Vereinzelt wurde von EMP vorgetragen, dass die über den reinen Ladestrompreis hinausgehenden Kosten, z.B. die ab einer bestimmten Verweildauer an dem Ladepunkt berechnete Blockiergebühr, deutlich über denen lagen, die dieselben CPO ihren eigenen Kunden und Kundinnen berechneten.
heisst übersetzt: "Ja, es gibt wohl überhöhte Blockiergebühren".
Und hier zu Preisunterschieden bei gleichen Ladegeschwindigkeiten:
ZitatSolche Preisunterschiede für weitgehend gleiche Ladegeschwindigkeiten können grundsätzlich ein Hinweis auf punktuell missbräuchlich überhöhte Preise sein. Sie können aber auch Kostenunterschiede der Bereitstellung und des Betriebs öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur abbilden, etwa unterschiedliche Standort- oder Netzanschlusskosten. Insbesondere in frühen Marktphasen können sie auch das Ergebnis funktionierenden Wettbewerbs sein, wenn sich ein wettbewerbliches Marktgleichgewicht noch nicht eingestellt und die Kostendeckung für die erforderliche Infrastruktur aufgrund geringer Auslastung noch nicht gewährleistet ist.
heisst übersetzt: "Ja, erstmal müssen die Betreiber ja Geld verdienen, da die Auslastung noch zu gering ist! Bitte nutzt die überteuerten Angebote, damit es sich für Betreiber auch rentiert!"
ZitatNach Einschätzung des Bundeskartellamtes verfügen marktmächtige CPO grundsätzlich über einen Anreiz, durch verschiedene Praktiken einen funktionsfähigen Wettbewerb beim Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu behindern, indem sie den Zugang konkurrierender CPO zu essentiellen Vorleistungen (oder ggf. zu Abnehmern) beschränken und damit den auf sie wirkenden, ohnehin bereits abgeschwächten Wettbewerbsdruck weiter verringern.
Und was folgt daraus fürs Kartellamt?
ZitatWie bei der kartellrechtlichen Überprüfung der Höhe der Abgabepreise von CPO an EMP ist auch bei der kartellrechtlichen Bewertung der Ladestrompreise gegenüber Endkundinnen und Endkunden die Zuständigkeitsverteilung gemäß § 48 Abs. 2 GWB zu berücksichtigen. Aufgrund der räumlich engen Marktabgrenzung dürfte in den meisten Fällen eine originäre Zuständigkeit der örtlich zuständigen Landeskartellbehörde gegeben sein.
Übersetzt: "Wir sind nicht zuständig, sondern handeln nur auf Hinweis der Landeskartellbehörden!"