Beiträge von enopol

    Und hier liegt für mich der Fehler der Testfirma...denn sie führt die Tests nicht unter den Normbedingungen durch, wie es Skoda macht. Sondern der Tests erfolgt bei den durch den Fahrenden vorgegebenen "Bedingungen" durch die "Entladefahrt".

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    Insofern stellt sich die Frage, wie die Testfirma zu ihrem eigenen Referenzwert von 72kWh gekommen ist.

    Das sehe ich beides genau so:

    ohne Normbedingungen gibt es keine wirklich seriöse Aussage zum Norm-(Nenn-) Energieinhalt.

    Wenn man schon mit Ersatzwerten die maximal entnehmbare Energie hoch rechnet, sollte man zumindest bei einem neuen Fz, recht genau auf die 77kWh kommen. Daran sollte man dann festmachen, wie gut die eigene Testweise letztendlich ist......

    Wenn es um die Garantie geht, wird man sich immer an "Normbedingungen" halten müssen. Im Zweifel die Normbedingungen von Skoda, denn es ist ja nur eine Garantie und bei einer Garantie kann der Garantiegeber die Bedingungen frei festlegen.

    Wer weiß schon, unter welchen genauen Bedingungen Skoda (VW) die 77kWh ermittelt (hat) bzw. die spätere Überprüfung durch führt?


    Die 72kWh sind aus meiner bisherigen Sicht eher aus dem Hut gezaubert. Offizielle Angaben des VW-Konzerns für diese Batterie enthalten diese Angabe m.E. nicht und sie würde ja auch der offiziellen Angabe (77kWh) widersprechen.


    Die Tatsache, dass der Bruttoenergieinhalt, also 82kWh,(vermutlich) nie geprüft wird, weil es eine programmierte Pufferzone von 5kWh gibt, macht eine Aussage zum tatsächlichen Zustand der Batterie (SOH) natürlich schwer. Der Hersteller könnte im Zweifel (wenn ein Garantiefall droht) schlichtweg den Puffer etwas verringern, und dadurch wieder einen besseren Netto-Ausgangswert für die SOH-Berechnung erhalten.

    Das ist alles ziemlich undurchschaubar.

    Um den SOH einer Batterie zu berechnen, müsste man sich ausschließlich auf deren Nenn- also Bruttoenergieinhalt, beziehen. Alles andere, wie diese künstlich eingestellten Puffer, ist letztendlich für die Beurteilung der Batterie Unsinn, bzw. Trickserei..

    Schließlich gibt der VW-Konzern ja nicht nur 77kWh-Netto-, sondern auch den 82kWh-Bruttowert an. An dem angegebenen (und damit ebenfalls zugesagten) Bruttowert sollte man sich bei der Batteriebeurteilung (SOH) orientieren.

    Der SOH-Nachweis sollte sich daher, auch wenn er ebenfalls nur mit (besseren...) Hochrechnungen erfolgt, um die Batterie durch tiefere Entladung/höhere Ladung nicht zu schädigen, immer über die Relation zum Nennwert erfolgen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass VW den tatsächlichen Bruttoenenergieinhalt anhand von Spannung bei bestimmten Belastungen plus AH-zählen unter ansonsten Normbedingungen recht gut bestimmen kann. Das wurde mit Sicherheit schon ausführlich getestet.


    Das ist bei üblichen Batterien ganz ähnlich.....

    Jeder Batteriemonitor (Batteriesteuergerät J367) am Minuspol der 12V-Batterie eines VW/Skoda, ermittelt u.a. den SOH der Batterie (zum großen Teil durch AH-Zählung). Als Ausgangswert für die Berechnung wird dazu immer die Nennkapazität der Batterie hinzu gezogen und codiert.

    Wenn der Hersteller 77kwh netto angibt, existiert zumindest offiziell kein Grund, davon aus zu gehen, dass es einen zweiten Nettowert gibt, der nochmals 5kWh niedriger angesiedelt ist.

