Beiträge von enopol

    Ein Kleinwagen mit 460 bis 1400L Kofferraum......?

    Das ist deutlich mehr, als es ein aktueller normaler Golf hat.


    Zur Erinnerung: Der VW-Konzern hatte bereits richtige E-Klein- bzw. Kleinstwagen....die hießen VW-Up oder z.b. Skoda E-Citigo.....

    Die waren nur zu "billig" und wurden daher, wegen zu geringem Gewinn, eingestellt......

    Das sehe ich etwas anders, ich habe eher die oben schon genannte Vermutung, dass sich „echte“ Versicherer (CarGarantie z.B.) um die Versicherungssteuer drücken wollten, indem sie das als Garantieverlängerung, nicht als Garantieversicherung deklariert haben.


    Aber da könnten wir noch Wochen diskutieren. Evtl. gibt es ja dann die Autos in der Ausstattung „guarantee extended pro plus ultra max““

    in diesem Fall hatten wir vorher m.E. keine "echten" Versicherer, sondern eben eine Werksgarantie.

    Einmal in normaler Länge (2 Jahre), wie es aktuell immer noch der Fall ist und einmal als kostenpflichtige Verlängerung der Werksgarantie und für die muss seit kurzer Zeit halt eine Versicherungssteuer bezahlt werden.

    Ich vermute daher, dass sich das "Werk" um eine Versicherungssteuer drücken wollte, weil es kein Versicherer sein will.


    "Echte" Versicherer spielen und spielten bisher, bei der normalen, echten Werksgarantie m.E. keine Rolle.

    Es geht halt nur um eine Garantie, die extra bezahlt werden muss und z.b. nicht um die 2 Jahre, die der Hersteller standardmässig in D anbietet.

    Die Gewährleistung muss zudem jeder Hersteller bieten. Die hat mit einer Garantie nichts zu tun.


    Es hindert Skoda D vermutlich kein Gesetzgeber daran grundsätzlich 5 Jahre Garantie zu bieten, ohne zum Versicherer zu werden. Einige andere Hersteller machen das ja schließlich auch und die 8 Jahre Batteriegarantie gibt es noch immer....

    Wenn er aber quasi 2 Garantien anbietet, eine die im Fz-Preis enthalten ist und eine, die der Kunde extra bezahlen muss, wird er halt zum Versicherer.

    Gerade gelesen:

    die entgeltliche Garantiezusage ist versicherungsteuerpflichtig.....von daher sind es die standardmässigen 2 Jahre nicht, die z.b. zusätzlich berechneten 3 Jahre dagegen schon.....


    Zitat

    Sonst würde ja ab sofort jeder Wäscheklammer-Hersteller plötzlich zum Versicherer werden müssen, nur weil er auf seine Wäscheklammern eine Garantie gibt.

    solange der Wäscheklammer-Hersteller die Garantiezusage nicht gesondert berechnet, wird er nicht zum Versicherer....


    Die 8 Jahre Batteriegarantie gelten ja auch weiterhin.

    Habe gerade mal eine Garantieverlängerung von 36 Monaten (insgesamt 5 Jahre), 100000km für einen quasi neuen 80er "konfiguriert und komme auf 1785€.

    Ich habe dafür 999€ bezahlt.....


    für meinen 2017er Yeti hatte ich für die gleiche Verlängerung nur 83€ bezahlt.

    Das war nur der Fall, weil ich den als EU-Auto bestellt hatte. Wenn ich über Skoda D bestellt hätte, wäre es auch beim Yeti 2017 ca 10 mal so teuer gewesen....

    das ist in D eine reine Abzocke....

    mit dem netten Nebeneffekt, dass die Preise dabei kräftig in die Höhe geschossen sind....

    Na ja, mein ehemaliger Billig-Drehmoment-Schlüssel war schlichtweg "werkseitig" so verstellt, dass das Drehmoment immer deutlich zu groß war. Das hatte ich hinterher überprüft.....


    Bei der geringen Nutzung die Privat-Schrauber i.d.R. bei Drehmomentschlüsseln haben, dürfte eine Verringerung des Drehmoments wegen Abnutzung eher kaum eine Rolle spielen.

