….und man stellt ja beim Umstellen auf Linksverkehr auch andere Sachen um. Das Licht der Scheinwerfer z.B.
Beiträge von Ulf007
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Leuchten. Gegen zusätzliche Bezahlung.
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Bei den 2 kWh weiter oben.
Und nun rechnen wir das Ganze mal aufs Jahr hoch, mit den entsprechenden Massen und Temperaturdifferenzen, wieviel Energie dann verheizt wird bei allen BEV in D…
Wenn schon genau, dann richtig…

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kWh... Bei Energiemengen sind Einheiten sehr entscheidend.
Jawoll 🫡
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Ich schrieb von -15 Grad Außen-, nicht Akkutemperatur. Die Kühlfläche (Akkuboden) unten am Enyaq ist doch recht groß, dass da Einiges in die Umgebung geheizt wird.
Mir ging es auch um die mir viel zu niedrig erscheinenden 2kW, nicht um einen Chemie-/Physik-Exkurs.
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Für optimales Ladetempo sind 30 Grad aber genau richtig. Die erreicht der Akku am HPC auch bei Kälte. Nur eben zu langsam. Selbst gesehen per OBD Auslesung.
Und -15 Grad sind so selten nicht.
Regional sogar oft anzutreffen.
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Wobei die Energie zum Aufheizen des Akkus geschätzt 2kWh sind. Die kommen bei 145kW in unter einer Minute wieder in den Akku.
Wie kommst Du auf diese Zahl? Geschätzte 400 kg Akku und Gehäuse von einem auf 30 Grad zu erwärmen bei u.U. -15 Grad?
Ist das nicht etwas wenig nötige Heizenergie?
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Nein aus D - aber es gibt ja auch entsprechende Ausliefermeldungen aus Deutschland z.B. von einem aus dem Münsterland, der am 20.09.2021 bestellt hatte und seinen Enyaq noch vor Weihnachten 2022 abholen durfte...
….und vielleicht DIE EINE Option nicht gewählt hat, die Deine Auslieferung verzögert….
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Der Unruhestifter schützt aber auch den Autor, da dieser Derjenige ist, der die gesammelten Daten veröffentlicht.
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.... Spannende Frage wäre: Auf einem PC muß man ja nicht Windows einsetzen, es kann ja auch Linux sein. Auch für Android-Telefone gibt es alternative Betriebs-Software (gut mehr aus der Not fehlender Updates heraus). Gilt auch beim Auto samt seinen Steuergeräten die Trennung zwischen Hard- und Software. Dann kommt das Stichwort ABE - aber wird jedes Update mit der ABE verifiziert?
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Du kannst ja mal versuchen, auf einem Auto ein eigenes oder anderes System zu nutzen.

Die Betriebserlaubnis dürfte beides umfassen.
Beim PC erwirbst du die Hardware und das Nutzungsrecht am "beigelegten" (vorinstallierten) Windows. Du musst es aber nicht nutzen.
Beim Auto dürfte beides zu fest "verheiratet" sein, um wirklich die Steuergeräte (jedes für sich ist ja ein Computer) "nackig" zu machen, und was Anderes "draufzubügeln", und dass es danach noch funktioniert. Und die Betriebserlaubnis nicht tangiert.
Zumal man dann bei jedem einzelnen StG klären müsste, was der Hersteller des selbigen, und auch der Autohersteller zu Veränderungen meint.
Einem PC-Hersteller ist es egal, ob Du Windows oder Linux nutzt. Beim Mac z.B. sieht es schon anders aus. Da will Apple das nicht wirklich. Verbietet es zwar nicht, unterstützt es aber nicht mehr aktiv. Einen "Hackintosh" (MacOS auf einem PC) bekämpft Apple aktiv, indem sie Hardwarevoraussetzungen schaffen, die am freien Markt kaum erfüllbar sind.
Das notwendige Verändern des MacOS schließen sie in den Bedingungen zum OS aus.