    Wo schreibt VW/Skoda davon?

    Sämtliche offizielle Berechnungen (WLTP) basieren z.B. auf dem "1." Nettowert von 77kWh.

    Der muss zur Nutzung zur Verfügung stehen.


    Natürlich hängt die effektiv nutzbare Maximal-Kapazität der Batterie, genau wie bei jeder Bleibatterie, u.a. von der Belastunghöhe und der Temperatur ab.

    Deshalb wird die Kapazität einer Batterie ja auch unter Normbedingungen angegeben, wie auch bei jeder Bleibatterie. Diese sogenannte Nennkapazität ist die Grundlage, für SOH-Berechnungen.


    Wenn diese Prüffirma dem Akku nur noch rund 68kwh maximal nutzbare Energieabgabe attestiert, obwohl der Hersteller davon schreibt, dass 77kWh maximal entnommen werden können, ist der SOH halt nur noch bei rund 88% und das wäre für so ein junges Fz mit relativ wenig Kilomtern definitiv schlecht.

    Die tolle Garantie von 160tkm und/oder 8 Jahren tritt nur dann in Aktion, wenn ein SOH von 70% unterschritten wird.


    Wenn man diesen Test zu Rate zieht, müsste man daher annehmen, dass der Fz-Halter dieses Fz, wenn es so weiter gefahren wird, durchaus von der Garantie Gebrauch machen kann....


    Aber wie Speicher schon ganz richtig sagte: am Ende interessiert nur, wie weit ich mit einer Füllung komme.

    Das ist in meinen Augen eine etwas merkwürdige Ansicht.

    Wir reden hier davon, dass angeblich effektiv (im Neuzustand) nur 72kWh zur Nutzung zur Verfügung stehen sollen.


    Die reale Reichweite hängt immer von der real nutzbaren Energie ab. Wenn nur 72kWh (im Neuzustand) zur Nutzung (also inkl. Heizung, Kühlung usw.) zur Verfügung stehen, kommt man halt unter gleichen Bedingungen nicht so weit, wie mit 77kWh.....also der werkseitig zugesicherten, nutzbaren Energiemenge.

    Mir wäre es daher nicht unwichtig, ob ich effektiv nur 72 oder 77kWh zur Verfügung habe.

    Egal wie weit ich mit 72kWh komme, mit 77kWh komme ich weiter.....und daher möchte ich, zumindest im Neuzustand, 77kWh-Nennenergie real zur Verfügung haben.


    Wie weit würdest du deine Aussage noch aufrecht erhalten?

    Wärst du auch noch mit 60kWh effektiv nutzbarer Energie zufrieden.......?

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    Die WLTP-Reichweite wird unter bestimmten, genormten Bedingungen erreicht und muss/sollte unter diesen Bedingungen reproduzierbar sein.

    Die WLTP-Reichweite wird aber nicht, wie der WLTP-Verbauch, "erfahren", sondern berechnet.

    Als Grundlage für die Reichweitenberechnung wird der vom Hersteller genannte Netto-Energieinhalt und ein bestimmter, real ermittelter, bestimmter Durchschnittsverbrauch verwendet.

    Wenn es anstatt 77kWh nur 72kWh letztendlich tatsächlich nutzbarer Energie sind, wären alle aktuellen WLTP-Reichweitenangaben automatisch und grundsätzlich falsch.

    Da mache ich mir um ausgeschlagenen Kupplungsmäuler und die dazugehärige Schnappmechanik mehr Gedanken als um bisschen möglichen Flugrost auf dem Kugelkopf der eh regelmässig bei Nutzung selbst entrostet wird.


    BTT: Wie wirkt sich denn eigentlich ein flacher 750er-Hänger aus? Ich hab jetzt ein paarmal Holz geholt, aufgrund Gewicht nur je ein Ster draufgeschüttet, Mehrverbrauch in etwa ein Liter. Hinter nem Enyaq sollte man sowas doch auch kaum merken oder?

