Beiträge von Nils22

    Ich war vorhin auch noch mal bei meinem 8) . Die 44.KW ist ja angebrochen und ich war echt neugierig, ob ich jetzt einen 85iger bekomme, oder der als 80iger bereits gebaut wurde.

    Er hat also nachgeguckt und es mir dann auch gezeigt...der geplante Lieferzeitraum hat sich wieder etwas verschoben. Lieferung soll jetzt zwischen dem 13.11.23 und 10.01.24 erfolgen. Allerdings stand da jetzt auch ein ZP8 drin...26.KW/24.

    Wie das jetzt zusammen passen soll, kann ich mir nicht erklären.

    Der 8) meinte, er gehe tatsächlich von einer Lieferung bis Anfang 2024 aus. dadurch das noch keine FIN im System ist, ist meiner auch noch nicht gebaut!? Er geht daher von einem 85iger aus.

    Weiß jemand wann genau die Umstellung auf das MJ24 erfolgt? Soll ja in der 44.KW vollzogen werden, aber ist das sicher? Wie gesagt, dann hätte das Warten wenigstens etwas Gutes.


    Ich habe mich mal für in 2 Wochen wieder bei ihm angemeldet...das Ganze dann auf Wiedervorlage.


    Ich habe ihn auch mal auf die Problematik mit den Wasserpumpen angesprochen. Er war da ganz ehrlich zu mir und sagte, dass von 10 Enyaq die bei ihm angeliefert werden, 8-9 eine defekte Wasserpumpe haben!!! =O

    Die Teile werden im Werk trotzdem verbaut...halt was auf Lager ist, wird noch verbaut...die haben dort keine Zeit die ganzen Wasserpumpen zu testen.

    Für mich nicht nachvollziehbar. Da müsste man doch die ganze Marge zurück an den Zulieferer schicken und nur neue und nicht defekte abnehmen.

    So muss jeder Händler nach Anlieferung jeden Enyaq erst einmal 20-30 Kilometer fahren, um zu testen, ob die jeweilig verbaute Wasserpumpe defekt ist.

    Absolut unverständlich in meinen Augen.

    Erfreuliche Nachrichten auch von meiner Seite. Nächste Woche soll die Übergabe stattfinden. Die Papiere für die Zulassung wurden schon vorbereitet. Der Händler wird sich auch um den Powerpass-Gutschein kümmern.

    Ich habe hier im Forum darüber berichtet, dass ich mit meinem Händler über die BAFA konforme Rechnung (MJ 22.2 anstatt MJ 23.2) diskutiert habe. Der Händler sagte zuerst, dass es nicht möglich und nicht nötig sei, die Rechnung zu korrigieren, denn ihm war kein Fall bekannt, wo aufgrund des Modelljahres nicht die volle Prämie ausgezahlt wurde. Ich äußerte weiterhin meine Bedenken und hoffte, dass ich nicht zu seinem ersten Fall werde.
    Mittlerweile hat mir der Händler bestätigt, dass auch bei ihm zu ersten Fällen mit der Ablehnung seitens BAFA (nur Teilauszahlung) gekommen ist. Der Händler hat sofort reagiert. Zuerst wird eine Rechnung mit aktuellem MJ z.B. 23.2 für Skoda ausgestellt. Danach wird diese Rechnung storniert und mit dem bestellten MJ, in meinem Fall 22.2, für die BAFA ausgestellt. Es hat mich gefreut, dass der Händler die problematische Sachlage mit BAFA eingesehen und auch darauf reagiert hat.


    Ich freue mich riesig. 8)

    Müsste die Rechnung nicht ziemlich 1:1 mit der Bestellbestätigung einhergehen? Und da steht doch der Nettolistenpreis des bestellten Basismodells.

    Dieser Nettopreis ist auch 1:1 in der Bafa-Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt.

    Es dürfte doch nur darauf ankommen.

    Ich habe das selbe Zeitfenster als Lieferdatum genannt bekommen. Auch ohne ZP8. Ob das so bleibt, steht in den Sternen.

    Für mich wäre vorrangig, dass es ein 24iger Modell wird. Daher ZP8 44.KW oder mehr bitte.

    Sollte es dann noch dieses Jahr kommen, nehm ich das als doppeltes Weihnachtsgeschenk an.


    Aber so wie es bei dir steht, sollte es doch ein 24iger Modell werden. 👍

    Gerade mit der BAFA telefoniert:


    Wenn der 2023 Topf leer ist, dann darf für ein in 2023 angemeldetes Auto natürlich auch erst in 2024 der Antrag gestellt werden.


    Sobald die Fördermittel für 2023 ausgeschöpft sind, kann kein Antrag mehr gestellt werden, sondern erst mit Beginn des Haushaltsjahres 2024. Das muss nicht der 01.01.2024 sein, sondern kann ggf. auch erst der xx.05.2024 sein.

    Das wäre natürlich konsumentenfreundlich und mal eine sinnige Regelung!

    Danke fürs nachfragen!

    Nächstes Jahr wird der Topf wieder gefüllt, wenn also das Fahrzeug auch nächstes Jahr noch förderfähig ist, gibt es dann halt die Förderung nach den Bedingungen 2024.

    Das ist korrekt...aber dafür darf man meines Wissens nach das Fahrzeug auch erst in 2024 zulassen.

    das ist ja das Dilemma, wenn der Wagen um Dezember 23 kommen sollte. Risiko auf Null in 23 zu fallen, falls der Topf schon leer ist. Oder besser die 3k in 24 mitnehmen.

    Wie kommst Du zu der Annahme?


    Diese Ungewissheit nervt mich schon seit Bestellung .... warum holen sich die Hersteller die Kohle nicht selbst? Egal ob die blöde THG Quote oder die dämliche Förderung :?:

    Bis 3.Juli 2023 waren bereits 1,72 Milliarden Euro von den 2,1 aufgebraucht. Dann hat man nochmal 400 Mio.dazu gepackt.

    Das waren also ab dem 03.07.noch 680 Mio.für 6 Monate. Bis Ende August (oder war es September?) ist wegen Wegfall der Förderung für Unternehmen mit Sicherheit davon noch einmal ein größerer Teil weggegangen.

    Wenn ich den Wagen erst im Dezember bekommen sollte, ist halt fraglich, ob noch was im Topf ist.

    Ich werde in der 44.KW nochmal zum 8) latschen und mich dann überraschen lassen. Wenn er bis dahin nicht gebaut wurde, sollte es ein 24iger Modell werden.


    Falls er dann bereits gebaut ist, ist es halt so.

    Dann wäre vermutlich eine Lieferung im Dezember wahrscheinlich.

    Da der Fördertopf bis dahin leer ist, spiele ich mit dem Gedanken den bis Januar beim Händler stehen zu lassen und erst dann zuzulassen, um dann die Förderung in 2024 zu bekommen.

    Gibt es da einen Denkfehler meinerseits?