Nein, Typzulassung gilt. ![]()
Beiträge von Anno 53
-
-
Ich muss bald meinen Enyaq bezahlen, meine Hausbank nimmt jetzt 0,5 Negativzins, Verwahrentgeld.
Die Zinsen sind nicht niedrig, sie sind unterirdisch.

-
Noch immer ohne Enyaq,
Frage:
Welche weiteren Informationen zeigt der Bildschirm bei gelber, roter Kröte?
Aus der BA:
„Unzureichende Fahrleistung leuchtet.
(Schildkröte)
Die Fahrleistung ist infolge eines sehr niedrigen Ladezustands
der Hochvoltbatterie unzureichend.“
Mein Karoq meckert, wenn nur noch für gut 90km Sprit im Tank ist und bietet mir eine Auswahl an Tankstellen an.
Ähnliches finde ich in der BA nicht.
-
Ja, das Thema hatten wir schon einige male.
Mein Wunschkennzeichen ist reserviert, mit 7 Zeichen das 8. das E prägt dann der Schilderhersteller, den ausgefüllten Zulassungsantrag hat das Autohaus.
Die werden wohl nichts falsch machen.

-
Ich sehe seit 2,5 Jahren beim Abstellen im VC wie weit das Auto vor der Zapfsäule steht.
Aber welchen Schluss kann ich daraus ziehen, außer ich muss bald tanken.
Ohne eigenen Enyaq ist alles Schei.........benhonig.
-
Ich sehe für die nächsten Jahre einen großen Bedarf an guten gebrauchten E-Kfz.
Allgemein wird Kauf und Wiederverkauf das lohnendere Geschäft sein,
auch und gerade im Bezug auf die Zins- und Inflationsentwicklung.
-
„Isch abe gar kein Auto“
Frage, warum macht ihr wegen der Reichweitenanzeige so ein Gewese?
Die Reichweite ist doch fiktiv. In den 50 Autofahrerjahren war mir wichtig, wie viel Sprit ist im Tank.
Die Reichweite ist doch das Resultat aus verfügbarer Energie und Verbrauch.
Somit ist die Reichweitenanzeige per se variabel.
Gebt mir endlich mein Auto!!!!

-
Ich denke die Versicherungen haben alle möglichen Schadensfälle durchgerechnet.
Wenn dann die Versicherung mit 20% Nachlass für E-Kfz wirbt, macht sie das nicht (nur) aus Menschenfreundlichkeit.
Wie oft hört man Ölspur auf der Fahrbahn, schlimmer im Erdreich oder in der Kanalisation. Diese Kosten trägt auch die Allgemeinheit oder die Haftpflicht. Ich kenne niemanden, der sich, seinen Verbrenner, gegen solche Risiken extra versichert.
Also ist, ich kenne das Kleingedruckte nicht auswendig, die Betriebsgefahr ist meines Erachtens über die Haftpflicht abgedeckt zB.
Sachschäden an fremdem Eigentum, Personenschäden, Vermögensschäden.
Die Empfehlung meines Versicherers:
Für Elektro-Fahrzeuge empfehlen wir auch die Kasko PLUS: Die Eigenschaden-Versicherung schützt Ihr Hab und Gut.
Falls sich beispielsweise der Akku Ihres Pkw entzündet und der Brand auf andere Sachen überspringt, die Ihnen gehören wie Garage oder Ladestation.
Garage oder Ladestation gehören nicht Ihnen? Dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung an Ihrer Stelle.

-
Zitat ADAC
Was erlaubt ist und was nicht
Kombination
zulässig
ADAC Empfehlung
Diagonal- mit Radialreifen
nein
––
Reifen unterschiedlicher Modellbezeichnung (oder auch unterschiedlicher Hersteller)
ja
nein
Sommer- mit Winterreifen
ja
nein
Stark unterschiedliche Reifenprofile
ja
nein
Unterschiedliche Größe (soweit laut Fahrzeugschein auf Vorder- und Hinterachse nicht ausdrücklich erlaubt)
nein
––
Run-Flat-Reifen mit Standard-Reifen (sofern Run Flat laut Fahrzeugpapieren vorgeschrieben, ist ein Mischen grundsätzlich nicht möglich)
ja
nein

-