    Ich hatte letzte Woche eine Palette (1 Raummeter) Holz vom baumarkt geholt und dort dafür den passenden Anhänger geliehen:

    Für den Zweck gab es nur einen Anhänger, weil die Palette von der Seite beladen werden muss. Der Anhänger ist ein Hochlader (Räder unter der Ladefläche, 1300kg zul GG).

    Die Palette kann mit dem Gabelstabler nur quer zur Fahrtrichtung auf die Ladefläche geschoben werden.


    Obwohl das Gesamtgewicht vermutlich etwas unter 1000kg lag, war die Verbrauchserhöhung ungefähr auf dem gleichen Niveau, als wenn ich einen Eriba Touring ziehe (ca 20-30% mehr)

    Technisch sehen ich bei 1200kg überhaupt kein Problem. Es ist nur eine Abnahme seitens Skoda (wenn überhaupt) und die Eintragung nötig (Skoda Deutschland).

    In Norwegen sah ich den Enyaq regelmäßig, fast ausschließlich Doppelachser (üblicherweise 2,5t) ziehen. Die kauft man ja auch nicht nur weil es gut aussieht oder ohne Bugrad stabiler steht. Auch sahen wir einen e-Golf mit Wohnwagen. 🤔 Der hat bei uns noch nicht einmal eine Stützlast.

    Na ja, kommt beim Doppelachser durchaus auf die Beladung an. Leer kann/darf man z.B. einen Bootstrailer in D mit vielen Kleinwagen (und Enyaq ab iV60) ziehen.

    Voll beladen (also bis i.d.R. zu 3,5T) eher nur mit wenigen Geändewagen.

    Deswegen werden die leeren Trailer nach dem Bootstransport bei uns durchaus mal mit gewöhnlichen Pkw wieder zur Bootshalle gezogen.

    Norweger sehen solche Dinge, aus meiner Erfahrung aus Norwegenreisen, eher nicht so sehr eng....

    Im Netz gibt es doch ein paar Dienste, die Gutachten für AHK-Auflastungen erstellen. Dort habe ich den Enyaq allerdings noch nicht gefunden. Ist wohl auch nicht ganz billig.

    Diese arbeiten aber bei einer Auflastung (geht wohl grundsätzlich nur bis 8% Steigung) bezüglich der Stützlast immer mit einer 4%-Annahme (also dann 4% von 1200kg), was die Stützlast auf 48kg verringern würde (so hab ich das zumindest verstanden). Wäre ein schlechter Kompromiss, wenn man für einen 3er-Fahrradträger dann doch die 75kg braucht.

    Kommt drauf an, denn die Stützlast könnte man bei derartigen Aktionen ja nur bei über 1000kg Anhängelast entsprechend verringern, denn techn. ändert sich, wenn bis 1000kg gezogen wird (oder ein Fahrradträger benutzt wird) nichts.

    An einer zu großen Summe aus Stützlast und Anhängelast liegt die grundsätzlich (egal ob 1000 oder 1200kg) recht bescheidene zul Anhängelast für so ein großes Fz mit immerhin mindestens 180PS m.E. aber nicht.


    Dass die 1200kg bis 8% zusätzlich zu den 1000kg bis 12% nicht "genehmigt" werden, ist m.E. zudem nur eine "Popeligkeit" seitens Skoda (D?) und ähnliche Fälle gab es früher bei Skoda ja auch schon. (s. z.B. Octavia 3 vs. Golf 7....)

    VW handhabt das bei techn. baugleichen Fz meist anders und daher "geht" das technisch auch.

    Semmelfreund , dann ist dies nun ein Anlass bei 😁 vorstellig zu werden und den Punkt sicher zu stellen.


