Stimmt, ich habe über die Info-Mail angefragt und -im Auszug- innerhalb von 4 Stunden folgendes bekommen: Wenn die Person des Betreibers und des Anmelders nicht identisch sind, muss eine vom Betreiber des Fahrzeugs ausgestellte Vollmacht (in die tschechische Sprache übersetzt, außer in die slowakische) mit der elektronischen Unterschrift des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers oder eine Vollmacht in Papierform mit der amtlich beglaubigten Unterschrift des Betreibers in digitaler Form vorgelegt werden.
Da zahle ich doch lieber eine 10-Tage-Vignette.