Beiträge von enopol

    meine Ladezyklen spucken ja die diversen Apps bzw. die Wallbox aus.

    Die letzten 8.300 km seit August 2021 komme ich, bei meinem Fahrprofil, auf 20,8 kWh/100km und bin damit zufrieden.

    Jetzt im Sommer wird das definitv wieder sinken, das zeigt die Erfahrung des letzten September/Oktober.


    Frustriert bin ich deswegen nicht, das ist weniger als ich vorab kalkuliert habe, alles gut. :)

    Wie es jeder sieht, ist ja individuell verschieden.

    Dass sich durchaus viele Leute über die unrealistischen WLTP-Verbräuche beschweren, ist m.E. aber Fakt.

    Wenn sie die zueinander passenden Werte vergleichen würden, was ganz bestimmt nicht alle machen, wäre der Unterschied zwischen ihren eigenen Werten und dem Vergleichswert halt noch größer.


    Ob das bereits frustrierend ist, lasse ich mal dahin gestellt.

    Zufriedener sind sie dadurch mit ihrem eigenen Verbrauchs-Ergebnis vermutlich nicht bzw. würde die Meckerrei über die unrealistischen WLTP-Werte noch ausgeprägter sein.

    Ich habe noch immer den Arbeitsrapport mit den Teilen und Rechnungsbetrag 0.- oder zusätzlichen Leistungen erhalten.

    Vielleicht liegt hier aber auch ein Unterschied zwischen BMW und Skoda, wer weiss.

    Dieser "Arbeitsrapport" ist doch aber keine Rechnung, die an dich gerichtet ist, sondern nur eine Art Beweis, dass die Werkstatt tätig wurde.

    Du selbst hast doch gar nichts gekauft....

    Die einzige Stelle, die für die verbauten Teile einen Garantieanspruch o.ä. haben könnte, wäre die, die letztendlich diese Teile gekauft/bezahlt hat. Mit deinem Garantieanspruch für die Gesamtleistung, die ja zudem noch Arbeitseinsatz beinhaltet, hat das nichts zu tun.


    Wenn an deinem Wagen ein Umlenkhebel nicht mehr richtig funktioniert, weil er verbogen ist, hast du keinen generellen Anspruch auf einen neuen Hebel. Wenn der Hersteller es vorsieht, kann es sogar genügen, wenn die Werkstatt den Hebel aufgrund der Garantie, repariert/zurecht biegt.

    Warum also solltest du einen Anspruch auf die ansonsten übliche Garantie von neuen Einzelteilen haben?


    Der Hersteller /Werkstatt muss ihre Garanatiezusagen erfüllen. Mehr nicht. Der wird nicht auf eigene Kosten den Garantiezeitraum in Teilen verlängern.

    Aber nur das wäre ehrlich. Und man muss auch die Ladeverluste mit zu den Kosten rechnen.

    So sollte man das handhaben, da die Angaben im Bordcomputer auch beim BEV eher errechnete Schätzungen (die zwar genauer sind, als beim Verbrenner) sind.

    Frustrierend finde ich das nicht.

    Beim BEV muss der Wert, den dir der Bordcomputer als Verbrauch für eine bestimmte Strecke anzeigt, abgesehen von Ungenauigkeiten, prinzipiell falsch sein....das ist der Unterschied zur Bordverbrauchsanzeige des Verbrenners.

    Beim Verbrenner kannst du dir zumindest sicher sein, dass z.B. 5L Sprit die durch den Tankstutzen fließen, bis zum Motor nicht weniger werden....


    Der kombinierte WLTP-Verbrauch des Enyaq iV 80 liegt bei ca 16,5kWh/100km. Nur diesen Wert sieht der Kunde als Vergleichsmöglichkeit mit seinen eigenen Verbrauchsangaben, die er (vermutlich) hauptsächlich am Bordcomputer ausliest. Dass eine Berechnung aufgrund der tatsächlich "getankten" Energie erfolgt, halte ich beim E-Auto für weniger wahrscheinlich, als beim Verbrenner.

    Viele Wallboxes haben zudem keine eigene Energiemessung.

