Beiträge von Stoffel

    An alle, die bezüglich der Versteuerung nicht glauben wollen, welcher Preis anzusetzen ist, § 6 (1) Nr. 4  EStG ist da maßgebend.

    Zitat

    Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; die Entnahme ist in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz mit dem gemeinen Wert und in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz mit dem Wert anzusetzen, den der andere Staat der Besteuerung zugrunde legt, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert. 2Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge


    Zumindest bei Mercedes und VW weiß ich, dass die in den 90ern eine empfindliche Strafe erhalten haben, weil sie "geschönte Bescheinigungen" ausgestellt haben - die tun das nie wieder.

    Ich kenne bisher kein Finanzamt das als Grundlage zur Berechnung den Rechnungspreis plus ggf. den Rabatt als Grundlage zur Berechnung verwehrt oder den Preis der sich bei Schwacke durch die Eingabe der fin ergibt sofern dieser vom Rechnungsbetrag abweichen sollte. Aber das ist nur meine Erfahrung.


    Das ist schön für dich.

    Ich arbeite seit 1979 in der Steuerberatungsbranche, seit Anfang der 90er mit eigener Praxis. Ich habe nur geschrieben was das Gesetz sagt.

    Das würde ja zu dem passen, was man mir mitgeteilt hat: Bestellung 04.10.2021, Produktion eingeplant KW 21/23.

    Mal eine kurze Überlegung von meiner Seite zu den ULT´s/Quoten/Kommissionsnummern:


    Ich habe ja inzwischen meine Kommissionsnummer über Umwege erfahren. Bestellung Anfang Oktober 2021, Nummer beginnt mit 174...


    Jetzt zu meiner Überlegung: im Leasingvertrag wird ja ein ULT angegeben. Dieser ist wie der Name schon sagt unverbindlich, aber immerhin ein "Richtwert". Lassen wir mal die momentane Situation mit dem Krieg in der Ukraine außen vor, kann man ja 6 Wochen nach Überschreiten des ULT den Leasinggeber in Verzug setzen was dann im Endeffekt den Leasinggeber lt. Vertrag Schadenersatzpflichtig macht, wenn der Termin verstreicht.


    Wenn ein Händler keine Quote mehr hat und demnach keine Bestellung platzieren kann, wird ja der Leasinggeber kaum mitspielen, dass da im Vertrag ein ULT steht. Oder umgekehrt: wenn man einen bestätigten Vertrag mit einem ULT bekommt, sollte man davon ausgehen können, dass der Händler die Bestellung auch platzieren konnte.