Beiträge von enopol

    Der Antrieb (genauer: dessen Dauerleistung) ist auf schlappe 70kW begrenzt. Mehr traut man dem Motor, dem Akku und der gemeinsamen Kühlung über etwas längere Zeit (30 min) nicht zu.


    Da man mit üblichem Wohnwagen bei z.B. zulässigen echten 100km/h auf der "großen" Urlaubstour zum Teil recht lange mit einer deutlich erhöhten Leistung fährt, ist das durchaus eine große Dauerbelastung für den Antrieb und m.E. keinesfalls mit üblichem Solo-AB-Betrieb, teilweise 160km/h und im Durchschnitt vielleicht bestenfalls 120Km/h, zu vergleichen.

    160km/h Dauergeschwindigkeit wäre zwar mehr, nur wer fährt das über längere Streckenabschnitte?

    Jemand der größere Strecken in der Weise fahren würde, käme ja niemals auf "tolle" Verbräuche......


    Der Energieverbrauch mit echten 100km/h, die ja in einigen Ländern zulässig sind, 3,5T Zug-Gesamtgwicht und einem Wohnwagen der den üblichen Querschnitt aufweist (ca 2,2m breit und 2,6m hoch) ist in Relation zur Strecke schon recht hoch.

    Da wird man mit 32kWh/100km ziemlich sicher nicht auskommen.

    Bei 5,5m² Querschnittsfläche, 3,5T, echten 100km/h und einem eher optimistischen CW-Gesamtwert von 0,4 bin ich so bei 45kWh/100km.....(also 45kW durchschnittlich benötigte Leistung. Da kommt man solo nicht so schnell heran und schon gar nicht über längere Streckenabschnitte.


    Damit muss man als Hersteller halt rechnen. Er kann ja nicht davon ausgehen, dass der E-Autofahrer mit WoWa meist mit 88km/h im Windschatten von Lkws klebt....


    Zitat

    Was bleibt sind die Bremsen. 80 auf 0 mit 3600kg Zuggewicht, verglichen mit 160 auf 0 mit 2100kg, gewinnt wieder der Anhänger.

    zusätzlich deswegen, weil der Anhänger den größten Teil seiner 1500kg selbst bremst.....

    Sorry, aber da hast du etwas falsch verstanden. Ich habe nicht "abgestritten", dass der Neutralleiter am Fahrzeug anliegt, ich habe nur darauf hingewiesen, dass er bei symmetrischer Belastung schlicht keine Rolle spielt und nichts über das Vorliegen einer Stern- oder Dreiecksschaltung aussagt.

    stimmt, du hast es nicht abgestritten.

    Es kommt aber laut folgendem Satz aufs Gleiche heraus oder liest du das anders:

    Zitat

    Die Box reicht ja nur die Aussenleiter zum Fahrzeug durch.

    Noch einmal die Eckdaten:

    Die Box ist für maximal 11kW im 3-Phasenbetrieb konzeptioniert, wenn der maximale Phasenstrom auf 16A eingestellt wurde.

    Bitte berechne mal die Spannung mit der du bei 16A Phasenstrom auf insgesamt 11kW kommst.


    In der BA der Elli-Box kann man lesen, dass beim 3-Phasenanschluss alle 3 Leiter und der Nullleiter angeschlossen werden müssen. Zudem steht dort etwas von "sterngeschaltet" und es steht dort:

    Jede Phasenspannung muss 230V zum Nullleiter betragen.


    ich gehe daher fest davon aus, dass der Fz-interne AC/DC-Wandler AX4 nur für 230V-Nennspannung pro Phase ausgelegt ist.

    Das kann man auch den Daten des fz-internen AC/DC-Wandlers entnehmen, denn dort steht, dass er einen Eingangsspannungsbereich von 78 bis 272V hat.

    (von daher kommt er, natürlich mit Leistungseinbußen, auch mit einem deutlichen Spannungsabfall zurecht)


    Mit 400V wird er daher wahrscheinlich kaputt gehen, genau wie 3 Glühlampen kaputt gehen werden, wenn sie jeweils direkt zwischen zwei Außenleitern, also in Dreieckschaltung wo kein N notwendig ist, installiert werden.

    Wenn man mal von symetrischer Belastung der 3 Phasen ausgeht, spielt der Neutralleiter weder für die Stern- noch für die Dreiecksschaltung eine Rolle.

