Beiträge von A 662 E

    Das hat aber nichts mit meiner Frage zu tun. Die meisten Urteile sind bereits rechtskräftig.

    Urteile ja aaaaaaaaaaber...........

    Wie fing das den eigentlich an ?. Vor sehr vielen Jahren wurden die Garantiegeber von den Kunden verklagt und haben Recht bekommen weil die Garantiebedingungen der Garantiegeber so löchrig wie ein Sieb waren. Darauf wurde reagiert. Die Neufassung wurde dann wieder auseinandergenommen. Wieder wurde reagiert und der Gesetzgeber redete ein Wörtchen mit, um eine Monopolstellung zu verhindern. Das Gesetzt wiederrum hat eine Hintertür aufgelassen durch die die Garantiegeber gegangen sind. Es ist also rechtens das die sich abschotten dürfen. Und das machen die auch in dem sie Fremden keinen Zugang zu ihren rechtlich abgesicherten System zulassen.


    Da kommste mit dem hier angesprochenen erWIN auch nicht rein. Da erhälts du keine Interna wie ein Vertragshändler.

    Hä, was hat denn diese Aussage für einen Sinn?

    Was hat denn die Rechtsmittelfrist mit bereits rechtskräftigen Entscheidungen zu tun?

    Tritt der Fall ein das der Garantiegeber (Hersteller) dem Kunde eine Garantie verweigert, kann ein juristischen Verfahren beginnen. Die bis dahin ergangenen Entscheidungen sind Einzelentscheidungen die nicht zwingend mit dem neuen Fall idendtisch sind. Ein Rechtsbeistand kann aber diese zuvor ergangenen Bescheide zur Hilfe nehmen.


    Wenn der Garantiegeber erstmal sagt ist nicht...........stehste im kurzen Hemd da und die Juristerei beginnt.

    Hat vor ca. 2 Jahren einer gedacht, das es vorraussichtlich in 2035 ein Verbrenneraus geben soll ? Und nach 2035 dürfen immer noch Verbrenner weitergefahren werden.


    So auch bei den Wärmepumpen. Ist diese im Betrieb gibt es einen Bestandsschutz genauso wie bei den Oelheizungen.

    Ist aber irgendwann die Wärmepumpe defekt ( Totalschaden ) muss diese nach den dann geltenden Vorraussetzungen eine neue eingebaut werden.


    Jetzt kommt der nächste um die Ecke mit.........das Haus muss nach neuesten Erkenntnissen isoliert werden.............Das betrifft nur Neubauten die selbst genutzt werden und Neubauten die vermietet werden. Altbestände die selbst genutzt werden haben Bestandsschutz. Bei Mietobjekten gibt es doch schon einen.......Energiepaß......auf den der Mieter sieht wie hoch die Kosten sein werden.