Sollten die Leitpfosten nicht einen Regelabstand von 50 Metern haben auf BAB und Landstraße?
Mein Abblendlicht endet grob geschätzt mittig zwischen dem nächsten und dem übernächsten Leitpfosten.
Ergänzung: Dass die ausgeblendeten Bereiche bei aktivem Fernlicht und Gegenverkehr oder vorausfahrendem Fahrzeug kürzer erscheinen, ist doch durchaus mit den „überhellen“ Restbereichen zu erklären. Statisch, in einem Lichttunnel dürfte das alles passen, wie es vorgeschrieben ist. Auch die Leuchtweite dürfte in einem Lichttunnel, statisch gemessen, korrekt sein bei der Mehrzahl der Autos. Einzelne Ausreißer sind sicher durch Montagetoleranzen möglich. Aber 20 Meter wären zu kurz. Wenn man allerdings den Abstand der Leitpfosten auf 25m schätzt….
Dynamische „Messungen“ mittels Handykamera, während der Fahrt, sind wenig aussagekräftig. Die „Intelligenz“ der Handys versucht ja -liegt der „Messpunkt“ im Dunkeln- den dunklen Bereich aufzuhellen, was zu einer Überstrahlung durch die helle Umgebung führt. Umgekehrt, liegt der „Messpunkt“ im hell erleuchteten Bereich, wird alles abgedunkelt, wodurch Restlicht „weggedimmt“ wird in der Aufnahme. Oder hat irgendjemand Zugriff auf eine geeichte Lichtmesskamera?
Und was man nicht unterschätzen, oder eher nicht überschätzen sollte, sind die eigenen Augen.