Variable nicht fest eingebaute Ausstattungen, die nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können, sind als eigene Wirtschaftsgüter anzusehen und führen nicht zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises. Hierzu zählen beispielsweise ein weiterer Satz Reifen einschließlich Felgen, ein Autotelefon einschließlich Freisprechanlage oder transportable Navigationssysteme (R 8.1 Abs. 9 Nr.1 S. 6 LStR).
Weiß ich doch…wie gesagt: Probiert es aus mit der Finanz - Behörde. Die mobile Ladestation steht auf der Fahrzeugrechnung mit entsprechender FIN, also durchaus zuzuordnen.
Best luck!