Beiträge von enopol

    Vor längeren Fahrten lade ich meistens auf 100 % auf und dann steht Mein ENYAQ auch mal einige Stunden damit (z.B. über Nacht). Neulich hatte ich vergessen, die Ladegrenze von 100 % auf 80 % zu reduzieren und mein ENYAQ stand damit 2 Tage. Auch wenn es sicher nicht das Optimalste ist, ein E-Fahrzeug mit 100 % stehen zu lassen, so hält der Akku dennoch ein „immer mal wieder“ ohne wesentlichen dauerhaften Schaden aus.

    Genau...und um die recht bescheidene Batteriegarantie nicht in Anspruch nehmen zu müssen, reicht das sicher aus.....

    3800kg vermutlich ohne Motoren, die dann eventuell zusätzlich mit rund 750kg dazu kommen plus dem Trailer.....


    So viel habe ich bisher noch nicht gezogen, aber rund 3500kg (Trailer plus kleine Segelyacht) sind für meinen Yeti in der Ebene im Hafenbereich kein Problem.

    Es ist eine Versicherung die bei Erwerb durch Privat auf den neuen Besitzer über geht.

    Eben. Die Versicherungsbedingungen bestimmen, dass das beim Privatkäufer so ist. Beim gewerblichen Käufer ist das, laut Versicherungsbedingungen nicht der Fall und daher verbleibt diese Versicherung, im Gegensatz zur echten Werksgarantie, nicht grundsätzlich beim Auto.

    Damit das gefährliche Halbwissen ein Ende hat, heute kam die Police.


    Die Versicherung verbleibt beim Auto. Verkauft man das Auto vor Ende des Versicherungszeitraumes wird das zuviel gezahlte Entgelt erstattet. Ich nehme an, es wird dann dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt. Anbei mal zwei Kopien

    Das ist doch eine reine Versicherung? Sieht m.E. jedenfalls danach aus.

    Hast du dafür einen Versicherungsvertrag unterschrieben oder ist das eine echte Werksgarantie, die du als einen Ausstattungspunkt bei der Konfiguration des Fz gewählt hattest?


    Die Versicherung verbleibt nicht unbedingt beim Auto. Wenn das so wäre, gäbe es keinen Grund das man Geld beim Verkauf des Autos an einen gewerblichen Händler vor dem Garantieende bekommt.


    Wenn man ein Auto vor Ende der "normalen" 2-jährigen Hersteller-Garantie an einen gewerblichen Händler verkauft, bleibt die Garantie für das Auto ja ebenfalls weiter bestehen.

    Ein ganz nettes Video zum WLTP:

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    Schnarch....aber immerhin ist er auf die o.a. unterschiedlichen Verbräuche eingegangen.


    Du hattest geschrieben:

    Zitat

    Ich habe bei beiden Fahrzeugen die Auszahlung bekommen, abgeschlossen hatte ich beim Neuwagenkauf, sprich das Geld gibts immer, egal, wann man abschließt.

    Beim Neuzwagenkauf (dann holst du m.E. das Fz ab) kannst du eine echte Werksgarantie nicht "abschließen".

    "Abschließen" kannst du nur noch einen Versicherungsvertrag.


    Die Werksgarantie musst du als Fz-Ausstattung bei der Bestellung als einen unter meist mehreren Punkten "wählen" und die Fz-Bestellung unterschreiben.


    U.a. deswegen hatte ich mir erlaubt, davon aus zu gehen, dass du in dem Fall keine echte Werksgarantie hattest.


    Zur Rückzahlung:

    Ich habe u.a. meinen ehemaligen Skoda Octavia 3, ebenfalls mit auf insgesamt 5 Jahre und 100tkm erweiterter "echter" Werksgarantie bei einem Händler in Zahlung gegeben und diesbezüglich nichts von einer Versicherung erstattet bekommen, obwohl noch mehr als 1 Jahr übrig war.

    War ja auch keine Versicherung...,.

    Beim ehemaligen Golf 6 hatte ich keine "Werksgarantie" als Fz-Ausstattung gewählt, sondern explizit einen Garantie-Versicherungsvertrag beim Verkäufer ( Volkswagen Versicherungsservice) über 3 Jahre bzw. 100tkm abgeschlossen (mit gesondertem schriftlichen Vertrag).

    Diesen Wagen hatte ich vor Ablauf des Vertrages beim selben Händler in Zahlung gegeben. Danach habe ich eine Rückzahlung der Versicherung erhalten.