Beiträge von Ulf007

    GrafZahl

    Dann ist das aber ein individuelles Problem an Deinem Auto. Das ist schade, denn das Matrixlicht funktioniert richtig gut. Ich habe den Enyaq jetzt 25 Monate, und bin insgesamt 3 oder 4 mal angeblinkt worden, weil sich jemand geblendet fühlte. Das waren aber dann Fälle, wo jemand schon aus mehreren hundert Metern auf sich aufmerksam machen wollte. Ich bin sehr viel in der Dunkelheit unterwegs (Schichtdienst) und fahre immer mit „Dauerfernlicht“.

    Hoffentlich hast Du eine Garantieverlängerung, damit die Kosten der Instandsetzung nicht bei Dir hängenbleiben.


    Wuschi1983

    Das Autobahnfernlicht blendet die linke Seite tatsächlich etwas ab, sobald man die 120 erreicht. Allerdings ist es nicht so, dass man den Eindruck gewinnt, das linke Fernlicht geht aus.

    ….

    Trotzdem widerspreche ich der Auffassung, "Man hat ja Umweltprämie bekommen, Rabatt hier und da" - den Wertverlust sollte man schon gegenüber dem unrabattierten Preis betrachten. Wie man selbst beschafft hat, hat ja nichts mit dem damaligen Wert des Fahrteugs zu tun.

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    Da muss ich widersprechen. Obige Auflistung deutet an, es wäre ein Verlust von 31‘000 EUR entstanden. Ist er aber eben nicht.

    Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Förderung auch noch weggerechnet werden muss.

    Listenpreis 62‘000, das sind dann auch ohne sonstige Nachlässe eben „nur“ 52’430 EUR. Und dann sind 31’000 gar nicht so schlecht, eher sogar gut.

    Das sind als Händlereinkaufspreis fast 60%. Und das nach 2,5 Jahren.

    Die Förderung wird eben einberechnet. Das war mit Autos aus der „Abwrackprämie“ 2009 auch ähnlich, als die als junge Gebrauchte auf den Markt kamen. Haben wir 2012 mit einem „Schnelldreher“, einem Golf auch erlebt. Dann haben wir (meine Holde) ihn eben lange behalten und bis zur E-AutoPrämie weitergefahren.

    Man kann sich das am Listenpreis schlechtrechnen, aber auch da sind es noch 50%, die es gibt. Gib mal einen klassischen „Vertreterkarren“ wie einen 60‘000 EUR-A4 oder einen Passat nach 2,5 Jahren in Zahlung. Ein Kollege hat sich einen 7 Monate alten „vollen“ Passat (3’900 km, Dienstwagen von VW) mit 40% unter UVP „geschossen“. Weil jetzt das „große Facelift“ (ist es wirklich ein neues Modell??, Ansichtssache) da ist. Da sieht es nicht besser aus. Regional will die Verbrenner-Dinger auch kein Händler haben, weil einfach zu viel davon auf dem Markt sind. Und die Leute auf Grund der Preisentwicklung (und das nicht nur bei Autos) der letzten Jahre eben eine Etage tiefer „ins Regal“ greifen. Durchaus verständlich.

    Der Gebrauchtmarkt für BEV ist zusätzlich einfach noch nicht weit genug entwickelt. Und die Unsicherheit zu groß, was die Langzeithaltbarkeit der Akkus angeht. Das dauert, bis die Käufer Vertrauen haben. Weiterhin geht die Entwicklung noch sehr schnell, so dass ein BEV aus 2021 technisch schon fast „überholt“ ist. Was dank neuem Antrieb und Infotanment auch auf den Enyaq zutrifft.

    Dass es keinen „Gebraucht-Hype“ nach BEV gibt, das ist auf Grund der geringen Menge der im Angebot befindlichen Fahrzeuge auch verständlich. die Auswahl ist noch zu eingeschränkt. Und die potentiellen Kunden verunsichert, wohin sich die Strompreise entwickeln. Und eben auch noch das „Laternenparkerladeproblem“ in weiten Teilen der Republik ein Großes ist. Neuwagen gehen eher in Eigenheimsiedlungen, Gebrauchte doch eher unter die Laterne…. Bei BEV eben stärker als bei Verbrennern.

    Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).

    Wenn Du eine Garantieverlängerung abschließt, dann definiert der Geber die Bedingungen. Lies Dir mal den Vertrag durch, wenn du eine abgeschlossen hast.

    Der letzte Satz ist falsch. Lt. EU-Recht muss nur nach Herstellervorgabe in einer Fachwerkstatt gearbeitet werden, um die Garantie zu erhalten.

    Das gilt für die Werksgarantie.

    Eine Garantieverlängerung ist eine andere Baustelle, auch die „originale“ Verlängerung. Ebenso Kulanz. Da diktiert Škoda die Bedingungen.

    Und da der CO2-Wechsel erst nach 4 Jahren ansteht, ist es eben NICHT im Rahmen der Werksgarantie.

    Da gibt es schon Unterschiede.