....
Weswegen dieses Prinzip bei der E-Autoförderung nicht gilt, ist mir schleierhaft.
Weil ich mir dann heute den nächsten Enyaq (oder ein Auto mit noch längerer Lieferfrist) bestelle, den beim Händler stehen lasse oder erst zulasse, wenn mein jetziges Leasing ausgelaufen ist. Bingo. Förderung gesichert.
Und der Kunde, der einen verfügbaren Wagen nimmt, dann der Dumme sein kann. Obwohl er sein Auto 2 Jahre vor mir zulässt.
Wir hatten bei der ZOE ähnlich kalkuliert. Leasing bis Herbst 24, auf diesen Termin wollten wir das nächste BEV bestellen. (Da es 2020 noch hieß, Förderung bis 2025) Jetzt klappt das wahrscheinlich nicht. Soll ich deswegen auf die Barrikaden gehen? Hmmmm. Ich werde es nicht ändern können.
Die Autos sollen JETZT auf die Straße, nicht am St.Nimmerleinstag.
Klar könnte man das auch wieder fein und typisch deutsch austarieren im Gesetz. Und dann wäre die Förderrichtlinie nie wirklich fertig geworden, weil jeder noch eine Änderung braucht....
Diese Richtlinie trifft leider die Enyaq-Besteller härter als die Tesla-Käufer und die EQirgendwas-Besteller. Aber soll ein Gesetz extra wegen Skoda angepasst werden?
Jetzt gilt eben das Windhundprinzip. Ist bei regional Bauplätzen so, bei bestimmten Werbeangeboten.....