    Bei einem Reifenhändler sieht das z.b. erheblich anders aus....und der muss/sollte die Schlüssel ohnehin sporadisch kalibrieren (lassen).


    Wenn die Schraube in diesem Fall also nicht durch eine "Fach-"-Werkstatt aus Faulheit mit dem Schlagschlagschrauber deutlich zu fest angezogen wurde, bleiben ja nur noch ein Materialfehler, ein von vornherein falsch eingestellter Drehmomentschlüssel oder der Einfluss durch einen verringerten Drehwiderstand als Ursachen der Schraubenüberlastung übrig.

    Steht auf meiner Rechnung, also habe ich sie gekauft. Da habe ich auch drauf geachtet, dass sie dort draufsteht. Die Erwin-Liste ist ja eher nicht für den Endkunden gedacht - wie Garantieansprüche intern dokumentiert werden geht mich ja genaugenommen nichts an.

    auf meiner Rechnung steht wahrscheinlich auch etwas von "1 jahr Ionity".....und jetzt zweifelt der Elli-Support das an bzw. muss das erst mal in 3. Instanz klären....


    Für mich steht zwar auch fest, dass das was in der Rechnung auftaucht, letztendlich gilt, aber ich habe gerne vorher Gewissheit, ob das auch dahin vorgedrungen ist, wo es in der Praxis wichtig ist.


    Ich möchte gerne vorher verbindlich wissen, ob und wie das mit Ionity läuft und ich möchte im Auslands-Urlaub nicht erst mit einem dortigen Vertragshändler darüber diskutieren müssen, ob mein Auto noch Garantie hat oder nicht.


    M.E. gehören bei solchen Positionen, wie Garantie und Ladeabo, von vornherein (und ohne Aufforderung) eindeutige Nachweise bei der Auslieferung des Fz dazu.

    Habe meinen letzten Beitrag mal kopiert:


    ich hatte eine Garantieverlängerung als Option bei der Fz-Bestellung 11/2021 gewählt.

    Das ist heutzutage halt nicht mehr möglich und vermutlich ist es daher so, wenn man heute eine Garantieverlängerung wählt, dass es sich dann um eine Versicherung handelt.

    Früher (z.b. 2021) konnte man eine Verlängerung der Herstellergarantie wählen. Dann gewährt keine gesonderte Versicherung diese Verlängerung, sondern das "Werk" selbst.

    Die verlängerte Garantie ist dann quasi eine Ausstattung des Fz.


    Als mein Enyaq im März diesen Jahres ausgeliefert wurde, war der Ausstattungsliste, laut Skoda-Erwin, keine PR-Nummer (also kein Kürzel) für eine Garantieverlängerung zu entnehmen.

    Daraufhin hatte ich die Befürchtung, dass die Garantieverlängerung nicht vorhanden war und habe mit meinem Händler gesprochen.

    Der hatte mir versichert, dass diese Garantieverlängerung definitiv vorhanden ist.


    Da ich für meine rund 1000€ gerne einen verbindlichen Nachweis hätte und mir die Position "Garantieverlängerung" in der Rechnung nicht ausreicht, habe ich den Händler gebeten, über die Werkstatt, mir einen sogenannten "Komplettnachweis" für das Fz bei Übergabe aus zu händigen.


    Dort sind die Grunddaten des Fz, sowie alle beim Vertragshändler durchgeführten Inspektionen aufgeführt und diesen Nachweis kann sich, so weit ich weiß, jeder Vertragshändler in der EU ausdrucken.

    In dem Nachweis ist auch die "Werks-" Anschlussgarantie mit Vertragsende und max. Laufleistung vermerkt, so dass jeder Vertragshändler erkennt, dass die Werksgarantie verlängert wurde.

    Diese Garantie beginnt, da es sich eben um eine echte Werksgarantie handelt, die direkt mit dem Fz verbunden ist, vermutlich direkt nach der Fertigstellung im Werk, wie man anhand des "Vertragsendes" im Komplettnachweis erkennen kann.