Dann würde sich am Sternpunkt das selbe Potential ergeben wie am Neutralleiter, nämlich das Erdpotential bei den gängigen Netzformen in Deutschland. Wenn Sternpunkt und Neutralleiter auf dem selben Potential liegen fließen keine Ausgleichsströme zwischen den Beiden. Eine Verbindung ist daher nicht notwendig. Das Auto würde vom Fehlen des Neutralleiters nichts bemerken.
Es kann natürlich sein, dass der Lader im Fahrzeug oder Wallbox vor dem Start der Ladung erstmal im Rahmen der Fehlererkennung die Impedanz zwischen N und PE misst und dabei feststellt, dass diese nicht niederohmig genug ist. Vermutlich ist das sogar vorgeschrieben. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Betrachtung.
Gnau das nutzt man z.B. gezielt beim Anschluss von Drehstrommotoren in Sternschaltung um sich etwas Kupfer zu sparen. Dem Drehstrommotor ist es aufgrund der inhärenten Symmetrie völlig egal, ob der Neutralleiter angeschlossen wird.
Nochmal zur Dreieckschaltung:
Bei Dreieckschaltung würde die Eingangsspannung an einem Strang 400V betragen, bei einer Sternschaltung (bei symmetrischer Belastung auch ohne N) 230V.
Die N Zuleitung könnte also, bei Sicherstellung einer symmetrischen Belastung, sofern keine Kontrolle statt findet, theoretisch wegfallen, nur muss es sich beim Verbraucher um eine Sternschaltung handeln, wenn 230V-Nennspannung pro Strang gewollt sind.
Da VW für den internen AX4-Lader einen Eingangsspannungsbereich bis zu 272V angibt, kann es sich m.E. nur um eine geforderte Nennspannung pro Strang von 230V handeln und diese ist nur mit einer Sternschaltung beim Verbraucher möglich.
Zusätzlich kann der AX4-Lader halt auch unsymmetrisch funktionieren, denn die Ladung über nur eine Phase (L1) ist ja möglich. In dem Fall geht es auch theoretisch ohne N-Zuleitung schlichtweg nicht.