Beiträge von enopol

    Der WLTP-Test für E-Autos unterscheidet sich von dem Test für Verbrenner und dass die im WLTP-Verfahren ermittelten Werte nichts mit individuell erreichbaren Werten zu tun haben, ist zwangsläufig der Fall....

    Darüber müssen wir an dieser Stelle ganz bestimmt nicht diskutieren.

    Das gilt für Verbrenner und E-Autos.


    Die Art der WLTP-Reichweitenermittlung für E-Autos ist für Verbrenner dagegen nicht anwendbar und daher auch nicht direkt vergleichbar.

    Der Akku wird beim WLTP letztendlich komplett leer gefahren und danach wieder voll geladen. Von daher kann man die tatsächlich geladene Energie mit der Energie in Relation setzen, welche die Batterie abgeben kann/abgegeben hat und dadurch den Verlust eindeutig bestimmen. Genau das wird beim WLTP gemacht und nur dadurch kann überhaupt der WLTP-Verbrauch (der ja die Verluste beinhaltet) bestimmt werden.


    Mit dem Dreisatz und dem kombinierten WLTP-Verbrauch plus Kenntnis der Netto-Batterie-Energie funktioniert das Berechnen der angebenen kombinierten WLTP-Reichweite aus ganz logischem Grund nicht:

    Der kombinierte WLTP-Verbrauchswert beinhaltet Verluste, die der bei der kombinierten WLTP-Reichweite, während des Tests ermittelte/errechnete "Bord"-Verbrauchswert nicht beinhaltet.


    Dieser "Bord"-Verbrauch wird in den Herstellerangaben nicht genannt. Ihn zu berechnen ist aber per Dreisatz ohne Probleme möglich, denn die WLTP-Reichweite wurde ja mit diesem Wert ermittelt und der Batterie-Netto-Energieinhalt der Batterie ist bekannt/ bzw. sollten die Angaben des Herstellers dazu stimmen.

    Mein Führerschein Kl.3 ist noch mal drei Monate älter als Deiner: 23.12.1971

    Und zu dem Hänger-Fahren: Meines Wissens nach gingen sogar 4 Achsen, solange die beiden Achsen des Hängers weniger als einen Meter auseinander stehen und somit als eine Achse gelten. Bin allerdings so ein Monstrum wie hier unten nie gefahren, kann man aber tatsächlich mit dem alten Führerschein Kl. 3 oder dem neuen CE mieten.

    [Blockierte Grafik: https://www.detlef-moll.de//images/fahrzeuge/lkw/lkw-zug-mieten.jpg]

    Soweit ich weiß, darf man mit BE auch "echte" mehrachsige Anhänger fahren und wer den alten 3er gegen die FS-Karte umgetauscht hat(te), besitzt automatisch u.a. den BE.

    Jedenfalls ist das bei mir der Fall

    Ich dächte im Prospekt steht von bis zur Reichweite, wenn Kunde dann nur bis liest.

    Ja, im Prospekt.......von Prospektwerten habe ich in diesem Zusammenhang nur nicht geschrieben.....


    Im Prospekt wird ein Fz-Typ beschrieben, wie z.B. der iV80. Da es den mit unterschiedlichen Ausstattungen gibt, die WLTP-relevant sind, gibt es keine andere Möglichkeit, als bei Reichweite und diversen anderen Werte mit "von bis" an zu geben.


    Wenn du dagegen eine Konfiguration durch führst, ist von einer bestimmten Ausstattung des Fz-Typs die Rede und dann steht dort nicht mehr "von bis"......

    ??? Aber die Ladeverluste, die hast du ja beim Laden... Das bedeutet doch nur, dass du, um deinen 58kWh Akku von 0 auf 100 zu bringen, nicht 58kWh aufbringen musst, sondern mehr. Die 58kWh des Akkus (bzw. den Prozentsatz, den du daraus nutzen möchtest 80/20 was weiß ich), die kannst du aber doch mit dem im Auto angezeigten Verbrauch in Reichweite umsetzen. Ladeverluste wirken sich doch nicht auf Reichweite aus, sondern nur auf den Geldbeutel. Oder habe ich das falsch verstanden?

    das hast du m.E. alles völlig richtig beschrieben.

    Es ging um die Behauptung, dass man durch die Kenntnis des Netto-Akku-Energieinhalts (in deinem Fall also 58kWh) und der Kenntnis des "kombinierten" WLTP-Verbrauchs, den der Hersteller angeben muss, die Reichweite berechnen könnte, die der Hersteller als "kombinierte" WLTP-Reichweite zusätzlich angibt.