    Nach den Berichten über den Verbrauch des iV80x sehe ich jedoch keine technischen Nachteile mehr. Was bleibt ist der Aufpreis. Aus Erfahrung auf matschigem Untergrund, sehe ich beim Anhängerbetrieb durchaus den Vorteil eines 4x4. Wenn es oft auf feuchte, unebene Wiesen mit dem WW geht, würde ich mich für den X entschieden. Es ist doch nur Geld 🤣 ...🙈

    Der iV60/iV80 ist vom Fz her, gerade was das Anfahren bei problematischen Stellen betrifft, bereits deutlich besser für den Anhängerbetrieb geeignet, als nahezu jedes Frontantriebs-Kompaktauto.

    Der iV hat Heckantrieb......und die Hinterachse ist zudem recht hoch belastet. Immerhin können dort bis zu ca 1500kg Achslast vorhanden sein.


    Es gibt doch das schöne Wintervideo von einem ID.3 im Vergleich mit einem gleich starken (204PS) asiatischen Frontantriebs-E-Auto (Name weiß ich momentan nicht mehr).

    Der ID.3 (also MEB-Fz mit Hinterradantrieb) kam die verschneiten Berge deutlich besser hoch und konnte viel sicherer an einer verschneiten Steigung anfahren.

    Das ist durchaus auf das Anfahren mit Anhänger übertragbar, zumal die Vorderachse durch die Stützlast beim Anhängerbetrieb generell noch mehr entlastet wird.


    Ob der iV60/80 nun 1000kg Anhängelast bis 12% oder 1200kg bis 8% hätte spielt nahezu keine Rolle (1200kg bei 8% benötigen ja sogar weniger Zugkraft).

    Die Relation dieses recht schweren Autos zum zulässigen, relativ leichten Anhänger, ist grundsätzlich ein Zeichen für eine gute Anhängereignung.

    Das wäre so ähnlich, als ob ein Golf nur rund 750kg zul Anhängelast bis 12% hätte....

    Der Heckantrieb kommt, was das Anfahren an einer Steigung oder bei schlechterem Untergrund betrifft, als weiterer Vorteil hinzu.


    Klar, mit zusätzlichem Frontantrieb geht es im Bedarfsfall noch besser, nur kommt der Bedarfsfall für ein schweres Hinterradangetriebenes Fz (max um die 2,5T...) mit maximal 1200kg schwerem Anhänger eher selten zum Tragen.

    In jedem Fall seltener, als mit einem viel leichterer Frontantriebs-Golf und dessen max. zul Anhängergewicht von 1700kg.


    Von daher würde ich den Ball beim iV60/80 flach halten. Ich fahre seit über 5 Jahren einen Allrad-Yeti, teilweise mit recht unterschiedlichen Anhängern und weiß daher einigermaßen genau, wann man (beim ebenfalls viel leichteren Yeti) Allrad mit einem ca 1000kg schweren Anhänger in der Praxis benötigt.

    Das kommt nicht wirklich oft vor und Geländefahrten mit Anhänger dürften für 08/15-Wohnwagenfahrer eher gar nicht vorkommen.

    Die Anhägerdosen sind eigentlich genormt was die Belegung angeht, sonst müsste man ja jeden Anhänger erst einmal umklemmen. :/

    Genormt ja, aber wie es mit der realen Belegung für Dauer- und Ladeplus aussieht, gibt es keine Norm oder sonstige Vorschrift.


    Eine AHK-Dose muss lediglich sicher stellen, dass die STVZO-Beleuchtung eines Anhängers/Fahrradträgers funktioniert.

    Sie muss aber kein Ladeplus aufweisen und sie muss kein Dauerplus aufweisen.


    Das ist, zumindest für zukünftige Einsätze mit einem Wohnwagen, sehr wichtig, denn sonst funktionieren Kühlschrank, Innenlicht, Pumpen, Lüfter für die Gasheizung, eventuelle Ladevorrichtungen für eine Autarkbatterie nicht bzw. nicht korrekt.

