.... Spannende Frage wäre: Auf einem PC muß man ja nicht Windows einsetzen, es kann ja auch Linux sein. Auch für Android-Telefone gibt es alternative Betriebs-Software (gut mehr aus der Not fehlender Updates heraus). Gilt auch beim Auto samt seinen Steuergeräten die Trennung zwischen Hard- und Software. Dann kommt das Stichwort ABE - aber wird jedes Update mit der ABE verifiziert?
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Du kannst ja mal versuchen, auf einem Auto ein eigenes oder anderes System zu nutzen. ![]()
Die Betriebserlaubnis dürfte beides umfassen.
Beim PC erwirbst du die Hardware und das Nutzungsrecht am "beigelegten" (vorinstallierten) Windows. Du musst es aber nicht nutzen.
Beim Auto dürfte beides zu fest "verheiratet" sein, um wirklich die Steuergeräte (jedes für sich ist ja ein Computer) "nackig" zu machen, und was Anderes "draufzubügeln", und dass es danach noch funktioniert. Und die Betriebserlaubnis nicht tangiert.
Zumal man dann bei jedem einzelnen StG klären müsste, was der Hersteller des selbigen, und auch der Autohersteller zu Veränderungen meint.
Einem PC-Hersteller ist es egal, ob Du Windows oder Linux nutzt. Beim Mac z.B. sieht es schon anders aus. Da will Apple das nicht wirklich. Verbietet es zwar nicht, unterstützt es aber nicht mehr aktiv. Einen "Hackintosh" (MacOS auf einem PC) bekämpft Apple aktiv, indem sie Hardwarevoraussetzungen schaffen, die am freien Markt kaum erfüllbar sind.
Das notwendige Verändern des MacOS schließen sie in den Bedingungen zum OS aus.