In dem einen Bild heißt es::
maximale Länge zu den Fahrradhalterungen:
Dort wird der Abstand zwischen Mitte Kugelkopf bis Mitte der 3. Schiene mit max. 70cm angegeben.
Im anderen Bild ist die Rede vom Abstand des montierten Zubehörs vom Kugelkopf, der 70cm nicht überschreiten darf.
Beides hat miteinander in Praxis nichts zu tun....
Wenn wirklich die (Mitte...) Schiene schon 70cm Abstand hätte, würde das Zubehör (z.b. die Rücklichter des Trägers oder auch Teile des Fahrrades der 3. Schiene grundsätzlich einen größeren Abstand zum Kugelkopf haben müssen.
Von daher sind diese beiden Bilder zusammen nicht zu verstehen.
Entweder gilt das eine Bild oder das andere....
Zum Bild mit der Schwerpunktlage:
Die in der Praxis einzig brauchbare Feststellung dieser Darstellung......., sofern der Fahrer überhaupt in der Lage ist, den Gesamt-Schwerpunkt zu bestimmen:
75kg Gesamtbelastung sind bei bis zu 35cm Abstand des Gesamtschwerpunktes bis zum Kugelkopf zulässig.
Die Aussage in der Mail der Fa. uebler....
Zitat
Machbar sind an Ihrem Träger nur unsere Träger für 2 Fahrräder. Allerdings können Sie diese dann auch nicht voll beladen, da auch diese weiter als 30 cm über die Anhängerkupplung hinausragen.
ist daher m.E. sinnfrei, denn bei den 30cm ging es nicht darum, dass die Träger mehr als 30cm über die Kupplungskugel hinausragen, sondern um den Abstand des Schwerpunktes der gesamten Beladung (Fahrräder plus Träger) vom Kugelkopf.
Der müsste zuerst mal ermittelt werden.....
(Bei meinem uebler-2er-Träger komme ich auch bei der vollen Belastung 2 x 30kg bei diesem Abstand nicht ganz auf 30cm.)
Weiter zum Bild mit der Schwerpunktlage:
Die Angabe 0kg bei 70cm Abstand des Schwerpunktes der Belastung vom Kugelkopf grenzt m.E. sogar bereits an Unsinn.....
Wie könnte das Zubehör 0kg Masse haben, wenn es einen Schwerpunkt hat?
Bereits die Aussage 35kg maximales Gesamtgewicht von Träger plus Fahrräder bei 60cm Schwerpunktsabstand hat mit der Praxis eher nichts zu tun.....wie sollte man das beladen?
Beide Firmen sollten m.E. daher mal darüber nachdenken, was sie den Fahrern an praktikablen Vorschriften mit auf den Weg geben können...
Mein Fazit:
"Eigentlich" ist der i31, dessen eigene Ausmaße bereits die 70cm Abstand offenbar überschreiten, bereits nicht zulässig.
Zumindest das hat Fa. uebler m.E. richtig verstanden.....
Diese Vorschrift gab es zudem schon bei vielen Fz des VW-Konzerns.
Spätestens, wenn die 3. Schiene mit einem Fahrrad belegt ist, wird die Überschreitung noch deutlicher ausfallen (selbst dann, wenn man den Lenker des 3. Rades quer stellt).
Ich persönlich würde aufgrund der kaum praktikablen Aussagen beider Firmen, beim Enyaq den leichtesten i31-Träger verwenden, zudem schlichtweg darauf achten, dass die relevante Gesamt-Gewichtsgrenze von 75kg nicht überschritten wird und die richtige Reihenfolge der Räder auf dem Halter (schwerstes nach vorn, leichtestes nach hinten) eingehalten wird.
Bei einer eventuellen Kontrolle, geht es i.d.R. maximal nur ums Gewicht.....und den optischen Eindruck.