Du hast das Auto vermutlich als "Umzugsgut" genutzt. Da gelten andere Fristen. (Schließe ich aus "bin ich ein paar Wochen Schmuggler...")
Und es war Dein Auto.
Die Schweiz ist nicht in der EU, und hat eben ihre eigenen Zollvorschriften. Muss man akzeptieren.
Und offensichtlich gilt es ja für die Presse auch nicht mehr, dass die "deutsche" (oder EU)-Autos (gemeint ist zugelassen dort) nutzen dürfen für ihre Arbeit in der Schweiz.
Ein EU-Journalist darf auch in der Schweiz mit einem EU-Auto fahren. da ist es egal, ob ein Franzose ein "holländisches" Auto fährt.
Aber nicht, wenn der Wohnsitz Schweiz ist.
So schwer kann das doch wohl nicht zu verstehen sein, wie hier manch Einer weiter oben von Presserecht etc. rumschreit.