Beiträge von Stoffel

    Welche App wird da benutzt?


    Das ist keine App und ist mittlerweile auch nicht mehr (neu) erhältlich.


    Besteht aus einem im Fahrzeug montiertem Aufzeichnungsgerät, ca. 2 Zigarettenschachteln groß plus GPS-Empfänger und einer Software für den PC. Die Daten musst du per Chip-Karte auf den PC übertragen. Hat neu ca. 1.000 Euro gekostet. gebrauchte Geräte gibt es bei Ebay, nennt sich Travelcontrol.


    Wenn zum ersten mal ein Fahrtziel erreicht hast, fragt dich die Software wo du da warst und ob es in Zukunft automatisch abgespeichert werden soll, Dann legst du noch einen Radius dafür fest und dieses Ziel - also diese GPS-Koordinate - wird automatisch katalogisiert. Da ich zu 95% immer die gleichen Ziele anfahre, geht das also fast vollautomatisch.


    Ist bisher bei keiner Lohnsteuerprüfung beanstandet worden, und ich kenne 7-8 Leute die das benutzen.


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    Hatte ich auch mal überlegt. War mir mir dann aber zu aufwändig. Ich lebe mit der Versteuerung und im Grunde profitiere ich ja auch von Steuern. Aber das ist ein anderes Thema.


    Ich habe ein elektronisches Fahrtenbuch, Das zeichnet die Fahrten automatisch auf und katalogisiert sie auch automatisch, wenn bestimmte Kriterien zutreffen. Der Aufwand ist so sehr gering.

    Mein privater Nutzungsanteil liegt bei 3,5% im Schnitt über die letzten 10 Jahre. da lohnt sich das bei hochpreisigen Autos (fahre zur Zeit eine V-Klasse, vorher eine S-Klasse) und hohem Steuersatz.

    An alle, die bezüglich der Versteuerung nicht glauben wollen, welcher Preis anzusetzen ist, § 6 (1) Nr. 4  EStG ist da maßgebend.

    Zitat

    Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; die Entnahme ist in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz mit dem gemeinen Wert und in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz mit dem Wert anzusetzen, den der andere Staat der Besteuerung zugrunde legt, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert. 2Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge


    Zumindest bei Mercedes und VW weiß ich, dass die in den 90ern eine empfindliche Strafe erhalten haben, weil sie "geschönte Bescheinigungen" ausgestellt haben - die tun das nie wieder.

    Ich kenne bisher kein Finanzamt das als Grundlage zur Berechnung den Rechnungspreis plus ggf. den Rabatt als Grundlage zur Berechnung verwehrt oder den Preis der sich bei Schwacke durch die Eingabe der fin ergibt sofern dieser vom Rechnungsbetrag abweichen sollte. Aber das ist nur meine Erfahrung.


    Das ist schön für dich.

    Ich arbeite seit 1979 in der Steuerberatungsbranche, seit Anfang der 90er mit eigener Praxis. Ich habe nur geschrieben was das Gesetz sagt.

    Das würde ja zu dem passen, was man mir mitgeteilt hat: Bestellung 04.10.2021, Produktion eingeplant KW 21/23.