Beiträge von A 662 E

    A 662 E hat formal völlig recht. Der Referentenentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Es fehlt m.W. noch das Gesetz, dass durch den Bundestag beschlossen werden muss (und im BA veröffentlicht). Das sind aber mehr oder minder nur noch Formalien.


    Mittlerweile bin ich der Meinung, dass es kaum ein Nachteil ist, bis Januar mit der Inbetriebnahme zu warten, aber eine große Chance, dass es vorteilhaft ist.

    Selbst wenn du möchtest, schneckt Morgen kein PV-Anlagenbauer bei dir auf und legt los. Gute alteingesesene Anlagenbauer haben Probleme das entsprechende Material zu beschaffen. Zudem ist die Errichtung von Freiflächenanlagen wesendlich lukrativer.

    Wir reden nicht von der Förderung von PV im Ursprungssinne und auch nicht von Einspeisevergütung, sondern von der Steuerbefreiung von PV-Hardware und der Versteuerung des Eigenverbrauchs. Das sind Forderungen der EU aus 2020/21.

    In deinem Beitrag # 494 lese ich von "EU-Förderung". Steuerbefreiung ist eine andere Spielwiese. Um die geht es.

    Das wurde jetzt in einem nicht bindenten Kabinettbeschluß in Angriff genommen. Was am Ende dabei rauskommt wissen wir nicht.

    Du bist da - wie ja eigentlich immer hier - nicht ganz auf dem Laufenden, A 662 E! Die sind längst weiter und eine Zustimmung des EU-Rates gibt es auch längst, denn die Steuerfreiheit von PV war ja eine EU-Förderung, die die deutsche Regierung jetzt endlich - 2 Jahre zu spät - umsetzt.

    Irgendwie werden Dinge hier verwechselt. Wenn das eine EU-Förderrung für den Bau einer PV-Anlage ist, sollten Förderrichtlinien ausgearbeitet werden und keine Änderrung in der Steuergesetzgebung. Geändert wurde die steuerliche Seite von der Einspeisevergütung. Und das vor ca. 2 Jahren. Auch das war und ist keine EU-Förderrung sondern eine Angleichung.

    Ein Kabinettbeschluß ist nicht bindend und hat keinerlei Rechtswirksamkeit. Es ist und bleibt eine Vorlage die erst ausgearbeitet werden muss. Es folgt die Beratung/Abstimmung im Bundestag/Bundesrat. Diese müssen anschließend der EU zur Genehmigung vorgelegt werden und mehrheitlich beschlossen werden. Stichwort EU weite Steuerangleichung. Eine Zustimmung von Seite der EU kann auch vorher stattfinden. Ist das alles in trockenen Tüchern muss das im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann hat der Fiskus eine Handlungsgrundlage.


    Zur Zeit sitzen drei Spieler am Tisch. Einer hat bestimmt noch ein As im Ärmel. Ob der auf Steuereinnahmen verzichtet, ist noch fraglich.


    Also das Ding ist noch nicht gelaufen und kann auch anderst enden.


    Ich würde jetzt eine PV-Anlage bauen lassen und in Betrieb nehmen.

    Komme nicht weiter mit der Suche nach dem Dienstleister. Tappe im dunkelen welcher Server die Daten erfasst/verwaltet und zur Verfügung stellt. Und so nebenbei konnte ich feststellen, das Fahrzeuge die werksseitig ein Navigationssystem haben mit 2 von einander unabhängigen Antennen ausgerüstet sind.

    Ich bezweifle, dass dies beim enyaq, bzw, bei den ausgelieferten Enyaqa bereits Pflicht ist? Zumindest bei meiner Preisliste (2021) war dies noch als optionales extra Teil des Convenients Pakets. Das dürfte denke auch der Grund sein warum das manche hier (mich eingeschlossen) noch nie gesehen haben.

    Der Enyaq kann, muss es aber nicht haben. Lese den Artikel vom TÜV-Nord. Siehe Beitrag # 31