... Ich bin bzw. wäre zeitlich gesehen noch lange nicht so weit aber ... Die Inverzugsetzung löst streng genommen eine Folge aus, die wenn nicht konsequent verfolgt im späteren Verlauf gewiss die Ernsthaftigkeit vermissen lässt, was m.E.n. bei etwaig folgenden Streitfragen gewiss nicht zum Vorteil reicht.
... Kurz: meiner Meinung nach ist die Inverzugsetzung, für jeden der ernsthaft auf sein Auto wartet und nicht aus dem Vertrag raus möchte, Schwachsinn!
... Auch die eventuell darin entdeckte Möglichkeit des Schadenersatzes bedarf erstmal eines Schadens, der bewiesen und der Ausgleich dessen erstritten werden muss, bis das alles Eintritt, dürfte der Wagen längst geliefert worden sein.
Der entstehende Schaden kann vielschichtig sein, zumindest bei Firmenfahrzeugen, z.B.:
Versteuerung des Ersatzfahrzeuges mit 1% statt mit 0,25%
Anfallende KFZ-Steuer für einen ersatzweise betriebenen Verbrenner
Spritkosten im Verhältnis zu den Stromkosten.
Die drei Posten machen bei mir ca. 600 Euro Pro Monat aus.
Die Schonfrist für Verzögerungen bei höherer Gewalt ist ja auch nicht unendlich.
Und wenn man den Lieferanten nicht in Verzug setzt, sieht es ganz finster aus mit Schadenersatzforderungen.
Begriffe wie "Schwachsinn" sollte man nur gut überlegt verwenden.