    Wie ist deine Meinung dazu....?


    Die Reichweitenangabe von Skoda kommt nur mit einem (noch) besseren Verbrauchswert zustande, als er als WLPT-Verbrauchswert genannt wird. Die Gründe dafür hast du ja letztendlich genannt.

    Der fantastische Verbrauchswert, der für die Reichweitenangabe erforderlich wäre (beim iV80 z.B. ca 14,4kWh/100km), wird von Skoda nicht genannt.....und er muss offenbar leiderauch nicht genannt werden.


    Wenn der zusätzlich genannt werden würde, wäre es vielen Enyaq-Besitzern sicherlich klarer, weswegen sie selbst nicht auf die angegebene Reichweite kommen können.

    Wenn beide Verbrauchswerte genannt werden würden, die offenbar irgendwie mit "kombinierten" Werten gem. WLTP zusammen hängen, könnte sich der Kunde eventuell fragen, wie diese 2 unterschiedlichen Werte, trotz identisch gewählter Worte, zustande kommen können.


    Dann, nach einer Erklärung, wäre für den Kunden z.B. offensichtlich, dass der Enyaq von der Ladesteckdose bis zum Eingang am Motor keine 90% Wirkungsgrad hat. Vielleicht möchte man die Kunden mit solchen unliebsamen Geschichten nicht beaufschlagen und stattdessen, lieber weiterhin fantastische Reichweiten verkünden.

    Du willst es nicht begreifen, oder?

    Weshalb sollte Skoda oder Mercedes etwas erklären, was der Gesetzgeber verbockt hat? Das muss der Geseztgeber erklären - nicht die Autohersteller.
    Weshalb sollte sich der Gesetzgeber selbst Auflagen machen, wie du das forderst? Das WLTP-Verfahren ist transparent für jeden jederzeit abrufbar.

    Ich muss nicht "kapieren", wie deine Meinung dazu ist.

    Meine Meinung ist, dass Skoda (und andere Hersteller) durchaus etwas erklären könnten, was ohne entsprechende Vorabinfos nicht zu verstehen und daher für den Käufer relativ wertlos ist.


    und nein: das was dort gemixt wurde, muss ein potentieller Käufer m.E. nicht verstehen. Das ist m.E. zu kompliziert und es reicht nicht, auf das WLPT-Verfahren hin zu weisen.

    Die meisten würden die speziellen Verfahren für E-Autos vermutlich nicht mal finden....schau mal unter Wikipedia....


    Meine Meinung ist, dass eine irreführende Information zur Reichweite vom Gesetzgeber verhindert werden sollte, wenn die Hersteller es nicht für nötig halten, darauf ein zu gehen.

    Der Gesetzgeber regelt ja auch sonst alle Einzelheiten zu den Verbrauchsangaben, die die Hersteller machen müssen. Es wäre also nur konsequent, wenn man darauf achtet, dass der Verbraucher es auch einigermaßen nach vollziehen kann, denn für den normalen Verbraucher werden diese Angaben ja u.a. gemacht.

    Ich habe gerade meinen Führerschein angesehen, der ist vom 28.03 1972.

    Wir sind nun ein halbes Jahrhundert zusammen. :saint:


    Damals Klasse 3, kann (habe ich auch schon getan) Fahrzeuge die 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen und maximal dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen fahren. 8)

    Damit bist du quasi prädestiniert E-Autos als Zug-Fz zu fahren, die ja letztendlich alle zuviel Speck auf den Hüften (und in der Folge ein großes zul GG) haben.

    Jüngere Fahrer, die nur den B-Führerschein haben, können da eher Schwierigkeiten bekommen.


    Gerade mit dem Enyaq iV80x, der ca 2750kg zul GG aufweist und eine zul Anhängelast von 1200kg hat, wird das besonders deutlich.

    Mit Führerschein B wäre mit dem iV80x mit einem Anhänger der 750kg zul GG hat, definitiv Schluss.


    Selbst mit einem iV60 dürfte der B-Schein-Inhaber größere Anhänger ziehen, die auch real schwerer sind.

    Stimmt, die Grundaussage bleibt aber die Selbe und die Berechnung mathematisch identisch, egal ob die bereitgestellt Energiemenge inkl. oder exklusive Ladeverluste ist. Aber ja das Ergebnis verändert sich natürlich

    Wenn eine Berechnung in gleicher Weise erfolgt, hat das definitiv nicht automatisch zur Folge, dass mit den physikalisch korrekten Werten gerechnet wurde...das war schon in der Schule nicht anders....


