwegs. Max-Geschwindigkeit 100 Kmh. Kinder waren keine an Bord.


    Kennst du den Campingplatz bei Worpswede am Teufelsmoor lieber LiberTango ?

    Zum Hafenfest 2024 ist der Stellplatz schon gebucht.

    enopol


    Den Test habe ich mit unserem IV 60 mit alter Software gemacht. Daher mein Einwand.

    Aktuell sind wir mit 3.2 unterwegs.


    In der Regel fahren wir ohne Navigation, außer auf Langstrecke.


    :) meine Frau glaubt dem Navi sowieso nicht, getreu dem Motto.....da wollte ich eigendlich gar nicht hin, aber schön ist die Gegend. :huh:

    Was soll das beweisen? Wenn das Auto über die Kamera keine Schilder erkennt, nimmt er die Daten aus der Navikarte.


    Das Ergebnis war also zu erwarten, beweist aber nicht, dass über die Kamera keine Schilder erkannt werden.

    Umkehrschluß...........denke ich. Die Daten kommen generell über die Navikarte.

    Die Verkehrszeichen werden nicht über die Frontkamera vor dem Innenspiegel erkannt.

    Nachdem ich diese testweise blindgemacht habe, wurden mir die Verkehrszeichen immer noch im Tacho angezeigt. Eine weitere Kamera habe ich noch nicht gefunden, ausgenommen die Rückfahrkamera.

    natürlich darf jeder juristische Schritte gemäß den AGB einleiten. Bis das allerdings zu einem Erfolg führt bist du ca. 1 Jahr älter.

    was hast du eingetragen, mit welchen Restkilometer am Ziel ankommen möchtest?


    In solchen Fällen reicht es häufig, die Restreichweite runter zu setzen... Und wenn du am Ziel laden kannst, passt es ja.

    Ich habe nichts eingetragen. Fahre halt von A nach B. Die Zwischenladung habe ich genutzt sonstige Arbeiten die benötigt werden an der Ladesäule zu erledigt.

    Würden die BEV-Hersteller eine max. Reichweite von x Kilometer angeben und eine Mindestreichweite angeben mit einer angeführten Nutzungsanwendung die aus x Verschlägen besteht, können die die Produktion einstellen.


    Das WLTP Testverfahren ist für mich lediglich ein Anhaltspunkt. Einsteigen und fahren.


    Vor dem Kauf von unserem vorherigen BEV haben wir dieses 5 Tage testen können.

    Vor dem Kauf von unserem Enyaq haben wir ebenfalls 5 Tage einen ID 4 getestet.

    Vor dem Kauf von unserem IV 60 haben wir diesen ebenfalls 5 Tage getestet und bestellt.


    Unter Berücksichtigung der angegebenen WLTP-Reichweite mit der von uns ermittelten Reichweite sind wir zufrieden und werden weiterhin elektrisch unterwegs sein.


    Genau so haben das auch andere Menschen in unserem Freundeskreis gemacht.


    Wenn uns kein Geschenk einfällt zur einer Einladung bekommt der einen Gutschein von uns. Der soll einfach mal einen Tag mit unserem BEV fahren zu einem Ziel das er nicht kennt. Natürlich geht die Bewirtung am Zielort auf unsere Kosten.


    Etwas später teilte er uns mit, dass er sich ein BEV bestellt hat. Er ist zufrieden damit obwohl das BEV nicht aus dem VW-Konzern kommt.

    Meine Sorge ist, dass der Skoda-Händler die Bestellung nach Ablauf der 14 Tage nicht kostenfrei storniert! Wussten Sie, dass es für den Skoda-Händler kostenlos ist, die Bestellung zu stornieren?

    Frage

    handelst du als Person im Sinne dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder als Unternehmer wo das HGB (Handelsgesetzbuch) greift.


    Dein Händler unterliegt dem HGB. Er hat deine Bestellung angenommen und damit mit dem Vertragspartner, der dem HGB unterliegt abgeschlossen. Wie ich aus deinen Berichten lese, hat dein Vertragspartner einer Auflösung eines rechtswirksamen Vertrages nicht zugestimmt, denn er selbst hat einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen.


    Eine Stornierung hinzubekommen müssen sich die Vertragspartner einigen. Stimmt ein Vertragspartner einer gütlichen Lösung nicht zu trägt der der den Vertrag ausgelöst hat das Risiko. Also bleibt das Risiko schlussendlich bei dem Endverbraucher.


    Vermutlich ist deine Sorge, deine Handlung weder für dich noch für deinen Vertragspartner ohne Kosten aus den Vertrag rauszukommen. Dein Vertragspartner wird dich aus der Plicht nicht entlassen, den Vertrag den du mit ihm rechtskräftig geschlossen hast zu entlassen.