    Beim Tanken von Kraftstoff, kann ich die getankten Liter dagegen immer umgehend sehen. Ich bekomme die sogar, wenn ich es will, bei jedem Tanken in schriftlicher Form mit und somit ist die Hemmschwelle den Verbrauch/100km später zu berechnen m.E. geringer.


    Tatsächlich müsste der BEV-Besitzer seine Bordcomputerwerte aber mit dem aus der kombinierten WLTP-Reichweite und dem Netto-Energieinhalt des Akkus errechneten Verbrauchswert vergleichen, denn der beinhaltet, genau wie die Bordverbrauchsanzeige, keine Batterie-Ladeverluste und Verluste durch die Fz-interne Ladetechnik,

    Dieser Verbrauchswert beträgt beim iV80 ca 14,4kWh/100km.


    Beide Werte, sowohl 16,5, als auch 14,4kWh/100km, stimmen letztendlich, aber ich denke schon, dass es frustrierender sein könnte, den geringeren und in diesem Fall korrekten Wert mit den abgelesenen Bordverbrauchswerten zu vergleichen, als den kombinierten WLTP-Verauchswert, den Skoda nennt.

    Das kann man in der CH so nicht generell sagen, da hängt es vom Anbieter ab. Im OR Artikel 210 ist die Frist auf 12 Monate angesetzt, der Anbieter kann aber sagen ob es ab Einbau des Ersatzteils oder ab Beschaffung des ersetzten Teils gilt, das muss anscheinend auf der Rechnung ausgewiesen sein.

    Welche Rechnung?

    Wenn du eine Garantieleistung bekommst, siehst du normal keine Rechnung. Es wäre z.B. zudem möglich, dass man dir ein repariertes Teil verbaut, auch damit musst du dich zufrieden geben, wenn hinterher alles wieder i.O. ist.


    Heftiger wird es bei der Batteriegarantie eines BEV:

    Wenn deine Batterie z.B. nach 7 Jahren nur noch 65% der Nennkapazität aufweist, ist das ein Garantiefall, aber du bekommst ganz bestimmt keine neue Batterie......


    An der vorhandenen Batterie werden dann Module/Zellen ausgetauscht, so dass die Kapazität wieder ungefähr durchschnittlich dem Alter entspricht. Z.B. 75%.

    Wenn die Batterie nach der Reparatur diesen Wert aufweist, ist alles, gem Garantiebedingungen, ok.

    Du bekommst aber keine Rechnung für die getauschten Modle/Zellen zu sehen und ein Jahr später hast du keine Garantie mehr auf die Batterie...und auch nicht auf die getauschten Module/Zellen.

    Es gibt bei uns eine Ersatzteilgarantie, aber die ist wesentlich kürzer als die ursprüngliche Garantie auf dem Fahrzeug. Ich meine dass es 6 Monate sind.

    Wenn das Ersatzteil z.B. 1 Monat vor Ablauf deiner Werksgarantie aufgrund dieser Garantie (also für dich kostenlos) eingebaut wird, hast du darauf noch genau 1 Monat Garantie....

    Beim BEV werden, im Gegensatz zum Verbrenner (zumindest bei Skoda) Reichweiten angegeben.

    Was alles angegeben werden muss, kann ich auch nicht erkennen.


    Der bei Skoda-BEV in der Konfiguration einzige, angegebene WLTP-Verbrauchswert, ist der kombinierte Wert und der beinhaltet, genau wie bei den Verbrennern, die Verluste innerhalb des Fz.


    Warum sollte man sich, unterstellt alle Bedingungen werden ca eingehalten, darauf weniger "verlassen" können, als auf den kombinierten WLTP-Verbrauchswert eine Verbrenners?


    Das Problem beim BEV ist wohl eher, dass du über dessen Bordanzeigen keinen Verbrauchs-Wert bekommen kannst, den du direkt mit dem WLTP-Verbrauchswert vergleichen kannst.