    Wenn der Effektivwert des Stroms in allen Aussenleitern 16A beträgt und man der Einfachheit halber mal eine resistive Last annimmt, dann ist die Wirkleistung 3x16Ax230V=11,04kW und zwar völlig egal wie der Verbraucher angeschlossen ist. Den kann man quasi als Blackbox betrachten. Wenn es 19,2kW wären, dann würde ja in der Blackbox eine elektrische Leistung von 8,16kW quasi aus dem Nichts entstehen. Daher das "perpetuum mobile". ;)

    Zur Erinnerung:

    Der N-Leiter wird in der Box bis zum Fz weitergeführt. Das hattest du abgestritten.


    Wenn der Eingang des Fz-internen 11kW-AC/DC-Wandler für 3x 230V ausgelegt ist, wird er nicht für 3x400V ausgelegt sein.....dann kann es schlichtweg einen Defekt geben.

    An ein einphasiges 230V-Ladegerät sollte man auch keine 400V (2 Außenleiter) anschließen.....deswegen ist es nicht egal, wie der Verbraucher angeschlossen ist.

    N wird unbedingt benötigt, wird bis zum Fz durchgeführt, denn ohne N keine 3x230V


    Wenn 16A Strom pro Phase bei 3 Phasen 11kW Leistung ergeben sollen (das ist bei der Elli-Wallbox der Fall), werden jeweils 230V benötigt und keine 400V. Das hat alles nichts mit dem perpetuum mobile zu tun.

    Der Mehrverbrauch an Energie durch einen WoWa kommt, wenn man nicht gerade ausschließlich steile Straßen fährt, zum großen Teil durch den zusätzlichen Luftwiderstand zustande.

    Da übliche WoWa-Querschnitte (Breite und Höhe), relativ unabhängig von der Länge (und damit vom Gewicht) relativ gleich sind, ist auch der Luftwiderstand relativ identisch.


    Bei vielen hundert Kilometern Autobahn, ist es daher bezüglich des Enegriebedarfs wichtiger, durchschnittlich langsamer zu fahren, als wenn das Zuggesamt-Gewicht z.B. 300kg höher liegt.

    Ob das Gespann nun 3600kg wiegt oder z.B. 3900kg, ist nicht so sehr relevant.

    Eintragungsfähig ist das was der Tüv absegnet.

    Und wenn du von einem Sachverständigen ein Gutachten hast, das sagt, dass die AHK mehr kann und du damit auch die Limitierung der Steigfähigkeit in kauf nimmst, kannst du das natürlich eintragen lassen.

    Wenn der TÜV es absegnet, dass mehr Anhängelast heraus kommt, als es der Fz-Hersteller zulässt, ist es quasi eine Einzelabnahme oder ein AHK-Hersteller hat eine ABE für die AHK, wo zB. für den genauen Typ eines iV80 1200kg bei 8% (möglichst ohne weitere Einschränkungen) drin steht.

    Anders geht es nicht.


    Die Bescheinigung, die ich von Skoda D bezüglich einer Anhängelast bei 8% für den Octavia bekommen hatte, ist übrigens eine Bescheinigung einer TÜV-Stelle und keine vom "Werk"...

    Anhand dessen, was dort an Auflagen genannt wird, die es gerade mal ermöglichen, dass der Octavia 1600kg (anstatt 1500kg) ziehen darf, kann man sehr gut erkennen, dass sich TÜV-Gutachter, wenn es um derartige Eintragungen für die werkseitige unveränderte Ausrüstung geht, sich nicht unbedingt gerne und weit aus dem Fenster hängen.....


    "Umgerechnet" auf den iV80 wäre das, was diese TÜV-Stelle dem 1,4TSI Octavia 3 zugestanden hatte, etwa so:

    Normal-Anhängelast bei 12% ist, wie bekannt,1000kg

    Bei 8% wären dann maximal 1067kg Anhängelast zulässig.

    Auflagen,Einschränkungen:

    Bei 1067kg Anhängelast wird die Zuladung des Fz um 67kg verringert und zusätzlich muss der Anhänger (auch bei 80km/h...) eine Antischlingerkupplung haben...


    Das war ein lächerliches Zugeständnis und darüber, weswegen in der Bedienungsanleitung und in ein paar anderen Skoda-Unterlagen 1,8T Anhängelast ohne Einschränkungen und Auflagen genannt wurden, hatte sich Skoda-D, trotz schriftlicher Nachfrage, ausgeschwiegen.


    Wie gesagt:

    Das, was ich über den Octavia 3 geschildert habe ist kein Märchen und die 1,8T bei 8% standen immerhin sogar in der werkseitigen Bedienungsanleitung.


    Deswegen ist meine Hoffnung, dass es werkseitig (über Skoda D) zu Zugeständnissen beim iV80 kommt, eher gering.....

