Bin ja kein Jurist.
Habe ich mit dem Vertragshändler einen rechtsgültigen Kaufvertrag in dem ich Barzahlung oder privater Finanzierung abgeschlossen habe, ist er mein Vertragspartner. Habe ich ein Leasingvertrag unterschrieben, ist der Leasingpartner mein Ansprechpartner.
Sollte der zweite Fall gegeben sein, ich das Fahrzeug aus welchem Grund nicht haben möchte, muss ich mich im zweiten Fall mit der Leasingbank in verbindung setzen. Im ersten Fall ist der Verkäufer mein Ansprechpartner.
Handel ich als Person nach dem BGB oder dem HGB, sieht das anderst aus.