Beiträge von enopol

    Da die Rechnung aber Bestandteil des Kaufvertrages ist und du außerdem keine weitere Möglichkeit hast, dass sonst irgendwie zu kontrollieren wird dir da jedes Gericht recht geben und zur Not muss der Händler einspringen.

    Erwin ist für Ottonormalverbraucher keine weitere Möglichkeit, zumal das auch noch Geld kostet.


    Ich würde mir da an deiner Stelle nicht weiter den Kopf drüber zerbrechen. Es wurde bestellt, es steht auf der Rechnung und wurde bezahlt. Da kannst du dich als Kunde zurück lehnen.

    Klar, kann man so sehen.

    Wenn ich aber keinen direkten Zugriff auf den Händler habe, z.b. bei einer weiter entfernten Urlaubstouur im Ausland, möchte ich mich nicht mit meinem Auslieferungs-Händler rumplagen o.ä..

    In so einer Situation hätte ich es gerne, dass die Abwicklung schlichtweg möglichst schnell klappt....auf eventuelle, spätere Gerichtsverfahren kann ich auch gut verzichten.


    Dann benötige ich schon nachweisbare Gewissheit, dass ich eine solche Garantie habe.

    Die Position auf der Rechnung eines Händlers ist für andere Werkstätten (auch in D) kein Nachweis und wenn im im Skoda-System nur die übliche 2-jährige Garantie eingetragen sein sollte, wird es definitiv schwierig.


    Wenn es eine echte, werkseitige Garantie ist, kann sich jede Vertragswerkstatt in Europa innerhalb von sehr kurzer Zeit selbst davon überzeugen und ansonsten, wenn es nur eine Versicherung ist, muss es einen Versicherungs.Vertrag bzw. die Bestätigung der Versicherung geben.


    Auf meiner Enyaq Rechnung wird z.b. auch stehen, dass ich eine Wärmepumpe habe....ob ich sie wirklich habe (gerade bei dem durcheinander bei Skoda ja nicht unbedingt ausgeschlossen) sagt das nicht aus.

    Davon muss man sich letztendlich selbst überzeugen und dabei sind die PR-Nummern zumindest eine werkseitige Zusicherung.

    Ich schätze mal, dass es ohne weiteres möglich ist, dass jemand über Jahre nicht merken würde, dass er gar keine WP hat.

    Ähnlich ist es bei der erweiterten Garantie....

    Selenium Fast, jetzt sind es 22 km hin und zurück und im Sommer will sie mit dem Rad fahren :D


    enopol: Siehe mein vorheriger Beitrag. Auf meiner Rechnung ist es ausgewiesen als in meinem Falle EA3

    Da auf meiner Bestellung eine Zeile mit EA4 inkl. Hinweis auf die Garantieverlängerung steht, bin ich mir völlig sicher, dass dies auch auf der Rechnung der Fall sein wird, denn die Rechnungspositionen werden vermutlich 1 zu 1 auf den Positionen der Bestellung basieren.....


    Mir geht es darum, ob ich, bzw. das Auto, die Garantie auch wirklich habe......in der Rechnung des Händlers kann vieles aufgeführt sein und bis jetzt gibt es für mich in diesem Punkt keinerlei werkseitige Bestätigung.

    Die Garantieverlängerung kann man noch bestellen, aber nicht mehr im Bestellprozess des Autos. Als die Optionen aus dem Konfigurator verschwunden sind habe ich sie auf der Webseite der VWFS gefunden.


    Ich hab mal in die Ausstattungsliste meines Passat geguckt, da steht die Garantieverlängerung als Ausstattungscode drin. Deshalb denke ich, dass sie auch bei Skoda drin stehen sollte.


    An diesem Punkt muss vielleicht doch mal jemand in seine Ausstattungscodes gucken, der seinen Enyaq schon hat und die Erweiterung auch genommen hat.

    Ob es sich, wenn man heute einen Enyaq bestellt, bei der nachträglichen "Garantieverlängerung" wirklich um eine "echte" Werksgarantieverlängerung handelt oder nur um eine Garantieversicherung, die sich genau so nennt, weiß ich nicht so genau. Das kann man kaum noch unterscheiden.


    Wenn man die "echte" Garantieverlängerung als optionale Ausstattung bei der Bestellung wählt, wird dies eigentlich immer mit einem PR-Code dokumentiert und man kann sich z.b. das tatsächliche Ende der Garantie bei jeder Vertragswerkstatt ausdrucken lassen. Einen gesonderten Versicherungesvertrag gibt es nicht und die Werklsgarantie ist ausschließlich an das Fz selbst, unabhängig von den Besitzverhältnissen, gebunden

    (So war es, sowohl bei meinem Skoda Octavia und auch bei meinem Yeti)


    In der Bestellungsbestätigung meines Händlers hat der die 3-jährige/100tkm-Garantieverlängerung mit dem Code EA4 aufgeführt.

    Laut PR-Nummer-Tabellen, die ich so im Netz finde, wäre das ohnehin falsch, denn EA4 soll demnach 2-Jahre und 40tkm bedeuten.

    EA8 wäre laut diesen Tabellen bei mir eigentlich richtig.


    Es taucht in der Ausstattungsliste meines Enyaq halt kein PR-Code mit EA... auf und auch anhand des Klartextes erkenne ich keine Position, die sich auf die Garantie bezieht.

    Ich habe meinen Enyaq 11/2021 mit 3-jähriger Garantieverlängerung mit maximal 100tkm bestellt. Produziert ist er bereits. In Erwin habe ich keine PR-Nummer dazu bei meiner Ausstattung gefunden.

    Eine verlängerte Herstellergarantie kann man ja aktuell gar nicht bestellen.

    Weiß jemand, wie das für die "Altlasten" geregelt wird?

    Danke.

    Beim hankook siehts gut aus und der ist nicht teuer. Kommt auf jeden Fall in die nähere Wahl.

    Eines steht für mich aber schon jetzt fest:

    Ich werde mir keine WR kaufen.....


    Bei den sehr guten und guten Reifen wird nur beim Conti explizit auf den niedrigen Rollwiderstand hin gewiesen. Das scheint also in Bezug auf den Test von 2019 bei Conti immer noch ok zu sein.


    Beim angeblich speziell für E-Autos geigneten Vredestein, gibt es dazu immer noch keinen Hinweis....


    Zu dem Test hätte ich schon gerne die Einzelergebnisse gesehen, um besser ein ordnen zu können, wodurch die besten 2 Reifen sich zensurmässig so deutlich absetzen konnten.

    Auch das ist ziemlich klar, dass wenn die Vorbereitung nicht vorhanden war, man nicht mal eben die Leute in der Nähe des Hochvoltspeichers herumfummeln lässt ... da dürfte jede Versicherung (Haftpflicht und Arbeitnehmer) hinfällig werden.

    genau....und den Ärger, wenn Kunden hinterher bezüglich einer gewünschten Nachrüstung verprellt werden müssten, wollte man sich wohl ersparen und hat die dazu erforderlichen Kabel jetzt lieber standardmässig installiert.