    Dass was dir die Bordanzeige als "Verbrauch" anzeigt, ist halt nicht direkt mit dem WLTP-Verbrauchswert vergleichbar, den dir Skoda nennt. Um mit dem WLTP-Verauchswert vergleichen zu können, den die Skoda nennt, musst du schon mit dem aus externem Stromzähler und km-Zähler errechneten Wert vergleichen.

    Das machen wohl die wenigsten und zudem wäre das tendenziell eher frustrierend.

    Ist es nicht so, dass die Garantiezeit immer wieder neu beginnt, wenn ein Defekt angeblich behoben wurde und neue Bauteile eingebaut wurden?

    Die Garantiezeit ist die Garantiezeit...

    Meinst du, dass du z.B. bei einer WP, die bei insgesamt 5 Jahren-Garantiezeit, nach 4 Jahren ihren Geist aufgibt, auf eine Gesamt-Garantiezeit für die WP von 9 Jahren kommst?


    Auf neu verbaute Teile im Rahmen einer Garantieleistung gibt es keine Einzelgarantie.

    Erst wenn du die Teile bei einer Reparatur nach der Garantiezeit ohnehin selbst zahlen musst, hast du darauf die Teilegarantie.

    Bei den Defekten, die die diversen Enyaqs hier zeigen, stellt sich mir persönlich die Frage nach dem OB der Garantieverlängerung gar nicht.


    Das ist zwar eine Frage der Gewährleistung, aber die läuft ja irgendwann aus. Mit einer Garantieverlängerung erübrigt sich da jede Diskussion.

    Deswegen habe ich die 3 Jahre und insgesamt 100tkm für knapp 1000€ angekreuzt....


    Mein aktueller Yeti, der die gleiche Werksgarantieverlängerung bekommen hatte und diesbezüglich jetzt in den letzten Zügen ist, hat diese Garantie nie benötigt, was bei sensationellen 83€ Aufpreis für 3 Jahre und 100tkm natürlich nicht schlimm ist.

    So eine günstige Werksgarantieverlängerung ist damals nur zustande gekommen, weil ich den Wagen als EU-Import gekauft hatte. Direkt von einem deutschen Vertragshändler, wäre damals ca das 10-fache fällig gewesen.


    Mit dem Enyaq geht das nicht, weil der dann nicht gefördert werden würde.....alles kann man halt nicht haben.

    Sorry, da habe ich Verwirrung gestiftet - ich hatte die Fahrzeuge beim Händler in Zahlung gegeben, also gilt die Regelung mit den gewerblichen Wiederverkäufern, der Vertrag endet bei Übergabe. Ich musste mich nicht damit auseinandersetzen, was bei Privatverkauf gilt.

    RRacing

    Ich habe bei beiden Fahrzeugen die Auszahlung bekommen, abgeschlossen hatte ich beim Neuwagenkauf, sprich das Geld gibts immer, egal, wann man abschließt.

    Das war aber eindeutig eine Versicherung, auch wenn die sich Anschluss-Garantie nennt.


    Wenn man ein Garantieverlängerung als Option bei der Konfiguration des Neu-Fz wählt, ist das eine "echte" verlängerte Werksgarantie, für die es keine Versicherungsscheine o.ä. gbt und die definitiv, wie die Standard-Werksgarantie auch, ausschließlich an das Fz und nicht an den Halter gebunden ist.

    Die ist Teil der Fahrzeugausstattung und taucht demensprechend, z.B. in der Aufttragsbestätigung für das Fahrzeug unter "Mehrausstattungen" inkl. Ausstattungskürzel auf.


    Zum Nutzen:

    je mehr Ausstattung, desto eher kann die erweiterte Garantie etwas nutzen. Wenn z.B. ein Schaden an Wärmepumpe oder sonstigen Komponenten, der umfangreicheren Kreisläufe bei Ausstattung WP, einen Defekt hat, finde ich eine 3 Jahre verlängerte Garantie ganz beruhigend.

    Lediglich das Getriebe und der Motor sind beim reinen E-Auto weniger komplex, als konventionelle Getriebe und Verbrennermotoren.


    PHEV würde ich dagegen quasi als "Königsklasse" für erweiterten Grantiebedarf einstufen. Kompliziertere Antriebe gibt es kaum.