    Die geladene Energie kann nicht für die Reichweitenberechnung heran gezogen werden und so wird es auch beim WLTP nicht gemacht.

    Das ist physikalisch Fakt und Wirkungsgrade müssen physikalisch selbstverständlich beachtet werden.


    Ob ich die geladene Energie oder die entnehmbare Energie in eine solche Rechnung einsetze ist halt ein merkbarer Unterschied.

    Sämtliche Verbrauchswerte die während der einzelnen Teilabschnitte des WLTP gemessen werden und womit die Reichweite bestimmt wird, sind Bordverbräuche und die einzige Stelle wo an Bord der "Verbrauch" gemessen werden kann, ist zwischen Batterie und Antriebselektronik.


    Der eigentliche WLTP-Verbrauch wird auch beim WLTP, genau wie beim ADAC, dadurch gemessen, dass man die Energie misst, die nötig ist, die voll entladene Batterie auf zu laden und das geschieht am Ladeeingang des Fz. Dadurch kommen letztendlich auch die gut 10% Unterschied zwischen dem Verbrauch, der durch die Reichweite errechnet wird (beim iV80:14,4kWh/100km) und dem Verbrauch, der sich mithilfe der tatsächlich vom Fz benötigten Energie errechnen lässt (16,5kWh/100km) zustande.

    Genau das hat der Gesetzgeber getan!

    Ich finde nicht, dass die Ermittlung der Reichweite, so wie ich schrieb, vom Kunden eindeutig ein zu ordnen, also zu verstehen, ist.


    Skoda schreibt einmal vom kombinierten WLTP-Verbrauch und einmal von der kombinierten WLTP-Reichweite.

    Dass beides direkt nicht viel miteinander zu tun hat, s.o., kann der Kunde m.E. nicht verstehen. Da sollte Skoda durchaus eine kundengerechte Möglichkeit bieten, dass der Kunde von dieser Besonderheit in Kenntnis gesetzt wird.

    Immerhin wird für beide Angaben der Zusatz "kombiniert" benutzt.

    Man kann ja wohl kaum vom Kunden erwarten, dass er sich in die speziellen Gegebenheiten des WLTP-Tests für BEV(PEV) einliest, um verstehen zu können, dass trotz des Wortes "kombiniert" beide Werte nur indirekt miteinander zu tun haben.


    Wenn Skoda (oder andere Hersteller) nicht mal das an Info liefern, sollte der Gesetzgeber daran definitiv etwas ändern.


    Wenn man mit den Messmethoden nicht einverstanden ist, weil man z.B. meint, dass diese die Praxis zu wenig widerspiegeln, ist das eine Sache.


    Wenn man dem Kunden dagegen 2 Werte ohne weitere Erklärung nennt, wo er aufgrund der Wortwahl davon ausgehen muss, dass diese direkt zusammenhängen, obwohl das real nicht der Fall ist, ist das für meine Begriffe eine gezielte Desinformation und so etwas sollte es grundsätzlich nicht geben.

    ich habe meinen Beitrag durch die Verlinkung im falschen Thread geschrieben, sorry.


    Rein phsikalisch muss man schon etwas differenzierter schreiben, auf welche Energiemenge man sich bezieht.

    Der WLTP-Vetrbrauch bezieht sich meines Wissens auf die Energiemenge, die dem Auto an der Ladesteckdose zu geführt wird.

    Die Energiemenge, die für die Reichweite zuständig ist, ist die welche die voll geladenen Batterie abgeben kann.


    Beim Verbrenner ist es egal: Das Volumen an Kraftstoff, welches durch den Tankstutzen fließt nd welches die Grundlage für die Reichweitenangaben ist, entspricht genau dem Volumen, welches dem Motor zur Verfügung steht. D.h. bezüglich WLTP, dass man die getankte Menge auch für die Reichweitenberechnung als Grundlage nehmen kann.


    Beim E-Auto ist das dagegen niemals der Fall.

    Laut ADAC waren beim Test des iV80 z.B. 86,9kWh notwendig, um den 77kWh-netto Akku komplett voll zu laden. In dem Fall (über die Wallbox mit 11kW) sind also 9,9kWh Verlust vorhanden (= ein Wirkungrad von Ladetechnik plus Batterie von ca 89%)

    Der Verbrauch des Fz wird meines Wissens sowohl beim ADAC auch beim WLTP auf die 86,9kWh, also das, was durch den Ladestecker fließt und was letztendlich bezahlt werden muss, bezogen.


