Und hier mein Update zum Thema Elektronikausfall:
Ich hatte vorhin das Erstgespräch mit dem ADAC-Vertragsanwalt.
Leider hat er mir erstmal die Hoffnung genommen, dass es zügiger gehen muss.
Die gesetzte Frist (2W) muss um eine weitere Woche verlängert werden, da ein grundsätzlicher Fehler gemacht wurde.
Die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler stehen hier über den Garantieansprüchen gegenüber Skoda.
Damit die Gewährleistung und Nachbesserung in Anspruch genommen werden kann, muss dem Ursprungshändler das Fahrzeug gestellt werden.
Da mein Händler allerdings etwas weiter weg ist als der nächste Vertragspartner, wurde das Auto durch die Skoda Mobilitätsgarantie nicht zum Ursprungshändler gebracht, obwohl ich darum gebeten habe, sondern zu einer kleinen Werkstatt.
Da stand es dann eine Woche, wo sich heraus stellte, dass es nur eine Level 2 Werkstatt ist und die diese Arbeiten nicht durchführen dürfen.
Daraufhin wurde das Fahrzeug zu meinem Händler geschleppt, einem mit Level 3. Ab diesem Tag gelten leider erst die Ansprüche aus Nacherfüllung. D.h. eine Woche vergeudet und einmal zuviel abgeschleppt.
Ein Leihwagen steht mir nicht zu, gehe also weiterhin zu Fuß...