Musste jemand bei der Bestellung zwei Zusatzvereinbarungen unterschreiben? Vor zwei Jahren, bei einem anderen Autohaus, gab es die noch nicht:
- Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von "Sachen mit digitalen Elementen" oder "digitalen Produkten" (Unverbindliche Empfehlung des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZOK))
- Vorvertragliche Informationen über Abweichungen der Kaufsache von objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
- bestelites Fahrzeug weicht in Ausstattung, Motorisierung und Farbe von den im Ausstellungsraum befindlichen Fahrzeugen ab
- bestelites Fahrzeug weicht in Ausstattung, Motorisierung und Farbe von dem Probe gefahren Fahrzeug ab
- eventuell entstehende/entstandene Transportschaden werden fachgerecht instandgesetzt
Wer es korrekt hält als Händler, lässt diese Zusatzvereinbarungen unterschreiben, ja. Bei uns muss er sogar zweimal unterschreiben,
also die „Vor und eigens“ - Dokumentation:
mindestens 15 Minuten vor Unterschrift auf der Bestellung und dann noch einmal für die Ablage in der Akte.
Die Neuerungen im Kaufrecht (nur für Verbraucher) traten schon zum 01.01.2022 in Kraft.