Beiträge von MuesLee

    zingman na dann herzlichen Glückwunsch, auch wenn das mit dem Infotainment sicher nervig ist und vor allem, dass das "Mottenproblem" ja anscheinend immer noch nicht gelöst ist und damit bei so manchem Händler die Argumentationskette zusammenbricht, dass sich das mit ME3.0 lösen lässt.


    Den "gefällt mir" gibts für die Lieferung, die Probleme lass ich mal außen vor ;).


    Hast du in LL bestellt?

    Um vielleicht noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen zwei Links von meiner Seite.


    1. Hier nochmal die Definition von Garantie und Gewährleistung, *klick mich*.

    2. Hier eine kurze Beschreibung, ob es bei einem Gewährleistungsfall zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist kommt *klick mich*. Kurz zusammengefasst, es kommt auf den Einzelfall an, sofern nicht explizit eine Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht vorliegt.

    Alternativ hat Audi sich die Mühe gemacht (das Geld ausgegeben) und die Zertifizierung für alle Modi durchführen lassen.

    Damit hätte der Kunde dann nach meinem Verständnis die voll Wahlmöglichkeit bzw. wie von Langstreckenfahrer beschrieben bleibt dann der zuletzt eingestellte Modus erhalten, quasi als Komfortoption.

    Ich würde jetzt mal ganz dreist behaupten, dass es sogar zwingend so ist, dass immer die 12V-Batterie verbaut ist.


    Ich versuche mich mal an einer Erklärung.


    1. Der Grundzustand ist, dass die HV-Batterie immer galvanisch vom Rest des Fahrzeugs getrennt ist z.B. wenn die "Zündung" ausgeschalten ist. Das ist einfach auch Gründen der Sicherheit wichtig. Der sicherste Zustand ist immer die galvanische Trennung der Batterie um potentielle Kurzschlüsse und Karosserieteile unter Spannung zu vermeiden.

    2. Sollte ein Hersteller aus welchen Gründen auch immer auf die Idee kommen dauerhaft die Schütze zu schließen, oder eher keine zu verbauen und eine dauerhafte galvanische Verbindung herzustellen, hat er das Problem, dass bei einem Unfall oder Kurzschluss (z.B. auch über Stecker oder Kabel), die Fahrzeugteile unter HV stehen. Da das dann mal ordentlich britzelt und zu lustigen Frisuren führt, hat der der Gesetzgeber was dagegen.

    Zitat

    Rein phsikalisch muss man schon etwas differenzierter schreiben, auf welche Energiemenge man sich bezieht.

    Stimmt, die Grundaussage bleibt aber die Selbe und die Berechnung mathematisch identisch, egal ob die bereitgestellt Energiemenge inkl. oder exklusive Ladeverluste ist. Aber ja das Ergebnis verändert sich natürlich.


    Zitat

    ..das mit den 100km/h Konstantfahrt verstehe ich nicht und eine derartige Aussage habe ich in Bezug auf WLTP ansonsten auch noch nicht gelesen.

    Hmm vielleicht hast du es überlesen, aber folgender Auszug aus dem Artikel beschreibt es.

    Zitat

    Das zweite Segment ist eine Konstantfahrt mit 100 km/h. Eine zeitliche oder kilometrische Länge ist nicht vorgeschrieben. Allerdings soll nach dem dritten Segment nur noch ein Ladestand der Batterie (abgekürzt SoC für State of Charge) von zehn Prozent enthalten sein. Die erste Konstantfahrt kann folglich in Abhängigkeit der gesamten Batteriekapazität mehrere hundert Kilometer (!) lang sein. Die Prüfung wird abgebrochen und gilt als abgeschlossen, wenn im vierten Segment mehr als vier Sekunden die 100 km/h-Marke unterschritten wird.

    Die Beschreibung der Segmente wird im Artikel davor beschrieben.


    Der Artikel ist sicher nicht perfekt, gibt meines Wissens nach aber bisher den Besten Überblick über WLTP in Kombination mit der E-Mobilität.

    Wenn du noch etwas anders kennst, dann gern hier einbringen.