Beiträge von Ulf007

    Nennen wir es nicht Betrug, sondern „kreative Rechnungsstellung“


    Es wird doch nicht ernsthaft irgendjemand glauben, dass ein Kunde, der die Lenkrad- oder Sitzheizung nicht bucht (benutzt), diese nicht schon beim Kauf oder bei der Leasingrate eines voll ausgestatteten, nur teilweise freigeschaltenen Autos mitbezahlt.

    Kein Autohersteller verschenkt etwas. Schließlich besteht ja immer noch die „Gefahr“ der „kreativen Kunden“, die Mittel und Wege zur Aktivierung finden ohne zu löhnen. Siehe TA oder FLA beim Enyaq…..


    Kunden, die dann die Freischaltung extra zahlen, werden dann eben für den Monsteraufwand, „ein Häkchen zu setzen“ nochmals ordentlich zur Kasse gebeten, oder zahlen „on Demand“ oder im Abo. Das kann man durchaus kritisch sehen.


    Und das kann man Kreativität oder auch Betrug nennen. Von beiden Seiten.

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    Auch die Behauptung, der Produktionsaufwand wäre geringer, ist falsch. Das Zeug muss eingebaut und vorher produziert werden.

    Bei Millionen Fahrzeugen sind das zigtausende Tonnen Material und Unmengen Energie für die Verarbeitung.

    Das gibt es nicht gratis. Günstiger durch Skaleneffekte eventuell. Aber durch den steigenden Bedarf dürfte das Material auch teurer werden. Was gefragt ist, das steigt der Preis.


    Deshalb sehe ich unnötig vollgepackte Autos eher kritisch.

    Also ich kann den Frust über dieses Vorgehen bezüglich der Software total verstehen, bin ja letztlich mit 3.0 auch davon betroffen. Die entsprechende EU-Verordnung trat am 05.01.2020 in Kraft. Da war die ganze ID-Architektur noch im Entstehungsprozess, denn der ID.3 kam mit der ersten Software, die auch von VW selbst noch als "unfertig" bezeichnet wurde, erst 9 Monate später auf den Markt. Man wusste also damals schon, dass man den neuen Vorgaben mit diesem Aufbau nicht entsprechen würde. Den alten Macan musste Porsche jetzt ein Jahr früher als geplant vom Markt nehmen, geschenkt. Aber bei einer sich noch in der Entwicklung befindlichen Plattform hätte man erwarten können, dass VW auf diese Veränderung reagiert und sich entsprechend aufstellt.


    https://bmdv.bund.de/SharedDoc…2C%20weiter%20zu%20senken.

    Das hätte weitere Verzögerungen bedeutet.

    Und VW musste BEV auf den Markt werfen. Der Zug sollte irgendwie nicht ganz ohne VW abfahren.

    Die Kunden kauf(t)en ja auch so die Fahrzeuge.

    Da man so viel wie möglich vom MIB im MEB unterbringen wollte, ist eben diese Plattform entstanden.

    Ist leider nicht zu ändern. Zumindest nicht mit (aus Sicht des Konzerns) vertretbarem Aufwand.

    Und ein großer Teil der Kunden wird als Nächstes wieder im Konzern zugreifen. Das wissen die Entscheider auch.

    Einige werden weggehen, Andere wiederkommen, Neue hinzukommen. Das Spiel wiederholt sich immer wieder.

    Bei VW und allen anderen Konzernen. Und wenn eine Sub-Marke verschwindet (Cupra z.B.), erfindet oder recycelt man eben einen Markennamen.

    Auf jeden Fall ist es reine Profitgier, hier alles zu verbauen, um billiger einzukaufen und schneller zu produzieren. Der Kunde hat nichts davon. Die hohen „Vollausstattungs-Preise“ machen die Autos auch am Gebrauchtmarkt teurer.


    Und damit entlarven sich die Hersteller mit ihrer Greenwashing - Kampagne selbst.

    Wir sind ja ach so nachhaltig. Sparen Ressourcen….

