Wann wurde er denn ausgeliefert? Bzw gebaut?
bestell August 2021. geliefert Juni 2022
Wann wurde er denn ausgeliefert? Bzw gebaut?
bestell August 2021. geliefert Juni 2022
Wir hatten auch ohne Navi bestellt. Wurde mit funktionierenden Navi geliefert ohne Aufpreis.
Nachdem der Smart#1 in den Ausstellungsräumen steht konnte der verbindlich bestellt werden. In der 13 KW werden 1.200 Einheiten die Seereise beginnen. Eine Woche später nochmals 1.000 Einheiten.
Da schaue ich mal Morgen genauer in unseren Unterlagen nach. Oder rufe im Autohaus an.
Eben nachgeschaut. Auf dem Aufkleber an der linken A-Säule steht :
erster Wartungstermin 06/24 oder bei 30.000 km.
mehr kann ich auf die Schnelle nicht finden.
Ich muss mal dumm fragen, was ist das 25.05.2022 Problem?
ich vermute das war ein Unfall auf der A 4. Dabei hat ein Autotransporter beladen mit Enyaqs sich auf die Seite gelegt.
Bin bei über 45000km, und die Inspektion ist dann im Mai fällig.
Also ist es bei mir günstiger?
Wie lange hast du das Auto ? Die erste Inspektion sollte nach 24 Monaten ODER 30.000 km in Auftrag gegeben werden.
Das hat aber nichts mit meiner Frage zu tun. Die meisten Urteile sind bereits rechtskräftig.
Urteile ja aaaaaaaaaaber...........
Wie fing das den eigentlich an ?. Vor sehr vielen Jahren wurden die Garantiegeber von den Kunden verklagt und haben Recht bekommen weil die Garantiebedingungen der Garantiegeber so löchrig wie ein Sieb waren. Darauf wurde reagiert. Die Neufassung wurde dann wieder auseinandergenommen. Wieder wurde reagiert und der Gesetzgeber redete ein Wörtchen mit, um eine Monopolstellung zu verhindern. Das Gesetzt wiederrum hat eine Hintertür aufgelassen durch die die Garantiegeber gegangen sind. Es ist also rechtens das die sich abschotten dürfen. Und das machen die auch in dem sie Fremden keinen Zugang zu ihren rechtlich abgesicherten System zulassen.
Da kommste mit dem hier angesprochenen erWIN auch nicht rein. Da erhälts du keine Interna wie ein Vertragshändler.
Hä, was hat denn diese Aussage für einen Sinn?
Was hat denn die Rechtsmittelfrist mit bereits rechtskräftigen Entscheidungen zu tun?
Tritt der Fall ein das der Garantiegeber (Hersteller) dem Kunde eine Garantie verweigert, kann ein juristischen Verfahren beginnen. Die bis dahin ergangenen Entscheidungen sind Einzelentscheidungen die nicht zwingend mit dem neuen Fall idendtisch sind. Ein Rechtsbeistand kann aber diese zuvor ergangenen Bescheide zur Hilfe nehmen.
Wenn der Garantiegeber erstmal sagt ist nicht...........stehste im kurzen Hemd da und die Juristerei beginnt.
Wir haben das Laden schon vor 4 Jahren über eine entsprechende Zeitschaltuhr gesteuert. Hat einwandfrei funktioniert um den preiswerteren Tarif zu nutzen.