    Die Reichweite kann man aber nicht auf die Energie beziehen, die geladen wurde, sondern nur auf die Energie, welche die Batterie maximal zur Verfügung stellen kann und das sind bekanntlich nur 77kWh.

    von daher ist die Aussage beim E-Auto schlichtweg falsch:

    Zitat

    Rein physikalisch bleibt die Aussage weiterhin korrekt. Ich habe eine geladene Energiemenge und einen (durchschnittlichen) Energieverbrauch, dadurch errechne ich eine Reichweite.

    Egal auf welche Ladeart man sich dabei bezieht:

    Es bleibt immer zumindest der Ladewirkungsgrad der Batterie bestehen, der immer dafür sorgt, dass die geladene Energie größer sein muss, als die Energie, welche die Batterie abgeben kann und welche für die Grundlage für die Reichweite bildet.


    Im Fall der normalen Ladung über eine Wallbox gibt es beim Enyaq iV80 also einen Verlust von rund 11%. Effizient ist AC-Laden daher nicht gerade...


    Der Unterschied in der Reichweite zwischen den angegebenen ca 530km (kombinierte WLTP-Reichweite) und der Reichweite, die man aufgrund des kombinierten WLTP-Verbrauchs (16,5kWh/100km) aufgrund der entnehmbaren Akku-Energie (77kWh) berechnen kann (467km) beträgt rund 12%.......


    Zu dem verlinkten Artikel:

    Abgesehen davon, dass dort die o.a. Problematik leider nicht aufgeführt wurde, steht dort noch bezüglich WLTP:

    Zitat

    Der WLTP aber funktioniert anders. Vereinfacht – und keineswegs zugespitzt – gesagt ist der WLTP-Wert das Ergebnis einer Konstantfahrt mit 100 km/h, die lediglich auf gut 62 Kilometern von wechselnden Geschwindigkeiten unterbrochen wird. Hier liegt die Ursache für die optimistischen Aussagen in den Konfiguratoren.

    ...das mit den 100km/h Konstantfahrt verstehe ich nicht und eine derartige Aussage habe ich in Bezug auf WLTP ansonsten auch noch nicht gelesen.

    Im gesamten WLTP-Zyklus, über alle Phasen der 23km langen, 30-minütigen Gesamtstrecke hinweg, gibt es keine 100km/h konstant, der Zyklus fängt auch nicht mit 100km/h an und er endet auch nicht mit 100km/h, sondern jeweils mit 0km/h.

    Der Artikel ist m.E. zumindest für diesen speziellen Fall, nicht so ganz gelungen....

    Zitat

    Diese Kalkulation lässt sich eigentlich auf Elektroautos übertragen: Batteriekapazität durch Stromverbrauch gleich Aktionsradius.

    Diese Aussage ist beim E-Auto eben grundsätzlich, unabhängig von WLTP o.ä., nicht ganz richtig.


    Neben der Tatsache, die du auch schon erwähnt hast, dass dieser Artikel leider nicht beschreibt, dass der WLTP-Verbrauch an der Steckdose des Fz gemessen wird und die WLTP-Reichweite den Ladewirkungsgrad und den Wandlerverlust nicht zum Inhalt haben, ist m.E., zumindest beim Enyaq, auch die Folgerung falsch, dass sich die (Standard-)Reichweite nur auf den City-WLTP-Bereich bezieht.


    Im Konfigurator des Enyaq kann man die Werte eindeutig erkennen.

    1. wird die (Standard-) Reichweite "kombinierte WLTP-Reichweite" genannt und

    2. gibt es eine gesonderte Reichweitenangabe für den langsamen City-Bereich, die beim Enyaq iV 80 z.B. locker über 700km beträgt.


    Aufgrund dessen, dass man die Standardreichweite (also ca 530km beim iV80) als "kombinierte" WLTP-Reichweite bezeichnet, es zudem die gesonderte Angabe der City-Reichweite mit noch fantastischeren Werten gibt und im gleichen Text an anderer Stelle der "kombinierte" WLTP-Verbrauch angegeben wird, muss ein "normaler" Käufer" eigentlich davon ausgehen, dass sich die Reichweite anhand des Verbrauchs und der Akkugröße errechnen lässt und es sich eben um den "kombinierten" Messzyklus handelt.

    Das ist aber nicht der Fall und es wird dem Kunden seitens Skoda m.E. auch nicht erklärt.


    Von daher sollte der Gesetzgeber, der ja auch sonst gerne alles regelt, auch diese Geschichte mit der Reichweite so regeln, dass sie von jedem Kunden eindeutig ein zu ordnen ist.

    Dazu gehört beim E-Auto eigentlich auch noch eine Angabe für Fahrten mit geringen Temperaturen.