    Bauen aber in alle Autos alles ein, was man nicht braucht, nicht haben will, oder auch sich schlichtweg nicht leisten kann.

    Gratis gibt es das Zeug für den Kunden nicht. Die Einsparungen bleiben beim Hersteller.

    Dass sich Kunden dann das Auto nicht leisten können oder wollen (für viele machen 1000€ mehr für ein Glasdach den Unterschied zwischen kaufen und sein lassen aus), und man damit Kunden verliert, wird damit aber auch in Kauf genommen.

    Als ob jemand die Funktionalität nicht nutzen würde, wenn sie da ist.

    Wenn wir wirklich Nachhaltigkeit wollen würden, gäbe es den Enyaq nicht und Autos würden ganz anders aussehen.

    Macht es wirklich Sinn, alles zu verbauen, nur weil im Einkauf dann 1 Cent oder bei teureren Teilen 1€ gespart wird?

    Der Kunde zahlt das alles mit. Und muss u.U. für die Nutzung nochmals zahlen. (Sitzheizungsabo z.B.)

    Meinst Du, z.B. beim Smart #1 will jeder das Pano-Dach haben, oder beim Coupe RS?

    Das sind richtig den Preis treibende Ausstattungen, die eben nicht jeder oder zum Teil nur Wenige haben wollen. Den Smart z.B. kannst Du gar nicht ohne kaufen. Egal in welcher Ausstattungslinie.

    Mit elektrischem Rollo (Serie) kostet das Ding auch nicht nur dreimarkachtzig…

    Jetzt bezahlen alle Kunden das -und das nicht zum Einkaufspreis-, nur damit es für den Hersteller in der Produktion günstiger ist, ein Stanzwerkzeug besser auszulasten für die Dächer z.B.

    Mehrgewicht und damit höheren Energieverbrauch „kauft“ man damit als Kunde auch noch mit.


    Dein Scheinargument von der Nachhaltigkeit ist völliger Unsinn. Dann gäbe es uns Menschen nicht, weil wir Ressourcen benötigen für unsere Existenz.

    Nur dass man mir die Möglichkeit nimmt auf Dinge zu verzichten, die ich nicht möchte, und das nur für größeren Profit, das ist nicht zu Ende gedacht. Das hilft nur dem Größenwahn der Autobauer.

    Müssen AGB nicht vor Vertragsabschluss ersichtlich sein? Wie gesagt: Bei anderen Ladenetz-Partnern unter *.ladecloud.de sind die richtigen AGB unten im Fuß der Seite verlinkt. Offenbar haben die in Huntetal da was verbimmelt.


    Ich glaube dber nicht, dass die einen "Roaming-Passus" haben, denn Roaming ist bei dem Tarif ja eh etwas teurer. In Halberstadt ist alles der gleiche Preis, weshalb man da über 50% Roaming ausgeschlossen hat.

    Ja. Wenn sie aber während des Vertragsschlusses entsprechende AGB nennen, dann gelten diese. Nicht AGB, die man sonstwo auf der Webseite findet. Vertragsbestandteil sind nur die "abgeschlossenen".

    Sollten sie das nicht richtig im Griff haben, merken sie das schneller, als es dem Kunden lieb sein kann.

    Also diese AGB sagen gar nichts über die Preisgestaltung und die Ladebedingungen. Da geht es nur um THG.

    Da kann immer noch in den „richtigen“ AGB ein entsprechender Zwangsanteil an den Huntetal-eigenen Säulen verlangt werden.

    Und ein Kündigungsrecht von Anbieterseite bei „missbräuchlicher Nutzung“, die vom Anbieter ja definiert werden kann.

    Diese AGB sind ja dann die, die zum Vertrag gehören. Und sicher dem Kunden auch zugesandt werden, in welcher Form auch immer.

    Und nur diesen AGB stimmt der Kunde bei Vertragsabschluss zu.

    Die „öffentlich einsehbaren AGB“ sind ja noch nicht Vertragsbestandteil.