Wartet mal ab! Ich habe gestern noch mit meinem Bruder gewitzelt: Spätestens wenn ich den Enyaq habe, wird er plötzlich zur Massenware in Deutschland und verliert seine Individualität.
Beiträge von Tabo
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Interessant!
Kannst Du das Bauchgefühl vielleicht genauer beschreiben? Interessiert mich wirklich.
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Das Ist die Frage, ob die „ihr“ Wissen wirklich weitergegeben haben, oder ob sie es im Vergleich nicht wirklich weiter genutzt haben.
Der Dieselskandal ist ein fatales Signal gewesen, wie die deutsche Autobauerzunft eigentlich lange Zeit wirklich „arbeitete“, nämlich im Prinzip gar nicht und dann nur noch mit Betrug.
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Bei mir ist es vor allem das Fahrwerk und das Fanboy-Theater um den Irren, was mich von Tesla abhält.
Qualität aber finde ich mittlerweile seeeehr relativ. Für 150 Jahre Autobau (bei Skoda 125 Jahre) in Europa und Deutschland ist es schon erstaunlich, was Tesla in dieser vergleichsweise extrem kurzen Zeit auf die Beine gestellt hat. Man könnte sich eigentlich schon fast fragen, was die Deutschen Hersteller eigentlich 130 Jahre lang gemacht haben?
Das ist jetzt meine Meinung. „Leider“ sind die Chinesen auch extrem auf dem Vormarsch mit Elektroautos. Qualitativ sind die Fahrzeuge auch extrem gut geworden. Solange die deutschen Hersteller weiter so ignorant sind und ihr pseudo-Premium-Qualität-Verbrennersüppchen kochen wollen, gibt es bald schon die nächsten Krisen.
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Worum geht es denn sonst als um Recht?? Natürlich steht das da im Vertrag drinnen, weil es doch so ist wie es von meiner Frau gesagt wurde.
Mir Themenverfeglung vorzuwerfen ist schon arg grenzwertig und frech.
Ich gehe jetzt raus hier weil ich sauer bin!
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Meingott ist ja gut. Diese Aussage ist von meiner Frau, die jahrelang als Anwältin arbeitete. Wenn das dir auch nicht reicht, ruf selbst einen Anwalt an und frag nicht ein Forum.
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Leasingverträge unterliegen besonderen Bedingungen, da Eigentümer der Leasinggeber ist und darüber auch bestimmen darf, wie das Fahrzeug gewartet werden darf.
Bei Kauf sieht die Sache anders aus und ist vom BGH geregelt worden.
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Und damit ist Godwin‘s Law erfüllt.
Nee, nicht wirklich.
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Bei mir sind es 830€ Überführungskosten und 199€ Zulassungskosten.
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Das Ist sehr wohl korrekt, seit der Schuldrechtsreform von 2002 ist die Wandelung ersetzt worden durch den Rücktritt. Man kann alternativ auch von Rückabwicklung sprechen, aber juristisch gibt es die Wandelung nach §462 BGB in der neuen Fassung nicht mehr.
An dessen Stelle ist der Rückteitt mit den § 323 und §§ 346 ff. BGB getreten.