Beiträge von Heinz15

    Besser so herum, als von vorneherein auf 150 € im Monat zu verzichten ohne Aussicht, die "nachfordern" zu können.

    Wie kommst Du darauf, dass Du auf 150 € im Monat verzichtest?


    Es muß jeder machen, was er für richtig hält, aber vor Allem sollte man richtig rechnen ;)


    Mal ein Beispiel: BLP = 59.500 €, es müssen 0,25% = 148,75 € versteuert werden. Gehen wir mal vom schlechtesten Fall (Spitzensteuersatz + Soli + Kirchensteuer) aus, dann liegt die Steuerlast bei 48% und es müssen 71,40 € an Steuern bezahlt werden.


    Bei einem BLP von 60.500 € müssen 0,5% = 302,50 € versteuert werden, was bei derselben Steuerlast dann Steuern in Höhe von 145,20 € ergibt.


    Ich sehe hier keine 150 € Differenz,sondern nicht mal die Hälfte davon, nämlich 73,80 €.

    ... das mag schon sein, dass die Bestätigung der Leasing bisher ausnahmslos akzeptiert wurde, aber worum ging es da? Um 1% von vielleicht 1.000 oder 2.000 €, also 10 - 20 € monatlich zu versteuern.


    Bei der 60.000 € Grenze geht es aber darum ob man mit 0,5 % also knapp über 300 € oder mit 0,25% knapp unter 150 € mit monatlich versteuert, .


    Da geht es um richtig Geld fürs Finanzamt, nämlich um rund 2.500 € an Steuern über einen 3-jährigen Nutzungszeitraum und da werden die genau hinschauen und exakt nach den Buchstaben des Gesetzes vorgehen.


    Ich persönlich habe keine Lust in ein paar Jahren womöglich einen 4-stelligen Betrag an Steuern nachzuzahlen.


    Zudem wird die Argumentation dann schwierig wenn der Wagen vor der Preiserhöhung wie bei mir einen Listenpreis von 59.700 € incl. Sonderausstattung hatte und dann mit der Preiserhöhung alleine der Basispreis um über 2.000 € erhöht wird.


    Ich habe in den sauren Apfel gebissen und versteuere mit 0,5%. Den aktuellen Listenpreis habe ich mir "nachgebaut". Also Sport Maxx und die Dinge, die er nicht hat wie Crystal Face, Canton usw. mit den Preisen aus der alten Liste abgezogen.


    Natürlich zahlen wir alle nicht gerne mehr Steuern als nötig, aber unterm Strich ist es immer noch ein Schnapper, wenn man einen 80x in guter Ausstattung für 120 € Steuern im Monat (0,5% Versteuerung abzügl. Ladepauschale 30 €) fahren kann.


    Aber letztendlich muß das jeder für sich selbst entscheiden. Kann klappen, muß aber nicht.

    ... oh Mann, da ist ja Deine Einplanung seit der letzten Nachricht von Olga nochmals 12 Wochen nach hinten gerutscht =O


    Was bin ich froh, dass ich Parken Plus sehr frühzeitig abbestellt hatte, obwohl mir der Verkäufer ja auch noch einige Wochen Abwarten empfohlen hatte.

    Das deckt sich mit den Aussagen, die wir hier schon vielfach gelesen haben.


    Eine Änderung der Ausstattung wird wie eine Neubestellung behandelt und man muß sich wieder hinten anstellen.


    Einzig bei der Abwahl von Bremsern (wie z.B. Parken Plus) ist das nicht so und die Farbe kann in der Regel auch geändert werden.

    Wenn man mehr als ca. 1.000 kWh im Jahr an Ionity-Ladern im Gegensatz zu anderen Schnellladern mit der EnBw ADAC-Karte lädt, lohnt es sich.


    Ich werde wohl auch kostenpflichtig verlängern, wenn das kostenlose Jahr rum ist. Alleine bei meinem 1.200 km-Trip am letzten Wochenende habe ich 160 kWh bei Ionity geladen, weil es nicht nur am günstigsten, sondern auch am schnellsten ist.

    Der Gutachter macht aber kein Zeitwertgutachten, wie Dein Posting suggeriert hat, sondern stellt Schäden fest, wie auch bei der Leasingrückgabe. Sind die km nicht überschritten und hat der Wagen keine Schäden, die auf Kosten des Kunden behoben werden müssen, muss auch nichts bezahlt werden, egal ob der Gebrauchtwagenpreis aktuell unter oder über dem vereinbarten Restwert liegt.


    Wenn man Macken kennt (die Schadenskataloge zeigen ja was akzeptiert wird und was nicht), kann man die ja vorher kostengünstig machen lassen. Dann braucht man sich nachher nicht über die Schadenshöhe im Gutachten aufregen. Letztendlich sollte man den Wagen, den man abgibt, immer mit den Augen eines potenziellen Käufers betrachten.


    Übernimmt man den Wagen zum vereinbarten Restwert laut Ballon-Finanzierung, ist gar kein Gutachten erforderlich.


    3-Wege.jpg


    Quelle: https://www.verivox.de/kredit/themen/3-wege-finanzierung/


    Ich habe im Mai einen Firmenleasingwagen zurückgegeben. Da wurde gar nichts nachberechnet. Im Gegenteil, da wir ihn wegen Feiertagen ein paar Tage früher abgegeben hatten, gab´s sogar noch einige wenige Euros zurück.

    Ganz so ist es nicht.


    Beim Ballonkredit wird die Laufzeit und die Laufleistung vereinbart. Unter diesen Vorgaben wird ein Restwert ermittelt. Für diesen Restwert nimmt ihn der Händler zurück, oder der Käufer kann ihn zu diesem Restwert übernehmen.


    Zu diesem vertraglich vereinbarten Restwert muß der Händler den Wagen zurücknehmen, sofern die Laufleistung nicht überschritten wurde und keine über die normale Abnutzung hinausgehenden Mängel bestehen. Als Maßstab hierfür kann man die Schadenskataloge zur Rücknahme von Leasingfahrzeugen nehmen. Das einzige Risiko das hier besteht, liegt darin dass es den Händler evtl. nicht mehr gibt (Insolvenz usw.)


    Aber es ist nicht so, dass wenn sich der Gebrauchtwagenmarkt geändert hat, der Kunde nachzahlen muß, obwohl er die km nicht überschritten hat und das Fahrzeug sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befindet.