Bei einem Totalschaden durch einen Unfall muss dieser unverzüglich der BAfA gemeldet werden, bevor das Fahrzeug abgemeldet wird. Sinnvoll ist, das Gutachten beizufügen. Es wird keine Rückforderung gestellt.
Bei einem Diebstahl ist es ebenso unverzüglich meldepflichtig. Der Diebstahl wurde der Ermittlungsbehörde gemeldet und es gibt ein Aktenzeichen. Auch da keine Rückforderung. Wichtig in solch einem Fall ist die Versicherung umgehend zu informieren und erst am Ende der Ermittlungen das Fahrzeug abzumelden. Klingt doof, ist aber so.