    Selbst, wenn lediglich das Ladeplus fehlt (wie beim Octavia 3 bis Mj 2014 und z.B. bei meinem jetzigen Yeti), ist ein korrekter 12V-Betrieb eines aktuellen, serienmässigen WoWa nicht möglich.


    Genau darum, also um die nicht unbedingt notwendige Belegung der grundsätzlich genormten 13-pol-Dose geht es aber und dazu gibt es vom Hersteller bei der Verkaufs-Beschreibung häufig kaum belastbare Aussagen und die Werkstätten haben davon definitiv nicht immer Ahnung, wie das Beispiel meines Octavia 3 zeigt.

    Ab Modelljahr 2023, so mein 😁, soll die Abnahme Erfolg sein und der Eintrag in den COC zu finden.

    ich würde es mir ebenfalls wünschen, glaube aber, u.a. aufgrund meiner eigenen Erfahrung mit Skoda D, nicht daran....Händler haben nach meiner bisherigen Erfahrung kaum Wissen über derartige technische "Spezialitäten".

    Schon bezüglich der Bestückung der werkseitigen 13-pol-Dose meines ehemaligen, im Frühjahr 2014 bestellten Skoda Octavia hatten die (auch der Werkstattleiter) keinen Plan und definitiv keine Ahnung.

    Der Verkäufer wusste nicht mal die Bestückung der aktuellen Jahrgänge bis Mj 2014....

    Wie die 13-pol-Dose des Octavia ab Mj 2015 letztendlich tatsächlich bestückt ist und funktioniert, habe ich denen kurze Zeit nach Erhalt des Autos erzählt.

    Dann erst hatte ein "Kundiger" die Stromlaufpläne bemüht und konnte zumindest die Bestückung bestätigen.

    Im Voraus wusste das für das MJ 2015 dort niemand, aber vielleicht gibt es ja Händler mit einem heißen Draht zur Entwicklungsabteilung.

    Während Hotelbunker an Hotelbunker eine wahre Augenweide sind? 8o


    Eigentlich eine einfache Rechnung. Auf 80 bis 100m² Standardparzellengröße passt ein Wohnwagen inkl. Fahrzeug. Dazu würde ich noch 20-30% Wege und Anlagen geben. Das wenigste davon ist Beton oder andere Baumaterialien. Die Kisten stehen auf Gras oder Kies rum.


    Warum soll ein Camper auf was verzichten? Verzichtest Du denn im Hotel auf irgendwas? :/ Lass doch jeden SO Urlaub machen wie er will. Wenn jeder ins Hotel rennt wär´s Dir sicher auch nicht recht. Genauso wenig wie den Campern wenn alle plötzlich campen wollen, was dann abgeht, das hat man ja ab Sommer 2020 gesehen auf den Campingplätzen und den aufgerufenen Preisen am Gebrauchtmarkt für Campingfahrzeuge.

    Mit ist es völlig egal, wie jeder seinen Urlaub gestaltet.

    Ich habe erst letzte Woche eine Motorrad-Kurztour mit Zelt gemacht.....trotz Zelt nicht gerade umweltschonend.


    Ich halte das Campen mit normalem WoWa oder WoMo zukünftig, wenn ernsthaft Energieknappheit herrscht, eher für ein Auslaufmodell. Ist halt der Urlaubs-Traum der 50er und 60er Jahre, der sich zumindest bis jetzt gehalten hat.

    Die "große Freiheit" gibt es in Mitteleuropa eher nur noch selten....außer in der Werbung der Campingindustrie.


    Zur CoC:

    ich schätze mal, wenn es eine CoC für iV60 oder iV80 geben würde, in der etwas von mehr als 1000kg Anhängelast steht, wäre das hier schon längst veröffentlicht worden. Zumindest mir ist davon nichts bekannt.