    Wie soll denn das gehen? Die Box reicht ja nur die Aussenleiter zum Fahrzeug durch. Darauf wie der Lader im Auto die Phasen belastet hat man keinen Einfluß.


    Die höhere Leistung beim Dreiecksanschluss z.B. eines E-Motors kommt nur daher, dass die Spulen eine höhere Spannung sehen und dadurch höhere Ströme durch sie fließen (im Übrigen auch auf den Aussenleitern, sonst wäre es ja quasi ein "perpetuum mobile").

    Die Box, zumindest die von Elli (VW, Skoda, Seat), reicht über das Fz-Anschlusskabel definiv nicht nur die Außenleiter weiter.....


    es sind 5 Arbeitsleitungen im Anschlusskabel vorhanden:

    3 Außenleiter, N und PE

    Das ist (plus die beiden Datenleitungen) übrigens auch die Standardbelegung eines Typ 2 Steckers.


    Zudem werden die 3 Außenleiter und N der Anschlussleitung zum Fz gemeinsam durch den Erdschlusssensor in der Elli-Box geführt.....


    Der maximal per Dipschalter in der Elli-Box einstellbare Strom für die 3-phasige Ladung beträgt 16A und die dabei maximal mögliche Ladeleistung beträgt bekanntlich 11kW.


    Diese maximal 11kW bei 16A sind nur mit Sternschaltung zu erzielen und das bedeutet, dass pro Phase 230V genutzt werden (3x230Vx16A= 11040W) und daher wird N bis zum Fz hin benötigt und deshalb hat der Typ 2 Stecker auch eine N-Zuleitung....


    Wenn N nicht genutzt werden würde und eine Dreieckschaltung vorläge, wäre die über die Wallbox durchgeleitete maximale Leistung bei 16A (3x400Vx16A=) 19200W und nicht 11040W.

    Für 19kW ist die Elli-Box aber gar nicht ausgelegt, sondern maximal für 11kW.


    Also N wird benötigt und N ist auch bis zum Fz vorhanden....

    Für den Anschluss der Wallbox sollte man ein 2,5 mm Kabel nehmen - da gehen mal eben 400V und 16A sprich 11kW über einen längeren Zeitraum drüber - wenn dir die Bude wegen zu geringen Querschnitt abfackelt sind die paar gesparten Euronen für das Kabel das geringste Problem….

    Gleiche Spiel:

    keine 400V und die empfohlenen 6mm² sich eindeutig besser, als deine empfohlenen 2,5mm², aber selbst bei 1,5mm² wird nichts abfackeln (jedenfalls nicht aufgrund der Kabels, sofern dieses nicht beschädigt ist)


    Abfackeln wäre bei 16A und 1,5mm² dann gegeben, wenn Kontakte und Verbindungen (vor allem die früher gerne verwendeten Schraub-Verbindungsklemmen) einen erhöhten Widerstand haben.


    Schlechte Verbindungen können aber auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn man dickere Kabel verwendet.

    Wenn du die Box auf 16A einstellst und über 3x400V anschließt (Dreieck) wird mit gut 19kW geladen......


    Die Box funktioniert gewöhnlich mit 3 x 230V.....und nur so kommen bei 16A die 11kW zustande.


    Mit 10A geht es vom Laden her nicht "besser", denn du lädst dann eben nur mit knapp 7kW minus geringem Verlust, anstatt mit 11kW mit minimal größeren Verlust.

    Also wenn man die online Auflastungsrechner anwirft. Dann darf mit einem D-Wert von 8,2 und einem Gesamtfahrzeuggewicht von 2540kg ein Anhänger von 1240 kg bei 8% gezogen werden.

    Das heißt das ist definitiv eintragungsfähig.

    Es wäre der Maximalwert, der für diese AHK zulässig wäre. Auf vielen AHKs steht auch direkt deren maximal zulässige Anhängelast.


    Eintragungsfähig ist aber nur das, was der Fz-Hersteller zulässt und das kann durchaus weniger sein.

    Tatsächlich ist das 5x1,5mm nur für diese eine Starkstromsteckdose. Aber einfach ein weiteres separates Kabel zu legen ist eine gute Idee. Haben ist besser als brauchen. 😂

    Wenn du die Starkstromsteckdose bis jetzt genutzt hattest, kann man doch die alte Installation schlichtweg beibehalten, denn sonst kann es ja, wie eben geschildert, zu einem Parallelbetrieb von Wallbox und einem anderen "Stark-Strom"-Verbraucher kommen, was nicht so optimal sein muss.

    Kostenseitig wird das m.E.nahezu gleich bleiben.

    Die Position: Demontage und Entsorgung der alten Installation fällt weg.....