So steht beispielsweise in den AGB, die ich mit dem Vertrag bekommen haben, dass das Autohaus bei Annahme des Vertrags eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt.
Das steht bei mir auch drin:
Das Autohaus bestätigt die Annahme des Vertrages durch die Auftragsbestätigung. Zugleich steht aber auch drin, dass der Vertrag als angenommen gilt, wenn er nicht binnen 6 Wochen schriftlich bestätigt worden ist. Eine Ablehnung des Vertrages muss dabei unverzüglich erfolgen.
Meine Auftragsbestätigung kam zum Beispiel nach 10 Wochen. Da hätte es des Papiers mit der Überschrift "Auftragsbestätigung" gar nicht mehr bedurft, denn mein Auftrag wurde zum einen nicht unverzüglich storniert und zum zweiten war er nach 6 Wochen bereits angenommen.
Davon abgesehen, habe ich eine "Bestellbestätigung" vom Verkäufer 5 Minuten nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag bekommen.
Worüber ich mich immer wieder amüsieren - nein "aufregen" trifft es mehr - könnte, ist dieser Ringelpietz, wer nun wem ein Angebot mach und wer durch Abgabe des Angebots etwas verbindlich gemacht hat.
Der Händler stellt sich erstmal auf die Position, dass sie kein Angebot machen. Ja... in deren Schaufenster steht ein Produkt und an dem Produkt klebt ein Preis dran, aber das ist noch kein Angebot. Erst der Kunde macht dem Händler ein Angebot, das Produkt zu dem Preis zu kaufen. Und erst darauf entscheidet der Händler, ob er aus diesem Angebot einen Vertrag macht.
Ich dagegen (und das dürfte wohl auf die meißten Käufer zutreffen), sehe die ausgelegte Ware mit Preisschild daran bereits als das Angebot, bei dem ich dann entscheide durch Zustimmung zu diesem Angebot das zu einem Vertrag zu machen.
Andernfalls könnte man sich ja ewig im Kreis drehen, weil jeder immer sagen kann, "nein, nein... das war noch kein Angebot. Das war ein Angebot zur Abgabe eines Angebots.", worauf dann der Nächste sagt, "nein, ich habe nur Angebot zur Abgabe eines Angebots zur Abgabe eines Angebots zur Abgabe eines Angebots zur Abgabe..."
Und wenn sie nicht gestorben sind, geben sie noch immer ein Angebot zur Abgabe eines Angebots ab.