Es geht darum, dass eine mobile Ladestation nicht verbaut ist. In den Lohnsteuerrichtlinien des BMF (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6) heißt es nämlich: "Listenpreis i. S. d. Sätze 1 bis 3 ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert € abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kfz im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zzgl. der Kosten für werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer; der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschl. Felgen bleibt außer Ansatz."
Sogar bei dem genannten Beispiel der Netztrennwand würde ich daher im Zweifel die Konfrontation mit dem Finanzamt suchen; zumindest dann, wenn sie über das Knacken der 60k-Grenze entscheidet. Meine z.B. lag nämlich bei Auslieferung einfach nur im Kofferraum herum, eingebaut ist da gar nichts.
Versuch macht kluch…ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass die Auseinandersetzung schwierig werden dürfte.