Warum nur für BKW? Warum soll ich bestraft werden weil ich mir eine große PV geleistet habe? Wie war das mit dem Gleichheitsgrundsatz? Wenn sie das an eine bestimmte PV Größe koppeln werden bald die ersten Klagen kommen.
Und den Nullverbrauch kann man ja als Grenze lassen. Bedeutet: wenn der Stromzähler ein Jahr später weniger anzeigt als im Jahr zuvor kriege ich halt trotzdem nichts vom EVU erstattet und verschenke evtl. doch Strom.
Die Keule Gleichheitsgrundsatz gilt nicht.
Weshalb gilt bei BKW schon heute bei Überschuss keine Einspeisevergütung? Weshalb bekommt der Volleinspeiser mehr als der Selbstnutzer? Strom verschenkst Du als Einspeiser mit der großen Anlage jetzt nicht, wirst also bevorzugt.
Ich mit dem BKW speise derzeit um die 500 Watt ein (wenn die Sonne scheint), für die ich nichts bekomme.
Du wirst ja nicht bestraft. Mit einem BKW kann ich kein Auto laden, Du aber schon. Sparst also da auch richtig Geld. Weshalb bekomme ich dann keinen billigeren Autostrom?
Weshalb werden beim Strompreis nicht alle entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz behandelt? Und bekommen den Strom für 21 Cent? Oder müssen 55 Cent zahlen?
Die Nullverbrauchsgrenze ist doch fair. Wegen mir auch bei größeren Anlagen. Aber eine Einspeisevergütung entsprechend dem Stromtarif verleitet aus Gier dazu, den teuersten Anbieter auszuwählen…. Und hebelt damit den Wettbewerb aus, weil die Anderen Stromvermarkter dann diesen Strom teuer einkaufen müssen, was wiederum zu teurerem Strom für alle führt.